Tierschutz

Land fördert Stadt Walldorf mit 71.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung

Hund und Katze

Minister Peter Hauk MdL: „Wir unterstützen die Kommunen und Tierschutzvereine in Baden-Württemberg mit ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei ihrer Arbeit“. Das Land fördert die Stadt Walldorf mit 71.000 Euro im Rahmen der Tierheimförderung.

„Unsere Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg leisten hervorragende Arbeit bei der Unterbringung von Fundtieren, bei der Beratung von Tierhaltern sowie in Tierschutzfällen. Leider ist bei vielen Tierschutzvereinen das Geld knapp, während gleichzeitig in den Tierheimen bauliche Maßnahmen oder Sanierungen ausstehen. Wir stellen daher als Land jährlich 500.000 Euro zur Verfügung, die mit unserer Tierheimförderung den Kommunen bzw. den Tierschutzvereinen im Land zugutekommen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (5. März) in Stuttgart.

„Wir fördern die Stadt Walldorf, die für den Tierschutzverein Wiesloch/Walldorf und Umgebung e. V. einen Antrag auf Tierheimförderung gestellt hatte. Der Tierschutzverein kümmert sich bereits seit vielen Jahren mit Herzblut um die Tiere in der Region. Geplant sind Renovierungs- und Sanierungsarbeiten des Hunde-Innen- und Außenbereichs sowie der Austausch der Heizungsanlage und die Errichtung einer Solaranlage. Als Land unterstützen wir gerne die Stadt und damit den Tierschutzverein bei dringend notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen“, so der Minister weiter.

Hintergrundinformationen:

Das Land stellt 500.000 Euro jährlich für die Tierheimförderung zur Verfügung. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz fördert projektbezogen 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich die Landkreise, die Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.

Anträge auf Förderung werden durch den Tierheimbetreiber bei einer Gemeinde oder einem Landkreis gestellt. Die Gemeinde oder der Landkreis stellt wiederum einen Antrag auf Förderung beim zuständigen Regierungspräsidium. Im Anschluss entscheidet das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf Grundlage der vorliegenden Anträge über die zu fördernden Maßnahmen.

Weitere Informationen zur Tierheimförderung, zu den förderfähigen Maßnahmen und zum Verfahrensablauf

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