Minister Peter Hauk MdL: „Künftig können neben Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung in Tierheimen sowie Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen zur Bestandskontrolle und Gesunderhaltung gefördert werden.“ Das Land schafft neue Fördermöglichkeiten für Tierheime, die Antragstellung ist ab sofort möglich.
„Die Unterstützung des ehrenamtlichen Tierschutzes in Baden-Württemberg ist uns ein wichtiges Anliegen. Durch die Betreuung und Unterbringung von Fund- und herrenlosen Tieren in ihren Tierheimen, die Beratung von Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie bei Tierschutzfällen erfüllen Tierschutzvereine eine wichtige Aufgabe. Die Landesregierung steht den Vereinen und ihren vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern gerne zur Seite. Wir haben daher unsere Tierheimförderung erweitert. In Zukunft können neben Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Ausgaben für den Erwerb von Gegenständen in Tierheimen und Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen zur Bestandskontrolle und Gesunderhaltung gefördert werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (16. März) in Stuttgart.
„Zum Schutz freilebender Katzen sollen in den Jahren 2023 und 2024 zusätzlich Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse gefördert werden. Dabei werden über die reine Förderung von Katzenkastrationsaktionen hinaus ganzheitliche Konzepte gefördert, die der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen in einer Region dienen und sich durch eine beispielhafte Umsetzung des Ziels, Schmerzen, Leiden und Schäden dieser Tiere zu verhindern, auszeichnen. Eine wichtige Rolle können dabei neben Maßnahmen an freilebenden Katzen insbesondere epidemiologische Erhebungen, Organisation und Koordination, sowie Aufklärungsarbeit und letztlich die Evaluation von Maßnahmen einnehmen“, führte Minister Hauk weiter aus.
„Die finanzielle Lage vieler Tierschutzvereine ist leider angespannt, es fehlt das Geld für Investitionen. Wir helfen daher auch in diesem Jahr gerne bei dringend notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der Tierschutzsituation im Land. Anträge können ab sofort beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium gestellt werden“, so Minister Hauk.
Hintergrundinformationen:
Das Land fördert im Rahmen der Tierheimförderung folgende Maßnahmen:
- Bau neuer Tierheime oder Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Tieren mit 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 150.000 Euro je Projekt. Mit jeweils 30 Prozent müssen sich Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse an den zuwendungsfähigen Ausgaben beteiligen.
- Neu: Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Heimtierplätzen in Tierheimen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis maximal 10.000 Euro.
- Neu: Vorhaben zur Kastration freilebender Katzen mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung. Dabei wird für die Kastration eines weiblichen Tieres ein Zuschuss von 80 Euro, für die eines männlichen Tieres 40 Euro, bis maximal 10.000 Euro je Vorhaben gewährt.
- Neu: In den Jahren 2023 und 2024 werden Projekte mit modellhaftem Charakter der Landkreise, Gemeinden oder deren Zusammenschlüsse mit dem Ziel der Bestandskontrolle und Gesunderhaltung freilebender Katzen mit 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu maximal 45.000 Euro je Projekt gefördert.
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