Tierschutz

Landesbeirat für Tierschutz begrüßt Initiativen des Landes zur Reduzierung langer Kälbertransporte

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Kälber

Minister Peter Hauk MdL: „Lange Transporte von jungen Kälbern stehen zurecht in der Kritik - wir setzen uns tatkräftig für eine bessere Wertschätzung von Kälbern aus der Milchviehhaltung in Baden-Württemberg ein.“ Der Landesbeirat für Tierschutz begrüßt die Initiativen des Landes zur Reduzierung langer Kälbertransporte und diskutiert die Unterbringung von Heimtieren von Geflüchteten aus der Ukraine.

„Der Landestierschutzbeirat hat sich in seiner vergangenen Sitzung intensiv mit der Milchviehhaltung und der Reduzierung von Kälbertransporten auseinandergesetzt. Für nationale Transporte gilt ab 2023 eine Heraufsetzung des Mindestalters für junge Kälber von 14 auf 28 Tage. Ich begrüße vor diesem Hintergrund, dass das EU-Parlament im Januar 2022 die EU-weite Übernahme dieser Regelung der EU-Kommission empfohlen hat. In Baden-Württemberg schnüren wir derzeit ein umfassendes Maßnahmenpaket, um die regionale Aufzucht von Kälbern in Baden-Württemberg zu stärken. Ziel muss es sein, insbesondere lange Transporte von Kälbern deutlich zu reduzieren und wo möglich zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher haben dabei eine Schlüsselrolle: Sie können die Maßnahmen wirksam unterstützen, indem sie vermehrt regional erzeugtes Kalb- und Rindfleisch nachfragen,“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (7. April) im Nachgang zur 85. Sitzung des Landesbeirates für Tierschutz in Stuttgart.

In Baden-Württemberg spielt die Milcherzeugung und -verarbeitung eine wichtige Rolle. Damit eine Kuh Milch gibt, muss sie regelmäßig - im Regelfall jährlich - ein Kalb zur Welt bringen. Aufgrund der gewachsenen, arbeitsteiligen Strukturen in der Milchviehhaltung werden insbesondere männliche Kälber aufgrund der geringeren Mastfähigkeit von Milchrassen häufig im Alter von zwei bis drei Wochen nach der Geburt verkauft und in Aufzucht- und Mastbetriebe außerhalb Baden-Württembergs verbracht. Insbesondere das Verbringen junger Kälber nach Spanien wird aus Gründen des Tierschutzes kritisiert. „Dieses Verbringen von nicht abgesetzten Kälbern wollen wir mit der Entwicklung und Umsetzung einer Kälberkonzeption mit geeigneten Maßnahmen reduzieren. Dieses Ziel wurde auch im Rahmenplan ‚Tierwohl in Baden-Württemberg – Aktiv für mehr Tierschutz‘ festgeschrieben. Die Umsetzung soll mit der Entwicklung der Tierschutzstrategie des Landes nun konkretisiert werden. Das Land setzt sich hier intensiv für Verbesserungen, auch bei der Rechtsetzung auf Bundes- und EU-Ebene, ein. Mit zahlreichen Projekten in Förderung, Bildung und Beratung sowie regionaler Vermarktung werden Lösungen zur regionalen Aufzucht und Mast von Kälber verfolgt“, erklärte Minister Hauk.

Haustiere von Flüchtlingen aus der Ukraine tierschutzgerecht unterbringen und versorgen

Zur Unterbringung zahlreicher Hunde und Katzen, sowie weiterer Heimtiere, die derzeit von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine mitgebracht werden, betonte Minister Hauk, dass seitens des Ministeriums alles getan werde, um den Menschen die Aufnahme und Unterbringung gemeinsam mit ihrem Haustier zu ermöglichen. „Wir sind in zielführenden Gesprächen mit den Landeserstaufnahmestellen, Kommunen und Landkreisen, Veterinärbehörden vor Ort sowie Tierschutzorganisationen. Inzwischen gibt es flächendeckend gute Lösungen, um die Tiere entsprechend den eigens erleichterten tierseuchenrechtlichen Vorschriften aufzunehmen. In der Ukraine kommt die Tollwut bei Haus- und Wildtieren vor. Die Gefahr der Einschleppung der Tollwut bei den Hunden und Katzen aus der Ukraine, die von ihren Tierhalterinnen und Tierhaltern begleitet werden, kann aber als sehr gering eingeschätzt werden. Aus diesem Grund hat sich Baden-Württemberg für einen pragmatischen, dem Risiko angemessenen Ansatz entschieden“, erklärte Minister Hauk.

Bei Hunden und Katzen, die mit einem ausreichenden Tollwutschutz aus der Ukraine ankommen, wird im Einzelfall über die weiteren Maßnahmen, wie z.B. die Bestimmung des Tollwut-Antikörpertiters mittels Blutuntersuchung, durch die Veterinärbehörden entschieden. Hunde und Katzen mit unbekanntem Tollwutimpfstatus werden ggf. mittels Mikrochip gekennzeichnet, erhalten einen Heimtierausweis sowie eine Tollwutimpfung. Anschließend müssen sie für drei Monate in Quarantäne. In der Regel können die Tiere während der Quarantäne bei ihren Tierhalterinnen und Tierhaltern verbleiben. Deshalb sollten sich alle ankommenden Flüchtlinge, die ihren Hund oder ihre Katze mitgebracht haben, umgehend mit der Veterinärbehörde an ihrem Aufenthaltsort in Verbindung setzen.

„Ich danke allen, die diese Maßnahmen unterstützen und sich hier für einen reibungslosen Ablauf einsetzen. Die Hilfsbereitschaft im Land ist beeindruckend - gerne werbe ich hier auch ausdrücklich um Unterstützung durch Spenden an Tierheime, die in Fällen, in denen eine Hausquarantäne nicht möglich ist, Tiere vorübergehend aufnehmen,“ so Minister Hauk MdL abschließend.

Der Landestierschutzverband Baden-Württemberg e. V., Mitglied im Tierschutzbeirat und Dachverband von über 100 Tierschutzvereinen im Land, unterstützt die Tierheime mit einem eigenen Spendenaufruf für Flüchtlingstiere aus der Ukraine unter: www.landestierschutzverband-bw.de

Hintergrundinformationen:

Der Landesbeirat für Tierschutz berät das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Tierschutzfragen. Der Beirat soll zu grundsätzlichen Belangen des Tierschutzes sowie zu besonderen Tierschutzproblemen angehört werden.

Der Beirat besteht aus dem Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Vorsitzendem sowie aus ehrenamtlichen Mitgliedern aus Verbänden und Organisationen.

Weitere Informationen zum Thema Tierschutz sowie Beschlüsse des Landesbeirats für Tierschutz finden sich im Internet unter www.mlr-bw.de.