Forst

Landesjagdbeirat macht Weg für Aufnahme des Wolfs ins JWMG frei

Minister Peter Hauk MdL: „Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) des Landes ist ein kluges Instrument, um Wildtiere verantwortungsvoll zu managen“

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Wolf

„Die Herausforderungen im Umgang mit Wildtieren werden gerade in Zeiten des Klimawandels und bei steigenden gesellschaftlich Erwartungen und Artenschutzanforderungen immer komplexer. Mit dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) verfügen wir in Baden-Württemberg über ein sehr fortschrittliches und modernes Gesetz, mit dem wir dynamisch arbeiten und auf verändernde Gegebenheiten reagieren können, um dann bei Bedarf Anpassungen der rechtlichen Regelungen vornehmen zu können. Die Weiterentwicklung des JWMG ist ein kontinuierlicher Prozess, was die jüngsten Forderungen aus Politik, Landnutzungsverbänden und Gesellschaft belegen. Daher ist der Vorschlag Biber, Wolf und Saatkrähe in das JWMG aufzunehmen, eine adäquate Reaktion auf die dynamische Entwicklung dieser Arten. Dass das Umweltministerium dies nun pauschal ablehnt, ist fachlich unzeitgemäß und nicht nachvollziehbar. Dennoch werden wir den Wolf über die Rechtsverordnung ins JWMG aufnehmen. Dafür hat der Landesjagdbeirat in seiner gestrigen Sitzung mit einer breiten Mehrheit den Weg frei gemacht“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (18. Dezember).

Zur Aufnahme von Biber, Wolf und Saatkrähe in das JWMG hatte das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Anfang Dezember alle notwendigen Abstimmungen für eine entsprechende Regelung im Rahmen einer Änderung der Rechtsverordnung zum JWMG umgehend angestoßen. Dabei wurden das Umweltministerium als obersten Naturschutzbehörde sowie die regierungstragenden Fraktionen beteiligt.

„Bedauerlicher Weise hat das Umweltministerium aus nicht nachvollziehbaren Gründen die Zustimmung zur Aufnahme aller drei Arten abgelehnt. Dies blockiert für Biber und Saatkrähe als besonders geschützte Arten das weitere Verfahren, da hierzu das Einvernehmen der obersten Naturschutzbehörde somit die Zustimmung notwendig ist. Diese Ablehnung konterkariert das von der damaligen grün-roten Landesregierung eingeführte JWMG“, so Minister Hauk.

Für die geschützte Tierart Wolf reicht allerdings das Benehmen mit der obersten Naturschutzbehörde aus. „Nachdem das Bundeskabinett gestern einer Aufnahme des Wolfs ins Bundesjagdgesetz zugestimmt hat, werden wir diesen auch ins JWMG aufnehmen. Dies ist rechtlich möglich, da das Umweltministerium trotz seiner Ablehnung keine sachlichen Argumente gegen eine Aufnahme ins JWMG vorbringen konnte. Damit verlieren wir keine Zeit und können direkt reagieren, wenn das geänderte Bundesjagdgesetz im nächsten Jahr in Kraft tritt. Das bedeutet dann auch Verlässlichkeit für unseren Weidetierhalter“, sagte Minister Hauk.

Dass sich die Aufnahme des Wolfes ins Jagdgesetz bewährt hat, zeigen auch die Länder Sachsen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern.

Der Schutzstatus des Wolfs bleibe auch bei Aufnahme ins JWMG unangetastet. Dies ermöglicht jedoch klare Zuständigkeiten, strukturiertes Monitoring und ein konsequentes Konfliktmanagement etwa beim Herdenschutz oder bei auffälligen Individuen, sobald das Bundesjagdgesetz in Kraft getreten ist.

Biber muss konsequent gemanagt werden

In vielen Teilen Baden-Württembergs zeigt der Biber eine massive Bestandsentwicklung. Damit steigt der Druck auf Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Siedlungsgebiete.

Auch deshalb hat die Landesregierung eine Biberverordnung angestoßen, die sich aktuell in der finalen Abstimmung befindet. „Mit dieser Verordnung steigen wir in ein aktives Management ein. Der nächste folgerichtige Schritt wäre die Aufnahme des Bibers in das JWMG. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen und den Akteuren und der Jägerschaft wären abgestufte Maßnahmen – von Prävention über Management bis hin zu Ausnahmegenehmigungen im Konfliktfall ermöglicht worden“, sagte der Minister. Dies hätte durch die jetzige Aufnahme ins JWMG zu weniger Bürokratie, einfachen Verfahren und klaren Strukturen beigetragen. Dies wurde durch die Ablehnung des Umweltministeriums verhindert.

Die Saatkrähe sorgt für massive Schäden in der Landwirtschaft

Die Saatkrähe fordert viele Kommunen heraus und Landwirte beklagen zunehmende Schäden. Ein konsequentes Management kann diese Schäden minimieren, wie auch eine Erhebung des Landesbauernverbandes belegt. „Die Aufnahme der Saatkrähe in das JWMG hätte eine ausgewogene Lösung zwischen Naturschutz und den wirtschaftlichen und kommunalen Bedürfnissen geschaffen. Das JWMG hätte ein praxistaugliches Management ermöglicht. Auch dies ist durch die ablehnende Haltung des Umweltministerium jetzt nicht möglich“, betonte Minister Hauk.

Das JWMG ist eines der modernsten Gesetze dieser Art und greift explizit auch geschützte Tierarten bzw. deren Schutz auf, so wie es auch beim Auerhuhn, Kormoran oder dem Luchs bereits der Fall ist. Management, Monitoring sowie auch die Belange des Naturschutzes, können über das JWMG aus einem Guss und im Sinne einer schlanken Verwaltung geregelt werden. Es entfallen aufwendige und lange Abstimmungsprozesse zwischen Jagd- und Naturschutzrecht. Alles in einer Hand bedeutet weniger Aufwand für die unterschiedlichen Verwaltungsebenen, keine Verwirrung bezüglich der Zuständigkeit und eine schnelle Reaktionsfähigkeit z.B. bei Änderungen des Schutzstatus der jeweiligen Tiere. „Genau dies macht das JWMG aus. Es stellt den artenschutzrechtlichen korrekten Umgang sicher und bündelt Maßnahmen.

Wenn wir Bürokratieabbau wollen, wäre die Aufnahme aller drei Tierarten ins JWMG der richtige Ansatz gewesen. Mit der Ablehnung des Umweltministeriums haben wir eine große Chance verspielt“, betonte Minister Hauk.