Landwirtschaft

Milchmengenreduktionsprogramm der EU startet

Für die Beihilferegelung zur Mengenreduzierung auf dem Milchmarkt werden EU-weit 150 Millionen Euro ausschließlich aus dem EU-Haushalt bereitgestellt. Je Kilogramm freiwillig reduzierter Milchanlieferungsmenge werden 14 Cent an Beihilfe gewährt. Die Antragstellung für den ersten vorgesehenen Reduktions- und somit Förderzeitraum (IV. Quartal 2016) hat voraussichtlich bis zum 21. September 2016 bei den Regierungspräsidien zu erfolgen.

Ausgangslage – Zuständigkeiten

Die EU-Kommission berät derzeit die erforderlichen Rechtsvorschriften für das 2. Hilfspaket, mit dem auch das Antragsverfahren für eine Beihilfe geregelt wird, die an eine freiwillige Mengenreduzierung des Angebots an Milch auf dem Markt gebunden ist. Mit dem Inkrafttreten dieser Rechtsvorschriften wird spätestens zum 11. September 2016 gerechnet.

Zuständig für dieses Antragsverfahren sind in Deutschland die Länder. In Baden-Württemberg wird das Verfahren von den vier Regierungspräsidien durchgeführt werden.

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