„Bei der Festlegung des Mindestlohns gilt es, den Blick zu weiten und insbesondere die spezifischen Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland angemessen zu berücksichtigen. Denn es geht nicht nur um betriebswirtschaftliche Erwägungen. Es geht vor allem darum, ob sich Landwirtschaft als Ganzes in unserem Land noch lohnt und auskömmlich betrieben werden kann, vor dem Hintergrund des globalen Wettbewerbs, eines dynamischen Marktumfeldes, einschließlich der aktuellen Herausforderungen die Struktur- und Klimawandel bedingen. Die Lohnkosten sind in der Obst- und Gemüseproduktion schon heute mit bis zu 60 Prozent der größte Kostenblock. Zudem ist zu differenzieren zwischen hier dauerhaft lebenden Beschäftigten, deren Mindestlohn zur Deckung der gestiegenen Lebenshaltungskosten beiträgt und Saisonarbeitskräften, die nur kurzfristig in Deutschland arbeiten und in ihrer Heimat keine vergleichbar hohen Lebenshaltungskosten haben. Das ist eine soziale Ungerechtigkeit gegenüber Mindestlohnempfängern, die in Deutschland dauerhaft leben. Aufgrund der höheren Sozialabgaben erhalten diese netto weniger vom Mindestlohn als zeitweilig, saisonal beschäftigten Arbeitnehmer. Daher muss auf eine Mindestlohnerhöhung im Sektor Landwirtschaft zwingend verzichtet werden, um der weiteren Wettbewerbsverzerrung aber auch der Benachteiligung einheimischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam entgegen zu treten“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz und Vorsitzende der Agrarministerkonferenz von Bund und Ländern, Peter Hauk MdL, am Dienstag (24. Juni), anlässlich eines Schreibens an die Vorsitzende der Mindestlohnkommission Christiane Schönefeld.
Der Selbstversorgungsgrad in Deutschland bei Sonderkulturen liege bei nur 50 Prozent, z.B. bei Obst teilweise sogar unter einem Drittel.. So seien beispielsweise die Anbauflächen für Erdbeeren im Jahr 2024 im Vergleich zu 2015 um knapp 30 Prozent gesunken. „Die Konsumenten greifen dann vermehrt zu importierter Ware – mit nachteiligen Folgen für das Klima und die regionale Wertschöpfung. Daher muss ein weiterer Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion in Deutschland und in Baden-Württemberg auch aus Gründen der Ernährungssicherung in jedem Fall vermieden werden“, betonte Minister Hauk.
Zudem leisteten die Landwirtinnen und Landwirte mit der Bewirtschaftung von landwirtschaftlicher Nutzflächen einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität.
Hintergrundinformationen
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