Landwirtschaft

Minister Hauk begrüßt Ablehnung der geplanten EU-Pflanzenschutzverordnung

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Biene an Rapsblüte

Minister Peter Hauk MdL: „Um die Ernährung in unserem Land zu sichern und gleichzeitig Umwelt sowie Arten zu schützen brauchen wir unsere Bäuerinnen und Bauern. Sie arbeiten verantwortungsbewusst mit und nicht gegen die Natur. Dabei ist der verantwortungsvolle Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unverzichtbar.“

Minister Hauk begrüßt die Ablehnung der geplanten EU-Pflanzenschutzverordnung. Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz einen erfolgreichen Weg zur sinnvollen und praxisnahen Reduktion von Pflanzenschutzmittel eingeschlagen, der sowohl von der Landwirtschaft als auch dem Naturschutz unterstützt wird – das ist der richtige Weg.

„Integrierter Pflanzenschutz von heute ist vielfältig und der Einsatz chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel nur ein Aspekt in der Landwirtschaft. Der zweite Pflanzenschutzmittelbericht für Baden-Württemberg zeigt, dass Landwirte verantwortungsvoll mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln umgehen und dass es auch wirkungsvolle Alternativen zum Pauschalverbot gibt. Die Landesregierung will bis 2030 die Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel um 40 bis 50 Prozent senken. Baden-Württemberg hat mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz vorgemacht, wie man Pflanzenschutzmittelreduktion gemeinsam mit der Landwirtschaft und nicht gegen sie lösen kann. Dies sollte Blaupause und Vorbild für die Landwirtschaftspolitik in Europa sein“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), Peter Hauk MdL, am Donnerstag (23. November).

Mit 299 gegen 207 Stimmen bei 121 Enthaltungen hatte das Europäische Parlament gestern den Vorschlag zur EU-Pflanzenschutzverordnung (SUR) mit klarer Mehrheit gestoppt.

Minister Hauk hatte bereits seit Monaten vor den Folgen der geplanten EU-Pflanzenschutzverordnung gewarnt. „Dies hätte in Baden-Württemberg auf rund 30 % der landwirtschaftlichen Flächen den Pflanzenschutz massiv eingeschränkt oder verboten und vielen Betrieben die Produktionsgrundlagen entzogen. Mit Blick auf die Ernährungsversorgung, den Erhalt der Kulturlandschaft und dem Schutz der Artenvielfalt wäre das ein schwerer Schlag gewesen“, betonte der Minister.

Viele Kulturen können ohne Pflanzenschutzmitteleinsatz nicht erfolgreich angebaut werden. Hierzu gehören z.B. für Baden-Württemberg bedeutende Bereiche wie Obstbau, Weinbau, Hopfen, Kartoffelanbau, Raps oder Gemüseanbau und Weitere mehr.

„Durch die Ablehnung der Verordnung können wir nun mit unserem Biodiversitätsstärkungsgesetz den Weg mit Landwirtschaft und Naturschutz zur sinnvollen und praxisnahen Reduzierung von Pflanzenschutzmitteln weitergehen. Ein Weg der auf ein Miteinander, auch die fachliche Kompetenz unserer Bäuerinnen und Bauern und der auf Anreize und nicht auf Verbote setzt“, so Minister Hauk.

Minister Hauk lobte am Ende den Einsatz der baden-württembergischen Abgeordneten. „Dieser Vorgang hat gezeigt, wie wichtig die demokratische und vor allem fachliche Auseinandersetzung in den Parlamenten mit schwierigen fachlichen Themen ist. Die Menschen müssen sehen, dass Politik um die richtigen Lösungen ringt, um am Ende zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und in diesem Fall der Landwirtschaft zu entscheiden. Aus diesem Grund ist es auch so von Bedeutung, dass sich die Bürger interessieren und ihre Rechte als Wählerinnen und Wähler, zum Beispiel bei der nächsten Europa- und Kommunalwahl, nutzen. Es braucht eine breite Fachkompetenz vom Gemeinderat bis hin zum Europaparlament, hier ist jeder und jede in der Verantwortung“, betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Weitere Informationen zur Landwirtschaft finden Sie auf der Webseite des Ministeriums

Weitere Informationen zum umweltverträglichen Pflanzenanbau

Den zweiten Bericht zur Anwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel in Baden-Württemberg