„Die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Hessen und Rheinland-Pfalz wirken sich vor allem auf den Norden des Landes, insbesondere den Rhein-Neckar-Kreis und die Städte Mannheim und Heidelberg aus. Nachdem im August letzten Jahres ein krank erlegtes Wildschwein auch in Baden-Württemberg positiv auf das ASP-Virus getestet wurde, laufen die Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche seitdem auf Hochtouren. In Baden-Württemberg wurden seit August insgesamt 27 ASP-Fälle bei Wildschweinen, davon 12 Fälle im Rhein-Neckar-Kreis und 15 Fälle in Mannheim nachgewiesen. Das MLR hat zur Eindämmung des Seuchengeschehens umgehend vielfältige Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Akteuren in den betroffenen Gebieten veranlasst. Hierzu gehören als Sofortmaßnahmen die Einrichtung von Sperrzonen, der Bau von Elektro- und Festzäunen, die Suche nach Wildschweinkadavern mit Suchhunden koordiniert durch das TCRH Mosbach. Mit der Einrichtung von sogenannten Saufängen an strategischen Punkten im Staatswald wurde ein weiterer Schritt in der Seuchenbekämpfung. gegangen Die Saufänge sollen dazu beitragen, die Wildschweindichte in den Zaunkompartimenten deutlich zu reduzieren, um das ASP-Risiko, sowohl für die Wildschweinpopulation als auch für die Hausschweinpopulation maßgeblich abzusenken“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (19. August), in Schwarzach (Neckar-Odenwald-Kreis).
Im ASP-Fall ist der Saufang nach den Vorschriften zur Seuchenbekämpfung der EU obligatorisch und ein wichtiges Mittel der Tierseuchenbekämpfung.
Saufänge sind eine bewährte Maßnahme der Seuchenbekämpfung, die bereits im europäischen Ausland sowie in den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie auch in Hessen zur ASP-Bekämpfung erfolgreich zum Einsatz kommen.
Der Einsatz von Saufängen erfolgt tierschutzgerecht und wird durch das MLR in Abstimmung mit dem ASP-Kompetenzteam der Wildforschungsstelle Aulendorf, den zuständigen Veterinärämtern vor Ort, sowie mit den berührten Forstbezirken von ForstBW und Jagdausübungsberechtigten in privaten Jagdbezirken geplant und gesteuert. Begleitet und entwickelt wurde die Vorgehensweise unter Beteiligung der Landestierschutzbeauftragten Dr. Julia Stubenbord.
Saufänge sind effektive Maßnahme der Seuchenbekämpfung
Die Entnahme der gefangenen Wildschweine erfolgt durch geschulte Teams. Die Bergung der Wildschweinkadaver wird durch speziell geschulte und beauftragte Personen der Veterinärämter der Kreise durchgeführt. So konnte in den letzten Wochen eine Vielzahl von Tieren fachgerecht erlegt und die Wildschweinbestände in den Seuchengebieten deutlich reduziert werden.
„Der Saufang ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung und keine Jagdausübung. Sie müssen dabei höchsten Tierschutzanforderungen entsprechen. Der Betrieb der Saufänge und die Entnahme der Wildschweine bedürfen einer intensiven Ausbildung und Erfahrung, das ist Profiarbeit. Daher wird der Saufang in Baden-Württemberg durch speziell geschultes Personal durchgeführt. Auf der anderen Seite ist die Jägerschaft angehalten intensiv auf Schwarzwild zu jagen, um die Bestände schnell abzusenken“, betonte Minister Hauk.
Hintergrundinformationen
Auf der Webseite des Ministeriums sind alle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP): http://www.mlr-bw.de/afrikanische-schweinepest
Maßnahmen gegen die ASP im Wildtierportal BW
Im Jahr 2007 wurde der Erreger der Afrikanischen Schweinepest nach Georgien eingeschleppt. Seither breitet sich die ASP über Russland und das Baltikum nach Europa aus. Dabei kam es immer wieder zu sog. Sprunginfektionen, wie in den zurückliegenden Jahren in der Tschechischen Republik, in Belgien und Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt in Italien oder im Nachbarland Hessen. Nun ist auch Baden-Württemberg von dem Tierseuchengeschehen betroffen. Dabei wird der Krankheitserreger durch menschliches Handeln weiterverbreitet.