Flurneuordnung

Minister Hauk: „Investitionen stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Ländlichen Raums. Die Flurneuordnung ist dabei ein wichtiges Instrument“

„Alle Investitionen in die Entwicklung der Land- und Forstwirtschaft genauso wie in den Natur- und Landschaftsschutz sind Zukunftsinvestitionen. Die Flurneuordnung ist ein unerlässliches Instrument zur Realisierung von Infrastrukturprojekten. Mit den Zuschüssen in der Flurneuordnung wird ein Vielfaches an Folgeinvestitionen generiert“ sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (29. März) in Karlsbad (Landkreis Karlsruhe). Er betonte die Vielzahl an unterschiedlichen Interessen, die in der Flurneuordnung Karlsbad-Mutschelbach (A 8) zu vereinbaren waren und lobte das gute Planungsergebnis.

Der Minister übergab den Bewilligungsbescheid über 943.109,70 Euro an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft, Herrn Martin Mußgnug. Damit gab er den Startschuss für den Beginn der Baumaßnahmen der rund 411 Hektar großen Flurneuordnung Karlsbad-Mutschelbach (A 8).

„Die Flurneuordnung hat die Flächen für den 6-streifigen Ausbau der Autobahn A 8 sozialverträglich bereitgestellt und damit die Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen. Nach dem Ausbau der Autobahn folgt nun der Bau eines modernen Wegenetzes für die Landwirtschaft und die Zusammenlegung der Grundstücke zu größeren Einheiten. Die Nachteile für die Landwirtschaft durch den Autobahnausbau werden beseitigt", erklärte Hauk.

Hintergrundinformationen:
Weitere Informationen zum Thema Landentwicklung sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de und unter www.lgl-bw.de abrufbar.