Lebensmittelüberwachung

Minister Hauk stellt den Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung für 2020 vor

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Lebensmittelüberwachung Minister Hauk stellt den Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung für 2020 vor

Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Die Ergebnisse unserer Kontrollen und Untersuchungen zeigen, dass sich die Menschen auf das hohe Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Land verlassen können“. Minister Hauk stellt den Jahresbericht der Lebensmittelüberwachung für 2020 vor.

„Bei der Überwachung von Lebensmitteln, Trinkwasser, Futtermitteln und Verbraucherprodukten wie Kosmetika oder Bedarfsgegenständen wurde 2020 trotz der Herausforderungen der Corona-Pandemie wieder gute Arbeit geleistet. Die Ergebnisse von Betriebskontrollen und Probenuntersuchungen zeigen, dass sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf das hohe Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Land verlassen können. Mein Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch unter schwierigen Rahmenbedingungen ihr Engagement und ihre Kompetenz unter Beweis gestellt haben“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (28. Juli) in Stuttgart. 

„Die Corona-Pandemie hat auch für die Arbeit der Lebensmittelüberwachung in Baden-Württemberg Belastungen und Einschränkungen mit sich gebracht. Diese Herausforderungen haben alle Beteiligten mit großem Einsatz gemeistert, und wir konnten den gesundheitlichen Verbraucherschutz im Land auf hohem Niveau halten“, so Minister Hauk. Bei ihrer Kontrolltätigkeit gingen die Expertinnen und Experten der Verbraucherschutzbehörden risikoorientiert und unter strikter Einhaltung der aktuell geltenden Hygienebestimmungen vor.

Im Jahr 2020 wurden insgesamt 52.948 Betriebe kontrolliert. Bei 85.280 Kontrollbesuchen wurden in rund 17 Prozent der Betriebe Verstöße festgestellt. Etwa 38.000 Proben an Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen haben die Sachverständigen unter die Lupe genommen. Von diesen wurden etwa 19 Prozent beanstandet, aber nur 0,2 Prozent als gesundheitsschädlich beurteilt. Die Beanstandungsraten liegen damit im Bereich der Vorjahre.

Nahrungsergänzungsmittel – verbotene Werbung mit COVID-19


Nahrungsergänzungsmittel (NEM) sind Lebensmittel und können grundsätzlich Erkrankungen weder verhindern noch heilen. Jedoch nutzten einige Anbieter von NEM die Ängste von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Pandemie aus und bewarben ihre Produkte insbesondere im Internet mit zweifelhaften Versprechen. Die amtliche Überwachung hat die Internetangebote von NEM auf solche verbotenen Angaben geprüft. Im Jahr 2020 fielen in Baden-Württemberg dabei 19 Angebote negativ auf. Meist wurde mit besonderen Techniken und Tricks ein Zusammenhang zwischen dem angebotenen NEM und einer Wirkung gegen COVID-19 hergestellt. Auch bei Vor-Ort-Kontrollen fielen drei Händler negativ auf. Minister Hauk empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch übertriebene Wirkungsbehauptungen von NEM täuschen zu lassen und rät zur Vorsicht vor unseriösen Angeboten.

Ethylenoxid in Sesam und Nahrungsergänzungsmitteln


Ethylenoxid ist in der EU zum Entkeimen von Lebensmitteln verboten. Im Jahr 2020 traten EU-weit viele Fälle mit hohen Gehalten an Ethylenoxid bzw. seines Abbauprodukts 2 Chlorethanol in Sesamsaaten aus Indien auf. Mehrere Bereiche der Lebensmittelüberwachung waren hier gefordert. Das Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit als zentrale Kontaktstelle Baden-Württembergs für das europäische Schnellwarnsystem RASFF bearbeitete sehr viele anfallende Meldungen. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart entwickelte rasch effiziente Analysenmethoden und untersuchte in einem kurzfristig initiierten Sonderprogramm 22 Sesamproben. Bei fünf Proben war der gesetzlich vorgeschriebene Summenhöchstgehalt für diese beiden gesundheitlich bedenklichen Substanzen überschritten. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden bzw. die Lebensmittelunternehmen selbst ergriffen die notwendigen Maßnahmen, um zu hoch belastete Ware umgehend aus dem Verkehr zu nehmen.

Das CVUA hat inzwischen seine Untersuchungen auf weitere Lebensmittelgruppen ausgedehnt und ist auch aktuell bei Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) fündig geworden. Von den bisher untersuchten 135 Proben aus einem Sonderprogramm beanstandete das CVUA 18 Prozent wegen des Gehalts an 2 Chlorethanol, also dem Hauptreaktionsprodukt von Ethylenoxid. Circa 70 Prozent dieser beanstandeten Proben wurden als nicht sichere Lebensmittel eingestuft. „Es liegt auf der Hand, dass das gesundheitliche Risiko durch unerwünschte Stoffe bei aus aller Herren Länder importierten Pflanzenteilen größer ist als bei regionalen Erzeugnissen. Gerade im Sommer sind regional erzeugtes frisches Obst und Gemüse leckere und günstige Alternativen zu Nahrungsergänzungsmitteln“, unterstrich Minister Hauk. 

Hygiene von Scherbeneis


88 Prozent der im Rahmen eines Sonderprogramms von der Lebensmittelkontrolle überprüften Scherbeneisbereiter wiesen einen guten Hygienezustand auf. Bei den übrigen Geräten fanden die Kontrolleure oft unhygienische Ablagerungen im Inneren der Eistransportrohre. „Hier fehlte entweder das Bewusstsein, dass passgenaue Reinigungskonzepte nötig sind, oder die zu reinigenden Stellen waren aus baulichen Gründen schlecht zugänglich“, erklärte Minister Hauk. Zusätzlich untersuchte das CVUA Stuttgart 80 Proben Crushed Ice und bewertete 15 Prozent davon als mikrobiologisch auffällig. Hier wurden typische Bakterien nachgewiesen, die auf Mängel bei Betriebs- bzw. Personalhygiene hindeuten.

Hintergrundinformationen:


Weitere Ergebnisse aus der amtlichen Lebensmittel-, Trinkwasser- und Futtermittelüberwachung 2020 erhalten Sie anschaulich aufbereitet im Jahresbericht 2020, den Sie zum Download hier finden: Jahresbericht
Weitergehende Informationen finden Sie auch unter www.verbraucherportal-bw.de sowie unter www.ua-bw.de.

Ein detaillierter Bericht des CVUA Stuttgart zu den aktuellen Untersuchungen von Nahrungsergänzungsmitteln auf Ethylenoxid und 2-Chlorethanol ist www.ua-bw.de veröffentlicht. 
 

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Zur Biografie