Schwarzwald

Minister Hauk stellt neues Wanderhandbuch vor

„Die Naturparke in Baden-Württemberg stehen für die Vereinbarkeit zwischen Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Naturschutz sowie für die Erhaltung einer einmaligen Kultur- und Erholungslandschaft. Das neue Wander-Handbuch macht den Schwarzwald und seine Bonderheiten erlebbar", sagte der für die Naturparke zuständige Minister Peter Hauk MdL am Mittwoch (29. März) in Bühlertal (Landkreis Rastatt). Bei der Förderung eines sanften Tourismus spiele die nachhaltige Entwicklung des Ländlichen Raums eine bedeutende Rolle. Hier seien die Naturparke starke Impulsgeber für die gesamte Region und spielten eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Projekts.

Rund 24.000 Kilometer lang ist das Wanderwegenetz zwischen Karlsruhe und Pforzheim im Norden und der Schweizer Grenze im Süden Baden-Württembergs. Seine durchweg einheitliche Ausschilderung mit der markanten Raute ist einzigartig in Deutschland.

Das erste Wander-Handbuch entstand 2002. Seitdem haben sich zahlreiche Rahmenbedingungen geändert. Anwendung finden soll das neue Wander-Handbuch  bei der Überarbeitung und bei der Neuausweisung von Wanderstrecken in den beiden Naturparkregionen sowie im Nationalpark Schwarzwald.
„Im neuen Wander-Handbuch sehe ich sehr gute Ansätze, unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse der Freizeitgestaltung und Erholungsnutzung schon bei der Planung von Wegeangeboten ausgewogen zu berücksichtigen“ sagte der Minister.

Hintergrundinformation
Das Wander-Handbuch konnte dank der Naturpark-Förderung realisiert werden: Rund zwei Drittel der Gesamtkosten haben der Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord und der Naturpark Südschwarzwald mit Fördermitteln bezuschusst. Möglich ist dies durch die finanzielle Unterstützung des Landes, der Europäischen Union und der Lotterie Glücksspirale. Auch die Schwarzwald Tourismus GmbH hat sich finanziell an der Umsetzung beteiligt.

Die Naturparke in Baden-Württemberg umfassen naturnahe Landschaften auf rund einem Drittel der Landesfläche. Sie sind nach Naturschutzrecht verordnete Großschutzgebiete. Ein großer Teil der Naturparkflächen stehen als Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- und Vogelschutzgebiete unter gesetzlichem Schutz. Die Zuständigkeit für die Naturparke liegt beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Eine besondere Stärke ist die intensive Vernetzung in den Regionen und ihre Rolle als wichtige Impulsgeber im Ländlichen Raum. Daraus resultiert eine besondere Akzeptanz für gemeinsame Maßnahmen und bei der Lösung entstehender Zielkonflikten auf er Grundlage naturparkspezifischer Leitbilder. Das hohe ehrenamtliche Engagement bei vielen Naturparkprojekten spiegelt die gute Verankerung bei den Menschen vor Ort wider.

Weitere Informationen zu den Naturparken finden Sie unter: www.mlr-bw.de.