Landentwicklung

Minister Hauk übergibt Bewilligungsbescheide mit Gesamtfördervolumen von rund 2,7 Millionen Euro für die Strukturverbesserung im Schwarzwald

Kuhweide

Minister Peter Hauk MdL: „Flurneuordnungsverfahren sind ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des ländlichen Raumes und den Erhalt der Kulturlandschaft“

„Ein wichtiges Ziel der Flurneuordnungsverfahren im Schwarzwald ist unter anderem die Offenhaltung der Landschaft und damit auch die Erhaltung der Kulturlandschaft wie wir sie kennen und schätzen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (22. Januar) in Freudenstadt anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheides in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro für die Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis.

Neben der Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis konnten außerdem weitere Fördermittel für die Zusammenlegung Fischerbach/Ortenaukreis (rund 500.000 Euro), die Zusammenlegung Winden/Landkreis Emmendingen (rund 470.000 Euro) und die Zusammenlegung Eisenbach/Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (rund 660.000 Euro) bereitgestellt werden.

Mit diesen vom Bund und vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Fördermitteln in Höhe von insgesamt rund 2,7 Millionen Euro können die Teilnehmergemeinschaften in den genannten Verfahren unter anderem wichtige Maßnahmen zur Verbesserung der Erschließung der Einzelhöfe oder der Wälder mit einem Kostenumfang von rund 3,3 Millionen Euro umsetzen. „Nur durch die Bewirtschaftung bleibt diese außergewöhnliche Landschaft des Schwarzwaldes, deren Reiz im Wechsel von Waldflächen und offenen Fluren liegt, erhalten“, sagte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Flurneuordnungsverfahren haben zum Ziel, die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft zu verbessern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und die Schönheit und den Erholungswert der Landschaft sowie die ökologische Vielfalt zu erhalten und weiterzuentwickeln. Damit diese Ziele in den derzeit landesweit 325 Flurneuordnungsverfahren vor Ort erreicht werden können, stellen der Bund und das Land Baden-Württemberg im Jahr 2020 rund 16 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Detaillierte Informationen zur Zusammenlegung Freudenstadt-Dietersweiler/Kniebis finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3009, zur Zusammenlegung Fischerbach unter www.lgl-bw.de/2536, zur Zusammenlegung Winden unter www.lgl-bw.de/3294 und zur Zusammenlegung Eisenbach unter www.lgl-bw.de/2822.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.