„Die erneute Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung um ein Jahr ist eine gute Nachricht für Waldbesitze, Unternehmen und Behörden. Im Rahmen der angekündigten Vereinfachungen der EUDR müssen konsequente und umsetzbare Wege aufgezeigt werden, um unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die unverhältnismäßig hohen bürokratischen Belastungen durch die EUDR müssen korrigiert und abgebaut werden. Die sehr hohen Standards nachhaltiger Waldwirtschaft in Deutschland und in Baden-Württemberg müssen unbedingt erhalten und berücksichtigt werden. Die EUDR darf die nachhaltige Waldwirtschaft nicht verhindern oder durch zu hohe Bürokratie bestrafen Dies würde unsere Wettbewerbsfähigkeit schädigen und unserer Wirtschaft schwächen. Wir brauchen eine Vorordnung, die sicherstellt, dass weltweit weniger Wälder gerodet werden, aber ich sage auch ganz deutlich: Wo wir, wie in Baden-Württemberg, kein Entwaldungsrisiko und -problem haben, da brauchen wir auch keine weiteren bürokratischen Belastungen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (19. Dezember), anlässlich der Plenarsitzung des Bundesrates.
Die europäische Kommission hatte aufgrund der sich abzeichnenden Umsetzungsschwierigkeiten der EU-Entwaldungsverordnung eine Verschiebung des Geltungsbeginns der Verordnung angekündigt. „Ziel muss nicht nur eine zeitliche Verschiebung, sondern auch eine inhaltliche Weiterentwicklung der Entwaldungsverordnung sein, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, ohne die Wirksamkeit der EUDR zu untergraben. Die Waldfläche in Deutschland nimmt zu und unsere nachhaltige und multifunktionale Forstwirtschaft gilt als Vorbild für viele Länder weltweit“, so Minister Hauk.
„Die Weiterentwicklung der EUDR muss eine substanzielle Vermeidung von neuer Bürokratie in Ländern aufnehmen, in denen nachweislich kein Entwaldungsproblem vorliegt. Insbesondere für diese Länder braucht es Erleichterungen. Beispielsweise durch eine einheitliche Referenznummer für Länder ohne Entwaldungsproblematik. Somit würde eine einzelbetriebliche Registrierung für alle Primärerzeuger in diesen Ländern entfallen. Damit würde auch ein echtes Anreizsystem für nachhaltige Waldbewirtschaftung geschaffen werden. So würde aus einem Bürokratiemonster ein Anreizsystem für echten Schutz unserer Wälder“, betonte Minister Hauk.


