Minister Peter Hauk MdL: „Der schlafende Riese Biogas muss endlich geweckt werden.“ Baden-Württemberg macht sich im Bundesrat für die Potenziale von Bioenergie stark.
„Heimische Energie aus erneuerbaren Quellen ist besser als importiertes Flüssiggas und Steinkohle. Hier müssen alle Potenziale mehr denn je bestmöglich genutzt werden. Die Erzeugung von Energie und Wärme aus unseren heimischen Biogasanlagen ist in der aktuellen Lage unverzichtbar. Nach einem langen Prozess und massivem Drängen der Länder ist es auf den letzten Metern endlich gelungen, den Bund zu einem Einlenken bei der Abschöpfung von Strommarkterlösen bei Biomasseanlagen zu bewegen. Ich begrüße ausdrücklich, dass die Bundesregierung auf die massiven Forderungen aus den Ländern eingegangen ist und eine rückwirkende Erlösabschöpfung vom Tisch ist“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (16. Dezember), anlässlich der Bundesratssitzung in Berlin.
„Erst im Herbst hat der Bund, auch auf Druck Baden-Württembergs, erste, leichte Verbesserungen für den systemdienlichen Einsatz von Bioenergie beschlossen, um die Gasmangellage zu entschärfen. Durch das zögerliche Agieren wurde jedoch wertvolles Potenzial zur Mobilisierung heimischer erneuerbarer Alternativen über den ganzen Sommer verschenkt. Eine Abschöpfung von Strommarkterlösen bei Biogasanlagen, wie sie bis zuletzt geplant war, hätte diese Anreize zur bestmöglichen Strom- und Wärmeerzeugung vollkommen zunichtegemacht. Angesichts der größten Energiekrise der letzten Jahrzehnte brauchen wir beim Biogas kein Zögern, sondern pragmatisches Handeln. Die Biogaserzeuger dürfen nicht ausgebremst werden“, sagte Minister Hauk.
Der Bundestag hat gestern (15. Dezember) umfassende Änderungen für das Strompreisbremsengesetz beschlossen, in dem die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Erneuerbare Energien-Anlagen geregelt ist. Die nunmehr vorliegenden Änderungen beim Biogas und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit in den nächsten Monaten. Besonders wichtig für die bedarfsgerechte flexible Strom- und Wärmeproduktion ist, dass die Abschöpfung von Strommarkterlösen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greift und Satelliten-Blockheizkraftwerke nicht in die Berechnung der Leistung eingehen. Die meisten Biogasanlagen, die ohnehin mit hohen Kosten zu kämpfen haben, sind nun von einer Abschöpfung befreit. Die verbleibenden Biogasanlagen mit einer Leistung oberhalb der Bagatellgrenze erhalten einen erhöhten Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde. Dieser kompensiert bei den meisten Anlagen die jüngste Steigerung der variablen und fixen Betriebskosten. Zahlreiche hochflexible Biogasanlagen können jetzt ihre wichtige Aufgabe zur Entlastung der Netze in genau den Stunden vorzunehmen, in denen ansonsten teures Erdgas eingesetzt werden müsste.
„Leider sind trotz erheblicher und dringend notwendiger Nachbesserungen noch wichtige Punkte offengeblieben. So ist es ist nicht nachvollziehbar, dass die Erlöse aus der flexiblen und netzdienlichen Stromerzeugung weiterhin unter die Abschöpfung fallen und erneuerbare Wärme und Strom aus fester Biomasse derart benachteiligt wird, klimaschädliche Steinkohle aber vom Abschöpfungsmechanismus ausgenommen bleibt.“ Insgesamt gehe die Entwicklung zwar in die richtige Richtung, es bleibt aber noch einiges zu tun, resümierte Minister Hauk.