Landentwicklung

Minister übergibt Bewilligungsbescheid über rund 530.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Adelsheim (B 292)

Minister Peter Hauk MdL: „Alle Investitionen in die Entwicklung der Land-und Forstwirtschaft genauso wie in den Natur- und Landschaftsschutz sind Zukunftsinvestitionen“

„In der Unternehmensflurneuordnung Adelsheim (B 292) wird seit dem Frühjahr 2017 das Wege- und Gewässernetzes ausgebaut. Ich konnte damals persönlich die erste Zuschussbewilligung über eine knappe Million Euro übergeben und am Spatenstich teilnehmen. Daher freut es mich außerordentlich, heute die nächste Bewilligung überreichen zu können, damit der Bau zügig weitergehen kann“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (11. März) bei der Übergabe eines Bewilligungsbescheides über 532.409 Euro für das Flurneuordnungsverfahren Adelsheim (B 292) im Neckar-Odenwald-Kreis.

In Adelsheim würden die Unternehmensziele der Ortsumfahrung mit den Zielen einer klassischen Flurneuordnung verbunden. So seien für die Straßentrasse der B 292 und die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen insgesamt 15 Hektar auf sozialverträgliche Weise bereitgestellt worden. Den abschließenden Brückenbau am Eckenberg über die Seckach könne man in diesem Jahr eindrucksvoll verfolgen. „Durch ein neues Wegenetz und die Neuordnung der Eigentumsflächen werden zudem die Nachteile für die Landwirtschaft weitgehend beseitigt. Die alten, für eine rationelle Bewirtschaftung der Felder mit modernen Maschinen ungeeigneten Wirtschaftswege, werden modernisiert und stellenweise durch ein neues Wegenetz ersetzt. Dadurch entstehen zweckmäßig geformte Bearbeitungsblöcke für die Landwirtschaft“, erklärte der Minister. Daneben werde die Biotopvernetzung durch geeignete Maßnahmen der Landschaftspflege und -entwicklung unterstützt und wo möglich in das Eigentum des Landes Baden-Württemberg übertragen. Auch für Radfahrer und Wanderer würden Freizeit- und Erholungsmaßnahmen realisiert, zum Beispiel durch Wanderparkplätze, Ruhebänke oder die Fortsetzung eines bestehenden Radweges.

Hochwasserschutz ist wichtiger Aspekt

„Ein weiterer bedeutender Punkt in Ihrem Verfahren ist der Hochwasserschutz. Wie essentiell wichtig eine durchdachte Hochwasserschutzplanung ist und was ansonsten passieren kann, sehen wir gerade in den letzten Jahren leider viel zu häufig an den Folgen der Starkregenereignisse im ganzen Land und darüber hinaus. Für einen 100-jährigen Hochwasserschutz wurden daher drei Hochwasserrückhaltebecken im Flurneuordnungsgebiet geplant. Die Flächenbereitstellung und die Bodenordnung hierfür erfolgen in der Flurneuordnung. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Bevölkerung und der Landschaft geleistet“, so der Minister.

Insgesamt soll die Flurneuordnung Adelsheim (B 292) Fördergelder in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro erhalten und die Stadt Adelsheim beteiligt sich mit über 400.000 Euro. „Ich denke, das ist ein sehr gutes Zeichen seitens des Landes und der Kommune und zeigt, dass die Strukturverbesserung ein wichtiges Anliegen der Landesregierung ist“, sagte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahrens Adelsheim (B 292) finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/2638. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.