Lebensmittelüberwachung

Ministerium informiert über Untersuchungen zu Listerien

Der aktuelle Bericht des RKI vom 23. Oktober zu erneuten Krankheitsfällen in Deutschland der letzten Monate, ausgelöst durch Listerien Typ Pi4, betrachtet Baden-Württemberg mit großer Sorge und Sorgfalt. Der zuständige Verbraucherminister Peter Hauk MdL hat umgehend eine intensive Ermittlungstätigkeit der Lebensmittelüberwachung veranlasst. Die bisherigen Untersuchungen in Baden-Württemberg zeigen aber keine Hinweise auf Listerien vom Typ Pi4. Dies teilte das baden-württembergische Verbraucherministerium am Samstag (2. November) in Stuttgart mit.

Hintergrund der scharfen Reaktion waren Nachweise von pathogenen Listerien, die im Rahmen einer amtlichen Routinekontrolle 2017 in einem Lebensmittel und 2019, dann allerdings in einer Produktionsanlage und nicht an Lebensmitteln, in einem fleischverarbeitenden Betrieb in Baden-Württemberg festgestellt wurden. Die Funde von 2017 lagen weit unter den erlaubten Grenzwerten, waren aber aus Gründen des vorsorglichen Verbraucherschutzes dennoch Anlass zu einer intensivierten Überwachung des Betriebs.

Nach dem genannten Nachweis im Januar 2019 in einer Produktionsanlage, wurden umgehend umfangreiche Untersuchungen und Maßnahmen von Seiten der Behörden und von Seiten des Betriebs veranlasst, um das in jedem Betrieb vorhandene Risiko einer Kontamination der hergestellten Wurstwaren mit Listerien so weit als möglich auszuschließen. Hierzu gehörte insbesondere die Stilllegung der betroffenen Produktionsanlage, Optimierung der Reinigung und Desinfektion und sehr umfangreiche Produktuntersuchungen. Es wird betont, dass in keiner Probe eines dort hergestellten Lebensmittels seit 2017 Listerien trotz intensivster Untersuchungen nachgewiesen werden konnten.

Nachdem diese Maßnahmen bereits durchgeführt worden waren, teilten die Bundesbehörden Ende Februar den Ländern mit, dass ein Erkrankungsgeschehen durch einen bestimmten Typ Listerien (Pi4) identifiziert worden sei und dem Fall bundesweit sechs Erkrankungen zugerechnet werden. Es wurde zudem mitgeteilt, dass die Listerien aus den Umgebungsproben vom Januar 2019 genetisch dem gleichen Typ zugerechnet werden.

Die weiter laufenden amtlichen und betrieblichen Untersuchungen und Ermittlungen im Betrieb ergaben aber keine Hinweise auf ein Listerienproblem oder den Fund des Listerientyps (Pi4).

Das Robert-Koch-Institut übersandte am 23.10.2019 den Ländern aufgrund neu aufgetretener Erkrankungsfälle ab Ende August 2019 einen aktualisierten Situationsbericht zum Fall Pi4, der die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg in höchste Alarmbereitschaft versetzte. Mit größtem Nachdruck wurden unverzüglich mit allen verfügbaren Ressourcen und unter Einbeziehung des interdisziplinären Kontrollteams Lebensmittelsicherheit erneut Ermittlungen und Untersuchungen im Betrieb durchgeführt, um mögliche Kontaminationsquellen zu finden und den Verbraucherschutz sicher zu stellen.

Aufgrund der bis jetzt vorliegenden Ergebnisse konnte keine Kontaminationsquelle im Betrieb gefunden werden und in keinem der untersuchten Produkte konnten Listerien nachgewiesen werden. Sämtliche Produktionschargen müssen mittels umfassender Untersuchungen negativ auf Listerien getestet werden, bevor diese den Betrieb verlassen dürfen.

Sollten bei den laufenden Prüfungen und Untersuchungen im Betrieb belastende Hinweise gefunden werden, die einen eventuellen Zusammenhang mit den Erkrankungen ergeben, werden umgehend die erforderlichen Maßnahmen von Seiten der Behörden, wie ein öffentlicher Rückruf bzw. eine Betriebsschließung durchgeführt.

Der Fall unterscheidet sich deutlich vom Fall ‚Wilke‘, da ergänzend zu den molekularbiologischen Untersuchungen bisher weder ein Zusammenhang über Lieferwege noch Patientenbefragungen hergestellt werden konnte und seit 2017 trotz umfangreicher Untersuchungen keine Listerien in Produkten festgestellt werden konnten.

Um künftig auch im Land schnelle und zuverlässige Untersuchungsergebnisse im Bereich von Bakterien, wie Listerien oder Salmonellen zu erreichen, hat Minister Hauk veranlasst, die erforderliche Untersuchungskompetenz, die bisher das BfR vornimmt, auch in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAen) des Landes einzuführen. 

Weitere Informationen  zur baden-württembergischen Lebensmittelüberwachung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/verbraucherschutz/lebensmittel-und-produktsicherheit/ und zu Lebensmittel- und Produktrückrufen unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/lebensmittel-und-produktwarnungen/

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