„Ländliche Wege sind die Lebensadern des ländlichen Raumes. Sie dienen der Erschließung von Grundstücken und vereinfachen eine moderne Bewirtschaftung. Zugleich werden die Ländlichen Wege gerne als Spazier- oder Radfahrwege genutzt. Diese multifunktionale Nutzung unterstützt das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr bereits im neunten Jahr in Folge. Das Förderprogramm nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege zählt bei zahlreichen ländlichen Kommunen aufgrund seiner Einfachheit und unbürokratischen Handhabe zu einem der beliebtesten Förderprogramme. Nach wie vor ist der Bedarf der Gemeinden an diesem Förderprogramm groß. Dies zeigt auch die inzwischen 42. Tranche des Programms. Sechs Kommunen erhalten Fördermittel in Höhe von insgesamt über 900.000 Euro.“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (4. Februar) anlässlich der Übergabe der Bewilligungsbescheide .
Ein modernes Wegenetz dient allen
Ein modernes Wegenetz muss ein wahrlicher Alleskönner sein. Es muss die Anfahrbarkeit der angrenzenden Feld- und Waldgrundstücke ermöglichen. Es muss ausreichend breit und gut ausgebaut sein, um gleichzeitig den landwirtschaftlichen aber auch dem stets steigenden Freizeitverkehr gerecht zu werden.
Gut ausgebaute Wege vermeiden nebenbei auch Konflikte zwischen landwirtschaftlicher und freizeitmäßiger Nutzung. Die ländlichen Wege teilen sich landwirtschaftliche Maschinen, Anlieferverkehr, Holzlaster, Radfahrer, Wanderer und viele mehr. Um diese Qualität gewährleisten zu können, müssen die Kommunen viel Geld in die Hand nehmen. „Die sukzessive Modernisierung von Ländlichen Wegabschnitten kann über Jahre hinweg unser Wegenetz im ganzen Land deutlich belastbarer und attraktiver machen. Mit diesem schlanken Antrags- und Bewilligungsverfahren sichern wir eine praktikable Flächenbewirtschaftung und tragen dazu bei, dass ländliche Infrastruktur auch in Zukunft nutzbar sein wird“, sagte Minister Peter Hauk.
Hintergrundinformationen
Aus der aktuellen Tranche werden folgende Zuschüsse bereitgestellt.
Landkreis Göppingen, Rechberghausen: 60.039,20 Euro
Landkreis Heidenheim, Dischingen: 200.000,00 Euro
Hohenlohekreis, Kupferzell: 90.432,00 Euro
Rems-Murr-Kreis, Stadt Schorndorf: 489.075,63 Euro
Landkreis Schwäbisch Hall, Obersontheim: 44.996,10 Euro
Landkreis Tuttlingen, Gunningen: 24.614,40 Euro
Insgesamt 909.157,33 Euro
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur Nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter Gesetze und Vorschriften (lgl-bw.de).


