„Mit dem Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege setzen wir ein wichtiges Zeichen für die Zukunftsfähigkeit und Lebensqualität in den ländlichen Regionen. Neben der Land- und Forstwirtschaft profitieren auch Spaziergänger, Radfahrer und Wanderer. Die Landesregierung setzt damit das Engagement fort, die ländlichen Regionen infrastrukturell an die Zukunft anzupassen. Das Förderprogramm Modernisierung ländlicher Wege leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum Erhalt der Attraktivität der ländlichen Wegverbindungen“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges MdL am Mittwoch (22. Juli) anlässlich der Übergabe der aktuellen Förderbescheide an die Kommunen.
Die 44. Bewilligungstranche umfasst 12 Anträge von 10 Kommunen. Die Gesamtstreckenlänge umfasst rund 8,5 Kilometer landwirtschaftlicher Haupterschließungswege. Diese Modernisierungsarbeiten werden mit einem Zuschuss von insgesamt rund 640.200 Euro gefördert. „Allein in diesem Jahr hat das Land einschließlich der jetzigen Tranche fast 2,9 Millionen Euro Fördermittel zur Modernisierung Ländlicher Wege bereitgestellt. Diese Mittel kommen auf unkomplizierte Weise bei den Kommunen an und schaffen spürbare Verbesserung für die Land- und Forstwirtschaft sowie auch für Erholungssuchende“, betonte die Ministerin.
Seit dem Jahr 2018 wurden durch das Förderprogramm landesweit bereits über 372 km ländliche Wege grundlegend modernisiert
Folgende Kommunen werden im Rahmen der aktuell 44. Tranche gefördert:
Gemeindename | Euro |
Stadt Schrozberg | 235.748,00 € |
Gemeinde Inzlingen | 42.860,00 € |
Gemeinde Buchheim | 44.173,70 € |
Gemeinde Hausen ob Verena | 39.742,12 € |
Gemeinde Tuningen | 23.300,00 € |
Gemeinde Wolpertshausen | 39.499,60 € |
Gemeinde Sulzbach-Laufen | 100.000,00 € |
Gemeinde Schlierbach | 32.941,18 € |
Gemeinde Beuren | 29.987,20 € |
Stadt Dornhan | 51.950,94 € |
Summe | 640.202,74 € |
Hintergrundinformationen
Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter https://www.lgl-bw.de/unsere-themen/Flurneuordnung/Wissenswertes/Gesetze-und-Vorschriften/.


