Ländlicher Raum

Neue Schwerpunkgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt

ELR Beispiel

Minister Peter Hauk MdL: „Die ausgewählten Schwerpunktgemeinden überzeugen mit starken Bewerbungen und kreativen Ideen“

„Auf der Grundlage von umfassenden Entwicklungskonzepten haben die ausgewählten Schwerpunktgemeinden neue Ideen entwickelt und starke Bewerbungen vorgelegt. Über alle Handlungsfelder hinweg konnten sie mit einer aktiven Bürgerbeteiligung überzeugen“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (31. August) in Stuttgart. Insgesamt sechs Gemeinden wurden als neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt.

Die Gemeinden Ahorn und Igersheim (Main-Tauber-Kreis), Leibertingen (Landkreis Sigmaringen), Pfalzgrafenweiler (Landkreis Freudenstadt), Schwarzach (Neckar-Odenwald-Kreis) und Winden (Landkreis Emmendingen) werden ab dem Jahr 2018 für einen Förderzeitraum von fünf Jahren als Schwerpunktgemeinden im ELR anerkannt. Schwerpunktgemeinden erhalten Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR.

„Wesentliche Kriterien für attraktive, ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältiges Angebot an zeitgemäßem Wohnraum sowie lebendige und funktionsfähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwicklung weiter voranzutreiben", betonte Hauk.

Seit vergangenem Jahr würden daher rund 50 Prozent der Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen bereit gestellt. Dies gelte auch für die Schwerpunktgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermittel sind für solche Projekte einzusetzen. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfähig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktiver werden“, so Minister Hauk.

Aktuell läuft die Frist zur Antragstellung für das ELR-Jahresprogramm 2018. Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden noch bis zum 20. Oktober 2017 eingereicht werden.

Hintergrundinformation:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.
Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt.
Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige strukturelle Verbesserungen entwickeln.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele
•    zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,
•    zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie
•    zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden.
Inzwischen sind 39 Schwerpunktgemeinden anerkannt:

2015

  • Lenzkirch, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Haiterbach, Landkreis Calw
  • Oberreichenbach, Landkreis Calw
  • Rosenberg: TO Hirschlanden, Neckar-Odenwald-Kreis
  • Bartholomä, Ostalbkreis
  • Untermünkheim, Landkreis Schwäbisch Hall
  • Vellberg: TO Groß- und Kleinaltdorf, Landkreis Schwäbisch Hall
  • Bad Wurzach: TO Unterschwarzach, Landkreis Ravensburg
  • Owingen, Bodenseekreis


2016

  • Balgheim, Landkreis Tuttlingen
  • Friedenweiler, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
  • Kappelrodeck: TO Waldulm, Ortenaukreis
  • Steinach: TO Welschensteinach, Ortenaukreis
  • Bühl: TO Altschweier und Eisental, Landkreis Rastatt
  • Elchesheim-Illingen, Landkreis Rastatt
  • Horb am Neckar: TO Rexingen, Landkreis Freudenstadt
  • Neuhausen, Enzkreis
  • Frankenhardt, Landkreis Schwäbisch Hall
  • Geislingen an der Steige: TO Aufhausen, Landkreis Göppingen
  • Neuler: TO Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen, Ostalbkreis
  • Widdern: TO Unterkessach, Landkreis Heilbronn
  • Wolpertshausen, Landkreis Schwäbisch Hall
  • Burladingen: TO Melchingen, Zollernalbkreis
  • Fronreute: TO Fronhofen, Landkreis Ravensburg
  • Herdwangen-Schönach, Landkreis Sigmaringen
  • Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (IK), Landkreis Sigmaringen


2017

  • Bad Dürrheim, Schwarzwald-Baar-Kreis
  • Kleines Wiesental, Landkreis Lörrach
  • Sasbach am Kaiserstuhl, Landkreis Emmendingen
  • Waldachtal, Landkreis Freudenstadt
  • Dörzbach, Hohenlohekreis
  • Ingelfingen, Hohenlohekreis
  • Grabenstetten, Landkreis Reutlingen


Neu 2018

  • Winden, Landkreis Emmendingen
  • Leibertingen, Landkreis Sigmaringen
  • Schwarzach, Neckar-Odenwald-Kreis
  • Pfalzgrafenweiler, Landkreis Freudenstadt
  • Ahorn, Main-Tauber-Kreis
  • Igersheim, Main-Tauber-Kreis