Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt

„Mit einer aktiven Bürgerbeteiligung haben die ausgewählten Schwerpunktgemeinden umfassenden Entwicklungskonzepte erarbeitet und starke Bewerbungen vorgelegt“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (5. September) anlässlich der Anerkennung fünf neuer Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Die Gemeinden Kirchheim an der Ries (Ostalbkreis), Mulfingen (Hohenlohekreis), Albbruck (Landkreis Waldshut), Tengen (Landkreis Konstanz) und die Stadt Leutkirch (Landkreis Ravensburg) werden ab dem Jahr 2019 für einen Zeitraum von fünf Jahren als Schwerpunktgemeinden im ELR anerkannt. Sie erhalten einen Mittelrahmen für den Fünf-Jahres-Zeitraum, Fördervorrang und einen um zehn Prozent erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten innerhalb des ELR. „Damit erhalten die Gemeinden eine gesichertere finanzielle Basis, um auch schwierigere Projekte auf den Weg zu bringen. Bewerbungen sind machbar und lohnen sich auf jeden Fall“, so Hauk.

„Wesentliche Kriterien für attraktive ländliche Gemeinden und Orte sind ein vielfältiges Angebot an zeitgemäßem Wohnraum sowie lebendige und funktionsfähige Ortskerne. Unser Ziel ist es, vor allem die Innenentwicklung weiter voranzutreiben“, betonte der Minister.

Daher würden weiterhin rund 50 Prozent der Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen bereitgestellt. Dies gelte auch für die Schwerpunktgemeinden. „Mindestens die Hälfte der Fördermittel sind für solche Projekte einzusetzen. Damit machen wir die Gemeinden für Jung und Alt, vor allem aber für Familien zukunftsfähig. Wohnen in den ländlichen Kommunen muss wieder attraktiver werden“, betonte Peter Hauk.

Hintergrundinformationen:

Aktuell läuft die Frist zur Antragstellung für das ELR-Jahresprogramm 2019. Aufnahmeanträge können von den Städten und Gemeinden noch bis zum 30. September 2018 eingereicht werden.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.
Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei sind die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt.
Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige, strukturelle Verbesserungen entwickeln. Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele

  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung,

  • zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie

  • zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde sind ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre innerhalb eines festgelegten Mittelrahmens und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden.

Inzwischen sind 44 Schwerpunktgemeinden anerkannt:

Kreis / Schwerpunktgemeinde / Aufnahmejahr
Hohenlohekreis: Mulfingen, 2019
Konstanz: Tengen, 2019
Ostalbkreis, Kirchheim am Ries, 2019
Ravensburg: Leutkirch, 2019
Waldshut: Albbruck, 2019
Emmendingen: Winden, 2018
Freudenstadt: Pfalzgrafenweiler, 2018
Main-Tauber-Kreis: Ahorn, 2018
Main-Tauber-Kreis: Igersheim, 2018
Neckar-Odenwald-Kreis: Schwarzach, 2018
Sigmaringen: Leibertingen, 2018
Emmendingen: Sasbach am Kaiserstuhl, 2017
Freudenstadt: Waldachtal, 2017
Hohenlohekreis: Dörzbach, 2017
Hohenlohekreis: Ingelfingen, 2017
Lörrach: Kleines Wiesental, 2017
Reutlingen: Grabenstetten, 2017
Schwarzwald-Baar-Kreis: Bad Dürrheim, 2017
Breisgau-Hochschwarzwald: Friedenweiler, 2016
Enzkreis: Neuhausen, 2016
Freudenstadt: Horb am Neckar; Rexingen, 2016
Göppingen: Geislingen an der Steige; Aufhausen, 2016
Heilbronn: Widdern; Unterkessach, 2016
Ortenaukreis: Kappelrodeck; Waldulm, 2016
Ortenaukreis: Steinach; Welschensteinach, 2016
Ostalbkreis: Neuler; Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen, 2016
Rastatt: Bühl; Altschweier und Eisental, 2016
Rastatt: Elchesheim-Illingen, 2016
Ravensburg: Fronreute; Fronhofen, 2016
Schwäbisch Hall: Frankenhardt, 2016
Schwäbisch Hall: Wolpertshausen, 2016
Sigmaringen: Herdwangen-Schönach, 2016
Sigmaringen: Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (Interkommunal), 2016
Tuttlingen: Balgheim, 2016
Zollernalbkreis: Burladingen; Melchingen, 2016
Bodenseekreis: Owingen, 2015
Breisgau-Hochschwarzwald: Lenzkirch, 2015
Calw: Haiterbach, 2015
Calw: Oberreichenbach, 2015
Neckar-Odenwald-Kreis: Rosenberg; Hirschlanden, 2015
Ostalbkreis: Bartholomä, 2015
Ravensburg: Bad Wurzach; Unterschwarzach, 2015
Schwäbisch Hall: Untermünkheim, 2015
Schwäbisch Hall: Vellberg; Groß- und Kleinaltdorf, 2015