Weinbau

Neue Steillagenförderung Weinbau

Württembergische Weinberge (Foto: © Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Minister Peter Hauk MdL: „Der Steillagenweinbau ist für Baden-Württemberg unverzichtbar“
Neue Steillagenförderung Weinbau wurde von EU-Kommission notifiziert / Landtag muss noch zustimmen / künftig 3.000 Euro pro Jahr und Hektar geplant

„Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die ökologisch wertvollen Weinbausteillagen und gewachsenen Weinbaukulturlandschaften zu erhalten. Die Zustimmung der EU-Kommission zur neuen Steillagenförderung ab 2018 liegt nun vor“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (28. August) in Stuttgart. Förderfähig seien nur sehr steile Weinberge innerhalb der Weinanbaugebiete Baden und Württemberg mit einer überwiegenden Hangneigung ab 45 Prozent und Terrassenweinberge, die von Hand bewirtschaftet werden müssten.

Mit dem neuen Programm sollen auch Kleinststrukturen gefördert werden, um den Steillagenweinbau in der Fläche zu erhalten. Deshalb sei beim neuen Programm der Mindestauszahlungsbetrag je Antrag auf 150 Euro geplant worden, was einer Mindestantragsfläche von fünf Ar entspreche. Vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel durch den Landtag im Haushalt 2018/19 sei eine Förderung von bis zu 3.000 Euro je Hektar und Jahr vorgesehen.

„Bereits ab Ende Oktober bis 31. Dezember 2017 kann die Absicht der Betriebe zur Teilnahme am Förderprogramm bei den unteren Landwirtschaftsbehörden angezeigt werden. Anträge können dann über den Gemeinsamen Antrag bis 15. Mai 2018 gestellt werden. Die Antragsteller müssen sich für fünf Jahre verpflichten, an dem Programm teilzunehmen. Der Einstieg ist auch in den Folgejahren möglich“, erklärte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Der Steillagenweinbau ist ein Markenzeichen für den baden-württembergischen Weinbau. Vor allem die Terrassen- und Handarbeitslagen haben einen hohen kulturellen und ökologischen Wert. Rund fünf Prozent der Weinbauflächen in Baden-Württemberg sind Terrassen- und Steilstlagen, die nur in Handarbeit bewirtschaftet werden können. Durch den Handarbeitsaufwand sind diese Lagen für viele Winzer unrentabel geworden und es besteht die Gefahr, dass sie sukzessive aufgegeben werden. Neben dem enormen Bewirtschaftungsaufwand der Steillagen stellt auch der Erhaltungsaufwand der Mauern eine große Herausforderung dar.

Wenn Steillagen aufgegeben werden, verbuschen die Flächen und die Mauern fallen ein. Eine einzigartige Kulturlandschaft mit ihrer besonderen Bedeutung für die Ökologie droht dann zu verschwinden. Gerade auch für die Artenvielfalt spielen Steillagen und Terrassenmauern eine große Rolle.

Bislang konnten Weinbausteillagen ausschließlich im Rahmen des FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) mit 900 Euro je Hektar und Jahr gefördert werden.

Weitere Informationen zu den Themen Weinbau und Agrarförderung finden Sie im Internet unter www.mlr-bw.de.