Afrikanischen Schweinepest

Reiseproviant und Urlaubsmitbringsel aus schweinefleischhaltigen Produkten bergen das Risiko einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest

Schwein

Hauk warnt vor den Folgen des illegalen Mitbringens von entsprechenden Lebensmitteln aus dem Auslandsurlaub. Keine unachtsame Entsorgung von Speiseresten in freier Natur! Minister Peter Hauk: „Reiseproviant und Urlaubsmitbringsel aus schweinefleischhaltigen Produkten bergen das Risiko einer Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest in sich“

„Wer auf Reisen geht, nimmt gerne Reiseproviant mit oder bringt den Daheimgebliebenen Spezialitäten aus dem Urlaubsziel mit. Mit Blick auf das massive Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in Osteuropa und Belgien sind hierbei einige wichtige Regeln zu beachten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Montag (22. Juli) in Stuttgart. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest sei zwar für den Menschen selbst ungefährlich, für Wild- und Hausschweine verlaufe eine Infektion in der Regel tödlich. Das Afrikanische-Schweinepest-Virus sei sehr widerstandsfähig und bleibe wochen- bis monatelang infektiös. Es könne sehr gut auch in gefrorenem, gepökeltem oder geräuchertem Schweinefleisch und Fleischerzeugnissen aus Schweinefleisch überleben.

„Die Afrikanische Schweinepest kann über weite Strecken durch unzureichend erhitzte Fleisch- und Wurstwaren aus Schweinefleisch übertragen werden. Ein innergemeinschaftliches Verbringen von frischem Schweinefleisch und -erzeugnissen aus den Restriktionsgebieten der Afrikanischen Schweinepest ist daher verboten“, erklärte der Minister.

Auch aus den freien Zonen von der Afrikanischen Schweinepest betroffenen EU-Mitgliedstaaten sollten vorsorglich keine Fleisch- und Wurstwaren mitgebracht werden.

„Ein besonderes Problem stellt die Entsorgung von Speiseresten an den Fernstraßen dar. Achtlos weggeworfener Rest eines infizierten Wurstbrotes kann ausreichen, um die ASP zu verschleppen“, betonte Minister Hauk. Immer wieder komme es vor, dass Reisende oder Berufskraftfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen Speisereste hinterlassen, die dann von Wildschweinen gefressen würden. Die Verbraucher seien gehalten, Reste von Fleischprodukten sachgemäß in verschlossenen Müllbehältern zu entsorgen. Eine Plakataktion des Bundeslandwirtschaftsministeriums kläre in mehreren Sprachen an vielen Autobahnraststätten über das richtige Verhalten auf.

Hintergrundinformationen:

Zur Verhinderung der Einschleppung von Tierseuchen durch Lebensmittel tierischer Herkunft oder Heimtierfuttermittel ist die Einfuhr von Fleisch, Fleischerzeugnissen, tierische Fetten sowie Milch und Milchprodukten aus Nicht-EU-Ländern ohne vorherige Veterinärkontrolle und Erfüllung der lebensmittel- und tierseuchenrechtlichen Voraussetzungen nach der EU-Verordnung Nr. 206/2009 grundsätzlich verboten, auch wenn diese lediglich dem persönlichen Verbrauch dienen oder nur geringe Mengen umfassen. Sämtliche tierische Erzeugnisse, die diesen Vorschriften nicht entsprechen, müssen bei der Ankunft an der EU-Grenze zur amtlichen Vernichtung abgegeben werden. Entsprechende Kontrollen werden risikoorientiert durch den Zoll durchgeführt. Verstöße können mit einer Geldstrafe belegt oder strafrechtlich geahndet werden.

Ausnahmen für nichtkommerzielle Einfuhren dieser Lebensmittel zum persönlichen Verbrauch im Reisegepäck oder als Kleinsendung gelten ohne Mengenbegrenzung nur für die Schweiz, Liechtenstein, Andorra, Norwegen und San Marino bzw. bis zu einer Menge von zehn Kilogramm für die Färöer, Island und Grönland.

Es reichen schon geringe Virusmengen aus, um ein Wildschwein zu infizieren. Daher kann ein Kontakt von Wildschweinen zu nicht oder unzureichend erhitzten tierischen Produkten wie zum Beispiel ein weggeworfenes viruskontaminiertes Wurstbrot zur Infektion mit der Tierseuche führen.

Reisende sollten strikt darauf achten auf Parkplätzen an Autobahnen oder Fernstraßen Speise-, vor allem Wurstreste nicht einfach wegzuwerfen, sondern diese stets in geschlossenen Müllbehälter zu entsorgen. Zur Darlegung des Sachverhaltes sind hierfür entsprechende mehrsprachige Hinweisplakate bundesweit an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen angebracht worden.

Auf unseren Internetseiten finden Sie zahlreiche Informationen über die ASP und die Maßnahmen, die zum Schutz vor deren Einschleppung ergriffen werden.

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