Förderung

Rekordsumme von 67 Millionen Euro ELR-Förderung für den Ländlichen Raum

Herr Minister Peter Hauk MdL: „Innenentwicklung steht weiter im Fokus unserer Förderung.“ Die Rekordsumme von 67 Millionen Euro ELR-Förderung für den Ländlichen Raum für zeitgemäßen Wohnraum, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen und der Erhalt eines attraktiven Nahversorgungsangebots haben weiterhin oberste Priorität im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

„Mit einer Programmentscheidung von 67 Millionen Euro an Landesmitteln ist es uns gelungen, die Fördermittel im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um fünf Millionen Euro zu steigern. Besonders freut es mich, dass wir mit der Fokussierung auf die Innenentwicklung und der gezielten Förderung von Wohnraum in diesem Programmjahr erneut die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Von knapp 2.000 Projektanträgen zielte jeder zweite auf die Schaffung oder die Modernisierung von Wohnraum ab“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (22. März) bei der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2018 in Stuttgart.

Mit dem ELR unterstützt die Landesregierung seit über 20 Jahren die integrierte Strukturentwicklung insbesondere im Ländlichen Raum. Gefördert werden Projekte, die den Ländlichen Raum als attraktiven Wohn- und Arbeitsort erhalten. Schließlich ist jeder dritte Baden-Württemberger im Ländlichen Raum zu Hause.

Insgesamt werden in diesem Jahr 1.186 Projekte, davon 921 aus dem Förderschwerpunkt Wohnen, 59 Gemeinschaftseinrichtungen, 149 Projekte aus dem Förderschwerpunkt Arbeiten und 57 Grundversorgungsprojekte gefördert. Das angestoßene Investitionsvolumen beträgt rund 530 Millionen Euro.

50 Prozent der Fördermittel für den Förderschwerpunkt Wohnen

Studien zum Thema Wohnraumbedarf gehen weiterhin auch im Ländlichen Raum von einem steigenden Wohnraumbedarf aus. Daher steht die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum weiterhin im Fokus. „Wie bereits im vergangenen Jahr, setzen wir auch in diesem Jahr die Hälfte unserer Fördermittel im Förderschwerpunkt Wohnen ein. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten bleiben. Baufällige Gebäude können für Neues Platz machen. Mit unserer Förderung beabsichtigen wir, über 1.000 Wohneinheiten durch die Umnutzung leerstehender Gebäude und Baulückenschlüsse zu schaffen oder zu modernisieren. Beibehalten wurde der Förderzuschlag von 5.000 Euro für Wohnbauprojekte mit innovativen Holzbaulösungen“, so der Minister.  

Neben der Schaffung von Wohnraum stehen innerörtliche Baureifmachungen sowie die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen im Fokus der Förderung. Mit der diesjährigen Programmentscheidung werden wir über 19 Hektar in den Ortskernen reaktivieren. Dies entspricht einer Fläche von über 26 Fußballfeldern.

„Mit der Ausweitung der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz um die Fördermöglichkeit für Kleinstunternehmen der Grundversorgung sowie Basisdienstleistungen, fördern wir in diesem Programmjahr neben Dorfläden und Dorfgasthäusern auch lokale Handwerksbetriebe im Förderschwerpunkt Grundversorgung. Der Erhalt der örtlichen Nahversorgung ist uns ein wichtiges Anliegen“, betonte Minister Hauk.

Hintergrundinformationen:

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, den Ländlichen Raum als zeitgemäßen und attraktiven
Wohn-, Lebens- und Arbeitsort zu erhalten, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten sowie der Abwanderung entgegenzuwirken.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben.

Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur gelegt. Seit dem letztem Programmjahr wird die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel im Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität. Daneben hat auch die Bereitstellung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze Bedeutung.

Typische ELR-Projekte sind zum Beispiel Umnutzung und Erhalt von ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden, Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie  Bau und Erhalt von Lebensmittelläden, Dorfgasthäusern und Dorfgemeinschaftshäusern.

Flyer zum ELR-Programm (pdf, 3.850 KB)

Projektliste zur ELR-Programmentscheidung 2018 (pdf, 652 KB)