Tierschutz

Russland verneint Versorgungsmöglichkeiten im eigenen Land für Tiertransporte

Rinder auf der Weide (Bild: © MLR)

Die russische Veterinärverwaltung hat dem deutschen Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es östlich von Moskau keine Möglichkeiten gibt, Rinder während langen Transporten nach Russland oder nach an Russland grenzende Staaten abzuladen und zu versorgen. Aus Deutschland werden Rinder immer noch auf lange Transporte in nicht europäische Länder wie Russland, den Nahen Osten und Afrika geschickt. Lange Tiertransporte stehen seit Jahrzehnten wegen massiven Tierschutzverstößen zu Recht in der Kritik.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gelten die Transportbestimmungen der EU bis zum Entladen der Tiere am Zielort im Drittland. Somit müssen unter anderem Futter- und Wasserversorgung sowie Ruhezeiten auf Grundlage der europäischen Tierschutztransportverordnung auch im Drittland gewährleistet sein. „Nach einem 29-stündigen Transport, der eine Stunde Pause beinhaltet, müssen Rinder an sogenannten Kontrollstellen abgeladen werden, um eine Ruhezeit von 24 Stunden zu erhalten und um gefüttert und getränkt zu werden. Danach dürfen die Rinder wieder 29 Stunden weitertransportiert werden“, erläutert die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord, am 11. Mai in Stuttgart. Da Rinder nach dem Grenzübertritt in Russland oft noch tausende Kilometer teils bei großer Hitze oder Kälte tagelang weiter transportiert werden, bleiben die Tiere ohne Kontrollstellen unversorgt. Alle Kontrollstellen müssen entsprechende Standards nach europäischem Recht erfüllen, welche gemäß dem Urteil auch in Drittländern gelten. Dazu kommt, dass in den an Russland angrenzenden zentralasiatischen Staaten tierschutzwidrige Schlachtungen an der Tagesordnung sind. 

„Die Bestätigung aus Russland, dass es östlich von Moskau keine Kontrollstellen gibt, bestätigt die Aussagen von Seiten der Tierschützer, die dies schon lange melden“, so die Landestierschutzbeauftragte.

Somit ist amtlich bestätigt, dass deutsche beziehungsweise europäische Veterinärbehörden Tiertransporteuren rechtskonform keine Zeugnisse ausstellen können, um Tiere nach Russland oder in andere Staaten der ehemaligen UdSSR zu transportieren. Tierschutzorganisationen und Tierärzte setzen sich schon lange gegen den langen Transport von Tieren in Drittländer ein. „Trotz der Vermutung, dass ein gesetzeskonformer Transport nicht möglich ist, wurde lange nicht gehandelt und es gingen immer wieder Transporte aus Deutschland nach Russland und Usbekistan“, so Stubenbord abschließend in der Hoffnung, dass dies nun ein Ende hat.

Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-haus/die-landesbeauftragte-fuer-tierschutz/.

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