Afrikanische Schweinepest

Schwarzwild von Allgemeiner Schonzeit im März und April ausgenommen

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Wildschwein im Wald

Landwirtschaftsminister Peter Hauk MdL: „Konsequente Schwarzwildbejagung dient dem Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest“. Schwarzwild wird von der von allgemeinen Schonzeit im März und April ausgenommen Die Rechtsverordnung gilt für 2020 und 2021.

„Die Jägerschaft leisten durch eine konsequente Bejagung des Schwarzwilds einen wesentlichen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Nutz- und Wildtierbestände vor der Afrikanischen Schweinepest. Um die Jägerschaft bei ihrem wichtigen Auftrag zu unterstützen, wird auch in den Jahren 2020 und 2021 die Allgemeine Schonzeit in den Monaten März und April für Schwarzwild ausgesetzt“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (4. März) in Stuttgart. Im Falle eines Eintrags der Tierseuche in die Wildschweinpopulation sei die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Erregers vor allem von der Schwarzwilddichte abhängig. Je geringer die Population ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektionsübertragung von Tier zu Tier. Daher müssen alle notwendigen Anstrengungen unternommen und die Bejagung intensiviert werden.

„Auch wenn Schwarzwild nun weiterhin ganzjährig bejagt werden darf, ist der Schutz der zur Aufzucht der Jungtiere notwendigen Elterntiere zu beachten. Diese Stücke sind zu schonen“, betonte der Minister.

Hintergrundinformationen:

Das Land setzt zur ASP-Prävention auf ein breit angelegtes Maßnahmenbündel, das in dem ‚12-Punkte-Maßnahmenplan‘ festgeschrieben ist. Dabei wird auf eine ministeriumsübergreifende enge Zusammenarbeit der Veterinär-, Forst-, Jagd und Landwirtschaftsbehörden, Straßenbauverwaltung, Naturschutzverwaltung, des Polizeivollzugsdienstes und des Katastrophenschutzes gesetzt. Die geplanten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen bei einem möglichen ASP-Ausbruch werden fortlaufend optimiert.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest für Landwirte, Jäger und die Bevölkerung und weitere Informationen zu dem ‚12-Punkte-Maßnahmenplan‘ finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.