Landentwicklung

Sechste Bewilligungstranche zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege zeigt den hohen Stellenwert des Förderprogramms bei der Unterstützung der Gemeinden

Weg im ländlichen Raum

Minister Peter Hauk MdL: „In diesem Jahr können bereits zum zweiten Mal Mittel für die Modernisierung Ländlicher Wege bereitgestellt werden“

„Vor gerade einmal sechs Wochen konnten wir eine Bewilligungstranche übergeben. Dies sind klare Indizien dafür, dass die Unterstützung des Landes bei der Verbesserung ländlicher Wege dringend erforderlich ist. Die im vergangenen Herbst bis Ende 2021verlängerte Geltungsdauer der Vorschrift erhöht die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Mai) im Nachgang zu der Übergabe der sechsten Tranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes am Donnerstag (16. Mai) in Stuttgart. „Dass wir mit der Verlängerung auf dem richtigen Wege sind, zeigt sich daran, dass in 2019 bereits 18 Anträge der Städte und Gemeinden bewilligt werden konnten. Vielfach wurde die Landesregierung von Seiten der Gemeinden um Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege gebeten. In vielen Fällen stammen die Wege aber aus Zeiten, in denen der heute notwendige Ausbaustandard noch nicht absehbar war“, sagte der Minister.

Die Landesregierung entsprach der Bitte der Gemeinden und nahm im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege auf. Bisher wurden fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen. Das ländliche Wegenetz unterstützt einerseits die Landwirtschaft in hohem Maße. Gleichwohl profitieren alle Einwohner durch die multifunktionale Eigenschaft der Wege, da diese auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde bestens geeignet sind. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt nötig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.

Für möglicherweise notwendigen Beratungsbedarf stehen den Gemeinden die Spezialisten für den ländlichen Wegebau der unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Dieses Programm wird seiner Zielsetzung gerecht: Den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege zu geben“, so der Minister.

Hintergrundinformationen:

Acht Kommunen wurden mit insgesamt 300.311,60 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

Albbruck: 40.000,00 Euro

Bad Bellingen: 49.985,00 Euro

Niederstotzingen: 37.774,20 Euro

Owen: 60.840,20 Euro

Rot am See: 40.871,00 Euro

Schechingen: 18.305,84 Euro

Unterensingen: 39.535,36 Euro

Waldstetten: 13.000,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL). Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu finden.