Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Sieben neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) anerkannt

ELR-Förderung

Minister Peter Hauk MdL: „Mit den neuen Schwerpunktgemeinden geben wir wichtige Impulse für den Ländlichen Raum“. Sieben neue Schwerpunktgemeinden im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) wurden anerkannt. Es wurde eine neue Aufnahmerunde für Schwerpunktgemeinden gestartet.

„Anerkannte Schwerpunktgemeinden setzen sich insbesondere mit der demographischen Entwicklung in ihrer Gemeinde auseinander, leisten einen Beitrag zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung und ergreifen Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft. Dabei zeichnen sie sich vor allem durch die aktive Einbindung der Bürgerschaft in die Gestaltung der Gemeindeentwicklung aus“, sagte der Minister für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Anerkennung der sieben neuen Schwerpunktgemeinden, am Donnerstag (12. September) in Stuttgart.

Die Gemeinden Durchhausen, Böttingen, Simonswald, St. Johann, Dormettingen und Hohenstein sowie der Gemeindeverwaltungsverband Schönau können sich ab dem Programmjahr 2020 für einen Zeitraum von fünf Jahren über eine Anerkennung als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) freuen.

Analog zu den Jahresprogrammentscheidungen im ELR wird auch in den Schwerpunktgemeinden der größere Teil der bereitgestellten Fördermittel für die Innenentwicklung und den Förderschwerpunkt Wohnen eingesetzt. „Attraktive Gemeinden leben von ansprechenden und lebendigen Ortskernen mit zeitgemäßem Wohnraum“, so der Minister.

Mehr Förderung für Gemeinwohl

Die sieben anerkannten Schwerpunktgemeinden können sich in den nächsten fünf Jahren über einen um Zehnprozentpunkte erhöhten Fördersatz bei gemeinwohlorientierten Projekten sowie über einen Fördervorrang in den ELR-Jahresprogrammentscheidungen freuen. Notwendig sind dazu Zielvereinbarungen zwischen den Schwerpunktgemeinden und den Regierungspräsidien als Bewilligungsbehörde. Landesweit sind derzeit 41 Gemeinden als Schwerpunktgemeinde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum anerkannt.

Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen stehen im kommenden Programmjahr insbesondere Projekte der Grundversorgung wie Dorfgaststätten, Dorfläden sowie Bäckereien und Metzgereien im Fokus. Städte und Gemeinden können noch bis zum 30. September 2019 Aufnahmeanträge bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden einreichen.

Hintergrundinformationen:

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Instrumenten des Landes zur integrierten Strukturentwicklung der Kommunen im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten in den Verdichtungsräumen und in den Randzonen um die Verdichtungsräume. Über Aufnahmeanträge der Gemeinden können sowohl kommunale als auch private Projekte gefördert werden.

Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei ist die aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und die interkommunale Zusammenarbeit von besonderer Bedeutung. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Den Gemeinden wird damit die Möglichkeit geboten, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Innenentwicklung, d.h. die Reduktion des Flächenverbrauchs und die Stärkung der Ortskerne unter Bewahrung der örtlichen Baukultur, gelegt.

Schwerpunktgemeinden im ELR werden jährlich im Vorfeld der Antragstellung für das Jahresprogramm des nächsten Jahres in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählt. Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist nur für wenige Gemeinden möglich – sie ist eine besondere Auszeichnung und ist auf Gemeinden im Ländlichen Raum beschränkt.

Schwerpunktgemeinden zeichnen sich dadurch aus, dass sie einen besonderen Beitrag zur Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen leisten. Schwerpunktgemeinden müssen sich konkrete Ziele geben und Strategien zur Erreichung dieser darlegen. Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb für Schwerpunktgemeinden ist eine umfassende Entwicklungskonzeption. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Gemeinden in einem gemeinsamen Beteiligungsprozess zukunftsfähige Lösungen für nachhaltige strukturelle Verbesserungen entwickeln.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei konkrete Aussagen und Ziele

  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung
  • zum Umgang mit der demographischen Entwicklung sowie
  • zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft.

Mit der Anerkennung als Schwerpunktgemeinde ist ein Fördervorrang für maximal fünf Jahre und ein erhöhter Fördersatz bei gemeinwohlorientierten öffentlichen Projekten verbunden. Aktuell sind 41 Schwerpunktgemeinden anerkannt:

Breisgau-Hochschwarzwald     
Friedenweiler

Emmendingen
Sasbach am Kaiserstuhl
Winden
Simonswald (neu)

Konstanz    
Tengen

Lörrach    
Schönau GVV (interkommunal) (neu)
Kleines Wiesental

Ortenaukreis
Kappelrodeck: Waldulm
Steinach: Welschensteinach

Schwarzwald-Baar-Kreis     
Bad Dürrheim

Tuttlingen
Durchhausen (neu)
Böttingen (neu)

Waldshut    
Albbruck

Enzkreis    
Neuhausen

Freudenstadt
Horb am Neckar: Rexingen
Pfalzgrafenweiler
Waldachtal

Neckar-Odenwald-Kreis    
Schwarzach

Rastatt
Bühl: Altschweier und Eisental
Elchesheim-Illingen

Göppingen    
Geislingen an der Steige: Aufhausen

Heilbronn    
Widdern: Unterkessach

Hohenlohekreis
Dörzbach
Ingelfingen
Mulfingen

Main-Tauber-Kreis
Ahorn
Igersheim

Ostalbkreis
Kirchheim am Ries
Neuler: Bronnen, Ebnat, Gaishardt, Leinenfirst, Ramsenstrut und Schwenningen

Schwäbisch Hall    
Frankenhardt
Wolpertshausen

Ravensburg
Fronreute: Fronhofen
Leutkirch

Reutlingen
Grabenstetten
St. Johann (neu)
Hohenstein (neu)

Sigmaringen
Herdwangen-Schönach
Leibertingen
Ostrach, Königseggwald, Riedhausen (Interkommunal)

Zollernalbkreis
Burladingen: Melchingen
Dormettingen (neu)

Weitere Informationen zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum finden Sie auch auf unserer Internetseite.