Unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, haben sich die Agrarministerinnen und -minister sowie Agrarsenatorinnen und –senatoren der Länder und des Bundes zu einer Sonder-Agrarministerkonferenz (Sonder-AMK) in Berlin getroffen. Hintergrund ist der im März vollzogene Regierungswechsel in Berlin und dem Amtsantritt des neuen Bundeslandwirtschaftsministers Alois Rainer sowie den Änderungsvorschlägen der EU-Kommission zur Neuausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa ab dem Jahr 2028.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist eines der zentralen Instrumente der Europäischen Union zur Sicherstellung der Ernährung, zur Stärkung des Ländlichen Raums und zur Erreichung ökologischer sowie gesellschaftlicher Zielsetzungen. Die GAP muss aufgrund der verschiedenen Herausforderungen, wie zum Beispiel Struktur- und Klimawandel, Geopolitische Weltlage, Ernährungssicherung, europaweit faire und leistungsorientierte Wettbewerbsbedingungen etc., eine Weiterentwicklung erfahren, die sie effizienter, einfacher, nachhaltiger und praxisnäher ausgestaltet.
„Es geht zunächst um die Struktur und das zur Verfügung stehende Budget für die neue GAP, das mindestens in der bisherigen Höhe je Hektar erhalten bleiben muss. Nur dadurch kann auch zukünftig eine flächendeckende, einkommenswirksame Unterstützung für die Landwirtschaft gewährleistet werden, die den Erhalt der Betriebe sichert. Zudem muss das Budget die hohen Erwartungen hinsichtlich der Sicherung von Ernährungssouveränität, Wettbewerbsfähigkeit, Einkommen sowie der Erbringung von Umwelt-, Klima- und Biodiversitätsleistungen, Klimaanpassung und Anforderungen an die Entwicklung der ländlichen Räume abdecken. Wir brauchen daher ein eigenständiges Budget für die Landwirtschaft in Europa, unabhängig zu anderen Politikfeldern, sowie die Beibehaltung der bewährten Zwei-Säulenstruktur. Zudem muss die nächste GAP ab 2028 mehr subsidiäre Möglichkeiten schaffen, um die Eigenverantwortlichkeit der Länder zu stärken. Nur so können die Länder passgenau auf die regionalen Bedingungen reagieren und daran angepasste Konzepte und Angebote zur Unterstützung der Landwirtschaft vor Ort machen. Mit der neuen GAP müssen die Landwirtinnen und Landwirte auch wieder mehr Freiheit bekommen, um im Rahmen der guten fachlichen Praxis selbst entscheiden zu können, welche Früchte sie anbauen, zu welchem Zeitpunkt sie die Pflegemaßnahmen durchführen, ob sie auf Bio umstellen, wie sie zu mehr Biodiversität beitragen können und wo sie Pflanzenschutzmittel einsparen können. Wir müssen weg von einer amtlich vorgegebenen Kalenderlandwirtschaft. Damit die Länder mit ihren Förderprogrammen die Landwirte mit passgenauen Angeboten und Anreizen bei diesem Prozess unterstützen können müssen zudem auch vorhandene Doppelstrukturen in der Förderung in der GAP bereinigt und konsolidiert werden. Es macht keinen Sinn Agrarumweltmaßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule anzubieten. Dies sollte in Zukunft in der Hoheit der Länder ausgestaltet werden.
Das zentrale Thema, dass uns zu dieser Sonder-Agrarministerkonferenz zusammengeführt hat, ist die kommende GAP-Periode ab 2028. Und damit nichts weniger als die Zukunft der Landwirtschaft in Deutschland, für die es jetzt gilt die entscheidenden Weichen zu stellen. Hierzu ist es uns gelungen einen einheitlichen Weg einzuschlagen und ein zukunftsweisendes und von Verantwortung getragenes Resolutionspapier zu verabschieden. Mit dem Papier wollen wir ein klares, starkes und einheitliches Signal an unsere Landwirtinnen und Landwirte aber vor allem auch nach Brüssel senden“, sagte der Vorsitzende der Agrarministerkonferenz, Minister Peter Hauk MdL am Donnerstag (10. Juli).
„Ich freue mich, dass die Länder gemeinsam mit dem Bund heute ein starkes Signal der Geschlossenheit in Richtung Brüssel gesandt haben. Ich bin überzeugter Demokrat und Föderalist. Deshalb bin ich begeistert, von den Diskussionen dieser Agrarministerkonferenz. Sie spiegeln die Vielfältigkeit Deutschlands und die Vielfalt der Regionen wider. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist mehr als Förderung. Sie ist Stabilitätsanker, Standortfaktor, Heimatgarantie. Gerade in Krisenzeiten und in Zeiten knapper Kassen müssen wir überlegen, was wirklich wirkt und wie wir das Geld möglichst effektiv einsetzen können", sagte der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat, Alois Rainer.
Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU ist eine tragende Säule für stabile Lebensmittelversorgung, verlässliche Einkommen und lebenswerte ländliche Räume. Für ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern sind die Mittel aus der GAP besonders wichtig, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern und die Regionen lebendig zu halten. Seit der Wiedervereinigung sind rund 27 Milliarden Euro an EU-Mitteln in unser Land geflossen – diese Investitionen haben unsere Dörfer und unsere Landwirtschaft entscheidend geprägt. Diese Erfolge dürfen nicht durch Budgetkürzungen oder Strukturreformen gefährdet werden. Wir brauchen eine GAP, die motiviert, nicht entmutigt: mit verlässlichen Budgets, klaren Strukturen und gezielten Anreizen für Umwelt- und Klimaschutz. Weniger Bürokratie, mehr Vertrauen – das ist der Kurs, den wir vertreten. Mit der Sonder-AMK senden wir ein deutliches Signal nach Brüssel.“
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte: „Leider konnten wir uns heute nur auf einen Minimalkonsens einigen. Ich hätte mir durchaus weitreichendere Positionen gewünscht, denn: Die europäischen Agrargelder müssen effizienter und deutlich stärker als heute für Umwelt-, Klima, - und Tierschutzmaßnahmen eingesetzt werden. Zugleich muss die Förderung so hoch sein, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte auch daran verdienen, damit sie ihren Beitrag leisten bei ihrem Einsatz gegen die Klimakrise und das Artensterben.“
Hessens Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat Ingmar Jung: „Die gemeinsame Resolution zur künftigen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2028 ist ein wichtiges politisches Signal. Denn die GAP ist ein unverzichtbares Instrument für die Ernährungssicherheit sowie die Stärkung der regionalen Lebensmittelproduktion. Zugleich muss die GAP stark vereinfacht, pragmatisch gestaltet und an den Herausforderungen unserer Landwirte ausgerichtet werden, damit die heimische Landwirtschaft und damit die Versorgung mit regionalen Lebensmitteln erhalten bleibt. Allen muss klar sein, dass Agrarzahlungen keine einfachen Subventionen, sondern echter Lohn für gesellschaftliche Leistungen sind. Die EU macht die Regeln, nach denen unsere Landwirte im internationalen Wettbewerb handeln und wirtschaften. Dafür braucht es eine einkommenswirksame Basisförderung mit klaren, einfachen und wettbewerbsfähigen Rahmenbedingungen. Deshalb kann sie sich nicht aus der Finanzierung dieser Leistungen zurückziehen, sondern muss sie fair finanzieren.“