Landwirtschaft

Sonder-Agrarministerkonferenz: Bürokratieabbau muss jetzt kommen

Minister Peter Hauk MdL

„Nicht zuletzt die europaweiten Bauernproteste haben gezeigt, dass die Situation der landwirtschaftlichen Bertriebe durch verschiedene Einflüsse zum Teil mehr als angespannt ist. Ein Hauptgrund, der die wichtige und für uns alle unverzichtbare Arbeit unserer Landwirtinnen und Landwirt hemmt, ist dabei unbestritten die Last an Bürokratie. In der aktuellen Lage benötigen unsere Landwirtinnen und Landwirte mehr denn je Verlässlichkeit, Vertrauen und Planungssicherheit. Sie brauchen nicht ständig neue Auflagen, Bürokratien oder Veränderungen in den Förderprogrammen“, sagte der baden-württembergische Landwirtschaftsminister und Sprecher der unionsgeführten Agrarressorts der Länder, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (22. Mai) anlässlich der Sonder-Agrarministerkonferenz.

Auf Initiative der unionsgeführten Agrarressorts wurde das Thema des Bürokratieabbaus auf die Tagesordnung der heutigen Sonder-AMK genommen. „Hierzu haben wir gemeinsam mit anderen Ländern gute, praxisnahe und sinnvolle Vorschläge eingebracht, wie Entbürokratisierung schnell und effektiv für unsere landwirtschaftlichen Betriebe erfolgen kann. Leider ist der Bund wieder einmal im Klein-Klein verharrt, aber die aktuelle Situation fordert Mut zur Entscheidung“, betonte Hauk.

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder berieten in der heutigen Sonder-Agrarministerkonferenz über die nationale Umsetzung der Änderungen des EU-GAP-Basisrechte sowie über Vorschläge und Maßnahmen zum Thema Bürokratieabbau in der Land-, Ernährungs- und Forstwirtschaft.

Das Thema Bürokratieabbau wurde auf Initiative der unionsgeführten Agrarressorts auf die Tagesordnung der Sonder-AMK genommen. Der baden-württembergische Agrarminister Peter Hauk MdL machte deutlich, dass zum aktuellen Zeitpunkt neue zusätzliche Belastungen der Landwirtschaft unbedingt vermieden werden sollen. „Vielmehr muss eine Vereinfachung und Entlastung sowohl für die Land- und Forstwirte wie auch die kleinen und mittleren Unternehmen im Ernährungssektor als auch für die Verwaltung zügig zu konkreten Ergebnissen kommen. Vor dem Erlass neuer Regelungen muss in jedem Fall geprüft werden, welche Regelungen ersatzlos gestrichen werden können. Sollten neue Regelungen unumgänglich sein, müssen die Aspekte der einfachen, praxisgerechten und bürokratiearmen Umsetzung auf allen Ebenen höchste Priorität haben“, betonte Minister Hauk.

Die Agrarministerinnen und -minister der Länder begrüßten die Vereinfachungen und die Flexibilität, die auf EU-Ebene kurzfristig zur Konditionalität im Rahmen der GAP geschaffen wurden. Neben diesen Vereinfachungen in der GAP, forderten die unionsgeführten Länder zehn prioritäre Vorschläge zu bestehenden Regelungen die jetzt sofort umgesetzt werden müssen:

  1. Vereinfachung der Vorschriften im Düngegesetz und Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV): Die zukünftige Monitoring-Verordnung und die StoffBilV führen zu umfassenden Vorgaben und Verpflichtungen für die Landwirte. Das Düngerecht ist bereits weit ausdifferenziert.
  2. Verzicht auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Das Gesetz enthält gravierende Schwachstellen und Regelungslücken, vor allem massive Vollzugshindernisse, insbesondere für die Überwachung, die das Verbrauchervertrauen keineswegs wie gefordert zu stärken vermögen, sondern sogar gegenteilig wirken können.
  3. Vorschriften im Fachrecht generell harmonisieren und mit GAP-Vorgaben abstimmen: Hier ist eine Vereinheitlichung bei Antragsfristen, Dokumentationspflichten u. ä. erforderlich.
  4. Vereinfachung des Nationalen Pflanzenschutzrechts: Vereinfachung bei den Ausnahmeregelungen, Verzicht auf Berichtspflichten, Verschlankung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.
  5. Ablehnung der Anwendung von Art. 148 der Gemeinsamen Marktorganisation
  6. Stärkung der GAK: Die GAK als bewährtes gemeinsam von Bund und Ländern finanziertes und abgestimmtes Förderinstrument muss wieder in seiner grundgesetzlich verankerten Funktion gestärkt werden.
  7. Vereinfachung investiver Förderprogramme
  8. Stallbaugenehmigungsprozesse/-verfahren verschlanken: Neben einer generellen Verringerung der Regelungsdichte im Bundesrecht ist insbesondere für kleinere und mittlere Betriebe ein vereinfachtes bürokratiereduziertes Verfahren einzuführen.
  9. Verzicht auf Nachhaltigkeitsnachweis für Biogasanlagen sowie auf Nachhaltigkeits-VO für Biokraftstoff und Biomasse: Die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung sowie die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung können aufgehoben werden, da sie bisher nur kaum Verbesserungen in ökologischen und Umweltfragen erbracht jedoch überproportionalen Bürokratieaufwand erzeugt haben.
  10. Pragmatische Umsetzung der EU-Entwaldungs-VO (EUDR)

„Bei einem Großteil unserer Vorschläge konnten wir einen Beschluss fassen. Leider konnte zu den bedeutenden Maßnahmen, wie beispielsweise dem Verzicht auf das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz oder der Ablehnung der Anwendung von Art. 148 GMO keine Einigung erzielt werden. Schade, dass der Bund die Chance heute verpasst hat, im Sinne unserer Landwirtinnen und Landwirte durchschlagende Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu ergreifen. Agrarpolitik muss eine Politik für die Landwirtinnen und Landwirte sein und keine gegen sie. Wir haben mit unseren Landwirten die Experten schlechthin, wenn es um die Produktion hochwertiger und gesunder Lebensmittel, um Klimaschutz, Landschaftspflege und Bewahrung von Biodiversität geht. Diese wichtige Arbeit hat Respekt und Anerkennung verdient und nicht immer noch mehr Belastungen und Bürokratie. Wir brauchen nun Taten, die auf den genannten Vorhaben folgen. Diese müssen in diesem Jahr umgesetzt werden, damit es zu einer schnellen Entlastung unserer Bauern kommt. Jetzt ist der Bundesminister am Zug, geredet ist genug“, so Minister Hauk.

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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