Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung bringt erst in acht Jahren Verbesserungen in der Sauenhaltung
Jetzt konnte auch die Politik nicht mehr anders und musste einsehen, dass die seit langem praktizierte Sauenhaltung alles andere als tiergerecht ist. Am Freitag beschloss der Bundesrat nach mehr als einjährigem Ringen eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Nach langem politischen Tauziehen werden nun die Anforderungen für Sauenhaltungen geändert. Aber nicht dahingehend, dass es – wie mehrfach betont – ein Verbot des Kastenstandes gibt, denn es wird noch weitere acht Jahre erlaubt sein, die Sau über die Hälfte des Jahres in einem Käfig zu fixieren. Erst
danach wird die Haltung der Sau während der Deckzeit im Kastenstand verboten sein. Die Übergangsfrist, dass die Sau nicht mehr noch fünf Wochen zum Zeitpunkt der Geburt im Kastenstand gehalten wird, endet erst in fünfzehn Jahren. Diese Zeit verkürzt sich dann auf fünf Tage.
Seit 1992 gilt, dass sich die Sau im Kastenstand wenigstens mit ausgestreckten Beinen hinlegen können muss. Die meisten Kastenstände erlauben dies jedoch nicht, da sie zu schmal sind. So stoßen die Sauen häufig an den Körper der Nachbarsau, was zu einer Einschränkung des Grundbedürfnisses des ungestörten Ruhens führt. Darüber hinaus schränkt der Kastenstand das Normalverhalten der Sau stark ein und führt in vielen Fällen zu Verhaltensstörungen und Erkrankungen, wie viele Studien zeigen. Die Sau kann sich auch keinen kühleren oder wärmeren Platz suchen, da sie fixiert ist. Es gibt bereits Länder, etwa die Schweiz und Schweden, die den Kastenstand verboten haben.
Die Nutztierhaltung in Deutschland wurde schon 2015 vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung sowie kürzlich vom Ethikrat kritisiert. Der Vorschlag des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Änderung der Verordnung sah zunächst eine Übergangsfrist von bis zu siebzehn Jahren vor, in der es nur eine Änderung der Dauer der Fixation im Kastenstand gab und nicht – wie jetzt – ein Gebot der Gruppenhaltung nach acht Jahren im Deckzentrum. Zudem sollte zunächst das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, welches letztlich zur Verordnungsänderung geführt hat, nicht berücksichtigt werden, denn es wurde im Vorschlag des Bundesministeriums der Satz gestrichen, dass die Sau die Füße ungehindert ausstrecken können muss. Es ist dem massiven Einsatz der Tierschutzorganisationen zu verdanken, dass die jetzige Änderung wenigstens diesen Kompromiss der Parteien ergeben hat.
„Aus Tierschutzsicht wäre eine kurzfristige Abschaffung des Kastenstandes für mehr Tierwohl notwendig. Dafür stellt die Bundesregierung Geld für den Bau von Ställen für eine tiergerechtere Haltung zur Verfügung. Es bleibt zu hoffen, dass dies seitens der Landwirte zu einem zeitnahen Umbau in der Sauenhaltung führt und die langen Übergangsfristen keinesfalls verlängert werden“, so die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbord, am 7. Juli in Stuttgart.
Sachsen-Anhalt und Berlin lehnten den Kompromiss-Entwurf ab, da Sachsen-Anhalt bereits die durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigte Änderung der Haltung von Sauen in 60 % der Betriebe umgesetzt hatte. Die meisten Bundesländer haben dies jedoch nicht.
Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz gibt es auf der Internetseite des MLR.