Zum Schutz von Tieren und für eine erhöhte Verkehrssicherheit führen die unteren Veterinärbehörden gemeinsam mit der Polizei zweimal jährlich mehrwöchige Schwerpunktkontrollen durch. Innenminister Thomas Strobl und der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL waren bei der diesjährigen Schwerpunktkontrolle im Rhein-Neckar-Kreis vor Ort und verschafften sich ein Bild von der Prüfung der Tierschutzvorgaben beim Tiertransport.
„Wenn Tiere transportiert werden ist das für sie eine besondere Belastung. Daher setzt sich das Land auch im Bund und der EU dafür ein, dass sich der Tierschutz beim Transport kontinuierlich verbessert. Hierzu hat Baden-Württemberg 2023 die Taskforce Tiertransporte eingerichtet, die Fachkompetenzen bündelt und die Umsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben und Verfahren einheitlich und fachlich hochqualifiziert gewährleistet. Zudem führen Polizei und Veterinärbehörden in enger Zusammenarbeit regelmäßige Kontrollen von Tiertransporten durch. Zudem erfolgen zweimal jährlich mehrwöchige Schwerpunktaktionen. Im Fokus stehen insbesondere Tiertransporte zu Märkten und Ausstellungen, bei Versand über die Staatsgrenzen und bei Ankunft an Schlachtbetrieben. Wir wollen den Tierschutz in der Praxis und auf unseren Straßen sicherstellen. Daher sind regelmäßige Kontrollen von Tiertransporten von entscheidender Bedeutung“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (30. September) bei der Autobahnmeisterei Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis), im Rahmen einer Tierschutz-Transportkontrolle.
Der Stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte anlässlich seines Besuchs der Kontrollstelle: „Tiere sind eine besondere Ladung, weil es Lebewesen sind, die wir schützen müssen! Leider ist das noch nicht bei allen angekommen. Deshalb gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Verstöße gegen den Tierschutz bei Tiertransporten sind keine Bagatelldelikte und werden daher konsequent geahndet. Unsichere Tiertransporte sind ein Sicherheitsrisiko im Straßenverkehr, bei dem Mensch und Tier zu Schaden kommen können. Deshalb sind Regeln und Kontrollen notwendig. Polizei und Amtstierärzte arbeiten bei den Tierschutzkontrollen Hand in Hand - und das schon seit vielen Jahren. Gemeinsam sorgen wir dafür, den Straßenverkehr noch sicherer zu machen und Mensch und Tier zu schützen. Davon konnte ich mir heute gemeinsam mit dem Ministerkollegen Peter Hauk eindrücklich ein Bild machen. Tiertransportkontrollen werden wir auch in Zukunft weiterführen, für noch mehr Sicherheit auf Baden-Württembergs Straßen und zum Schutz der Tiere.“
Ablauf von Tiertransportkontrollen
Der Transport von Tieren stellt eine erhebliche Belastung für diese dar.
„Der Transport lebender Tiere ist im Rahmen der Tierhaltung und Lebensmittelproduktion unvermeidlich. Daher ist die Beachtung des Tierschutzes beim Transport von umso größerer Bedeutung", sagte Minister Hauk.
Bei den Schwerpunktkontrollen werden Tiertransportfahrzeuge von der Polizei zu einem Kontrollort geleitet. Dort werden sie von Veterinärpersonal und Polizei überprüft. Es findet eine Begutachtung der Dokumente, Transportmittel und der Tiere statt. Die Kontrollergebnisse werden dokumentiert und bei Bedarf werden Sofort- oder Folgemaßnahmen ergriffen, wie zum Beispiel tierärztliche Behandlung von verletzten Tieren oder Umladung von Tieren auf ein anderes Transportfahrzeug. Beanstandungen werden an die für die Zulassung des Transportunternehmens zuständige Behörde gemeldet. Die Behörde prüft dann die Aussetzung oder den Entzug der Transportzulassung.
Land setzt Zeichen für besseren Tierschutz beim Transport
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2023 einen Vorschlag für eine neue Verordnung zum Schutz von Tieren während des Transports vorgelegt, der derzeit in Brüssel beraten wird. Baden-Württemberg setzt sich im Rahmen der Beteiligung dafür ein, den Schutz der Tiere in der Praxis wirksam zu verbessern. Die geplante Verordnung sieht unter anderem strengere Vorschriften für lange Beförderungen von Tieren in weit entfernte Drittstaaten vor. „Wir begrüßen eine EU-weite Regelung, die die Tierschutzvorgaben für den Export bestimmter Tierarten in weit entfernte Drittstaaten eindeutig regelt. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Tierschutz auch über die EU-Grenzen hinaus konsequent umgesetzt wird“, betonte Minister Hauk.
Mit der Einrichtung der landesweit tätigen Stabsstelle ‚Task Force Tiertransporte‘ hat die Landesregierung 2023 eine bedeutende Maßnahme zur Verbesserung des Tierschutzes beim Transport geschaffen. Die Task Force übernimmt die Zulassung von Transportunternehmen und Transportfahrzeugen für lange Beförderungen. Diese Zulassungen erfordern umfangreiche Prüfungen von Daten und Unterlagen, die eine vertiefte Fachkompetenz voraussetzen. Durch die Bündelung dieser Kompetenzen stellt die Task Force eine einheitliche und effektive Umsetzung der tierschutzrechtlichen Vorgaben sicher. Darüber hinaus unterstützt sie die Veterinärbehörden sowie die Polizei bei Kontrollen, um die konsequente Einhaltung der Tierschutzvorschriften zu gewährleisten.
„Als wichtigem Transitland für Tiertransporte in Europa sind wir uns in Baden-Württemberg unserer Verantwortung bewusst. Wir danken ausdrücklich allen Beteiligten bei der Polizei, in der Veterinärverwaltung und allen Helfern für Ihren Einsatz bei diesen Kontrollen. Denn diese sind geboten, um den Schutz der Tiere bei Transporten zu verbessern“, so die Minister Peter Hauk und Thomas Strobl.
Hintergrundinformationen
Weitere Informationen zu der Task Force Tiertransporte: Tiertransporte - Regierungspräsidien Baden-Württemberg
Weitere Informationen zu der Vorgehensweise der Veterinärbehörden bei Kontrollen von Tiertransporten nach den Empfehlungen und Handreichungen, des von der Arbeitsgruppe Tierschutz (AGT) der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz erarbeiteten Handbuch ‚Tiertransporte‘: Handbücher der AG Tierschutz der LAV | Friedrich-Loeffler-Institut
Der Vorschlag des Europäischen Parlaments und des Rates zu einer neuen EU-Tierschutz-Transportverordnung vom 7. Dezember 2023: EUR-Lex - 52023PC0770 - EN - EUR-Lex .