Verbraucherschutz

Transparentere Kraftstoffpreise gefordert

Minister Peter Hauk MdL: „Die häufigen Preissprünge an den Zapfsäulen konterkarieren Vergleichbarkeit und Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher“

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Zapfsäule an der Tankstelle

„Das Bundeskartellamt hat in seiner Sektoruntersuchung im Bereich Raffinerien und Kraftstoffgroßhandel im Frühjahr 2025 dokumentiert, dass im Durchschnitt an jeder Tankstelle in Deutschland die Preise 18 Mal pro Tag erhöht oder abgesenkt werden. Dies zeigt die Gefahr von Marktabsprachen und Preismanipulationen an den Zapfsäulen sehr deutlich auf und attestiert erhebliche wettbewerbliche Risiken. Mit vielfachen Preisänderungen am Tag und Schwankungen von bis zu 15 Cent pro Liter haben es die Verbraucherinnen und Verbraucher immer schwerer, eine günstige Gelegenheit und Zeitpunkt zum Tanken zu finden. Damit laufen auch alle Bemühungen der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ins Leere, um für mehr Vergleichbarkeit und Transparenz zu sorgen, zum Nachteil der Verbraucherinnen und Verbraucher“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (17. Oktober), anlässlich der 1058. Plenarsitzung des Bundesrates.

Auf Initiative von Baden-Württemberg wurde heute in einem Entschließungsantrag des Bundesrates die Bundesregierung gebeten, geeignete Maßnahmen zu prüfen, um die Kraftstoffpreise für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder transparenter zu machen. Zudem sollte die Optimierung der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) geprüft werden.

Häufige Preisänderungen sind für Verbraucher verwirrend

Immer häufiger müssen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher auf eine Änderung der Preise im Tagesverlauf einstellen. Waren es 2014 noch vier bis fünf Preisänderungen am Tag, so wurden die Preise an den Zapfsäulen nach den Erhebungen der Kartellbehörde vom Februar 2025 inzwischen im Durchschnitt 18 Mal am Tag geändert. Ein fairer Preisvergleich vor dem Tanken über eine Tank-App wird dadurch den Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich erschwert, wenn bereits auf dem Weg zur angesteuerten Tankstelle die Spritpreise erhöht werden. Der Spritpreisvergleich über die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt war im Jahr 2013 nicht zuletzt auf Initiative der Länder eingeführt worden.

„Der Bund hat damals mit hohem bürokratischem Aufwand beim Kartellamt die Markttransparenzstelle eingerichtet. Diese Transparenz läuft nun zu Lasten der Verbraucher vermehrt ins Leere. Mehr Transparenz tut Not. Daher setzt die baden-württembergische Initiative für transparente Kraftstoffpreise im Kern auf das bewährte österreichische Modell der Spritpreis-Verordnung als Vorbild, wonach es Tankstellenbetreibern nur einmal täglich erlaubt ist, die Preise zu erhöhen. Preissenkungen dürfen dagegen jederzeit vorgenommen werden. Ein solches Modell ist auch bei uns längst überfällig“, so Minister Hauk.

Spritpreis-Verordnung nach österreichischem Vorbild

In Österreich wurde die sogenannte ‚Spritpreis-Verordnung‘ bereits im Jahr 2011 eingeführt und im Jahr 2022 verlängert. Die Rechtsverordnung sieht vor, dass eine Erhöhung der Spritpreise nur einmal täglich – um 12 Uhr – zulässig ist. Preissenkungen sind hingegen jederzeit und beliebig oft möglich.

Hintergrund der Verordnung waren auch in Österreich zahlreiche Beschwerden über die häufigen und unvorhersehbaren Preiserhöhungen an den Tankstellen. Für die Preistransparenz und den Verbraucherschutz wird die Verordnung durchweg positiv bewertet.

Die Befürchtung, die Kraftstoffpreise könnten mit einer entsprechenden Verordnung steigen, hat sich in Österreich bisher nicht bewahrheitet.

Die Erfahrungen dort zeigen, dass die extremen Preisausschläge nach oben vermieden werden, die Preise über den Tag hinweg stabiler bleiben und sich nachmittags ausschließlich ein Preiswettbewerb nach unten einstellt. Verbraucher können zudem ihre Tankzeiten besser planen.

Hintergrundinformationen

Österreichische Spritpreisverordnung