Landentwicklung

Übergabe eines Bewilligungsbescheides über rund 243.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Ortslagen)

Landwirtschaftliche Fläche im Bauland. (Bild: Elke Lehnert / Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung)

„Der Ländliche Raum endet nicht an der Ortsgrenze, dementsprechend werden landesweit zahlreiche Ortslageverfahren durchgeführt, die alle ihren Beitrag zur Innenentwicklung leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (4. Dezember) in Ravenstein-Oberwittstadt (Neckar-Odenwald-Kreis) anlässlich der Übergabe eines Bewilligungsbescheids an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Ravenstein-Oberwittstadt/Unterwittstadt (Ortslagen) in Höhe von 242.973,78 Euro.

„Der Ansatz, die Ortskerne zu entwickeln und zu beleben, ist entschieden wichtiger als ein neues Baugebiet am Rande der Ortslage zu erschließen“, sagte der Minister. Die Stadt Ravenstein ist mit derzeit sieben laufenden Flurneuordnungsverfahren, landesweit an der Spitze. Hier zeigt sich auf engstem Raum, welche unterschiedlichen Ziele mit Hilfe des Instrumentes Flurneuordnung durchgeführt werden. „Die Flurneuordnung demonstriert gerade in Ravenstein, dass sie ist damit ein wichtiges Instrument für die Entwicklung des Ländlichen Raumes ist“, so der Minister.

Mit den nun bewilligten Mitteln können im Stadtteil Oberwittstadt weitere Ortsstraßen und -wege ausgebaut werden. Zudem wird hier auch der Dorfplatz neugestaltet. Insgesamt stellt das Land Baden-Württemberg für die Umsetzung der Maßnahmen in den beiden am Verfahren beteiligten Stadtteilen Oberwittstadt und Unterwittstadt rund 1,1 Millionen Euro zur Verfügung. „Insbesondere in den Ortslageverfahren spielt die Mitwirkungsbereitschaft aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer, aber auch der Kommune eine große Rolle. Dass hier so viele Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden können, ist ein Zeichen dafür, dass alle an einem Strang ziehen und ihnen das Wohl ihrer Heimat am Herzen liegt“, lobte Hauk die gute Zusammenarbeit der Beteiligten.

Hintergrundinformationen:

Detaillierte Informationen zum Flurneuordnungsverfahren Ravenstein Oberwittstadt/Unterwittstadt (Ortslagen) finden Sie im Internet unter www.lgl-bw.de/3278.

Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung gibt es auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.

Weitere erhalten Sie zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de.