Verbraucherschutz

Verbraucher sollten vor der Nutzung von Wearables und Gesundheits-Apps deren Vor- und Nachteile abwägen

Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „In puncto Datenschutz liegt bei Wearables und Gesundheits-Apps einiges im Argen.“ Verbraucher sollten vor der Nutzung von Wearables und Gesundheits-Apps deren Vor- und Nachteile abwägen. Baden-Württemberg sieht den Bund in der Pflicht.

„Wearables und Gesundheits-Apps, die zu einer gesünderen Lebensweise motivieren und die Bewegung im Alltag fördern sollen, können einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (27. März) in Stuttgart. Allerdings habe der dynamische und wachsende Markt auch zu einem unregulierten Wildwuchs an Wearables und Gesundheits-Apps geführt. „Verbraucher sollten daher bedenken, dass solche Lifestyle- und Fitness-Anwendungen keiner verpflichtenden Qualitätskontrolle unterliegen. Es fehlt somit oft jegliche Gewähr für die Richtigkeit der Messergebnisse und den Nutzen der daraus abgeleiteten Empfehlungen“, sagte Minister Hauk. Eine App ersetze keinen Arztbesuch. „Verbraucher müssen immer im Hinterkopf behalten, wer die App entwickelt hat oder anbietet“, betonte der Minister. Von Apps, bei denen nicht einmal der Urheber festgestellt werden kann, sei abzuraten. Nichtsdestotrotz gebe es aber auch sinnvolle Angebote von seriösen Anbietern, wie etwa von Krankenkassen.

„In puncto Datenschutz liegt bei Wearables und Gesundheits-Apps jedoch einiges im Argen“, erklärte Hauk. Gesundheitsdaten hätten einen erheblichen kommerziellen Wert für viele Branchen und würden somit ein Missbrauchspotenzial bergen. So hätten einige Hersteller bei einer Umfrage der Datenschutzaufsichtsbehörden vom Dezember 2016 angegeben, die Fitness-Daten der Nutzer für eigene Forschungszwecke und Marketing zu verwenden sowie an verbundene Unternehmen weiterzugeben. Der Nutzer erfahre in den meisten Fällen weder, um wen es sich dabei handelt, noch kann er widersprechen. Daten- und Verbraucherschützer warnen deshalb schon lange, dass Nutzer von Fitness-Trackern und Smart Watches selten die Kontrolle über ihre eigenen Daten haben.

„Zum Schutz der Gesundheit von Verbrauchern bedarf es strenger, transparenter und überprüfbarer Mindestkriterien für die Qualität und Leistungsfähigkeit von Geräten und Anwendungen auf dem Markt der mobilen Gesundheitstechnologien. Außerdem muss für die Verbraucher transparent sein, dass Gesundheitsdaten erhoben und weiterverarbeitet werden und wer diese Daten verwertet. Insbesondere sollte gesetzlich sichergestellt werden, dass Verbrauchern durch die Nutzung von Wearables und Gesundheits-Apps keine Nachteile bei Versicherungen und Verträgen entstehen“, betonte der Verbraucherschutzminister. Diese Forderungen habe das baden-württembergische Verbraucherministerium bereits auf den Verbraucherschutzministerkonferenzen (VSMK) in den Jahren 2016 und 2017 an die Bundesregierung adressiert.

Hintergrundinformationen:

Wearables wie Fitness-Armbänder und Activity-Tracker können zum Beispiel Schritte zählen, zurückgelegte Kilometer messen und verbrauchte Kalorien erfassen. Eine Smartwatch (deutsch: intelligente Uhr) kann sogar die Herzfrequenz überwachen, die Körpertemperatur anzeigen oder eine Rückmeldung über den Schlafrhythmus geben. Health-Apps (deutsch: Gesundheits-Apps), also Anwendungen rund um Wellness und Fitness, dienen unter anderem als Abnehm- oder Fitnesscoach.

Informationen rund um den Verbraucherschutz finden Sie auf der Internetseite des Verbraucherministeriums unter www.mlr-bw.de/Verbraucherschutz, im Verbraucherportal Baden-Württemberg unter www.verbraucherportal-bw.de sowie auf der Facebook-Seite www.facebook.com/VerbraucherBW.