Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Mit dem Verbraucherbildungspreis animieren wir junge Menschen, sich mit den Wirkungen von Werbung zu beschäftigen“
Kultusministerin Theresa Schopper: „Verbraucherbildung macht unsere Schülerinnen und Schüler fit für den Alltag – dazu gehört auch der Umgang mit Werbung, die ihnen tagtäglich begegnet“
„Werbung begegnet uns im Alltag überall: analog in Zeitschriften oder auf Plakatwänden, aber natürlich auch in der digitalen Welt. Dabei ist Werbung oft ganz schön schlau gemacht, um uns zum Kauf der beworbenen Produkte zu bewegen. Unternehmen, aber auch Influencerinnen und Influencer versuchen ihre Zielgruppe von bestimmten Produkten überzeugen. Manchmal wird noch nicht einmal bemerkt, dass es sich um Werbung handelt. Es ist deshalb wichtig, dass sich der Verbraucherbildungspreis in diesem Jahr mit dem Thema Werbung befasst. Mit dem Wettbewerb wollen wir junge Menschen dazu motivieren, sich selbstständig mit dem Thema auseinanderzusetzen und mit den verschiedenen Dimensionen von Werbung zu beschäftigen. Damit stärken wir ihre Kompetenzen im Umgang mit Werbung und unterstützen ihre Persönlichkeitsentwicklung. Ich freue mich bereits auf viele tolle Beiträge von Schülerinnen und Schüler. Diese Beiträge sollen auch dazu beitragen, Gleichaltrige über die Wirkmechanismen von Werbung zu informieren“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag (6. Dezember) in Stuttgart.
,Schlau gemacht! Der Verbraucherbildungspreis für Schulen in Baden-Württemberg‘ wird gemeinsam vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ausgelobt. Die Ausschreibung ist Ende November 2024 gestartet, Einsendeschluss ist der 31. März 2025.
„Der Preis ist eine spannende Möglichkeit für unsere Schülerinnen und Schüler, die Wirkungen von Werbung ganz genau unter die Lupe zu nehmen. Das Wissen um Werbung ist eine wichtige Alltagskompetenz und ein gutes Umsetzungsbeispiel für die Leitperspektive Verbraucherbildung, die wir fest in unserem Bildungsplan verankert haben“, erklärte Kultusministerin Theresa Schopper.
Professorin Silke Bartsch, Vorsitzende der Verbraucherkommission Baden-Württemberg, ergänzte: „Zur Verbraucherbildung können alle Schulfächer in jeder Schule beitragen, um Kinder und Jugendliche für den Alltag stark zu machen.“
Um beim Verbraucherbildungspreis 2025 mitmachen zu können, beschäftigen sich interessierte Klassen oder Projektgruppen aller Schularten sowie Klassenstufen gemeinsam mit ihren Lehrkräften mit folgenden Fragestellungen: Was ist aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern der richtige Umgang mit Werbung? Welches Wissen benötigen junge Menschen, damit Werbung sie nicht täuschen und nicht hinters Licht führen kann? Dafür sollen die Schülerinnen und Schüler eine Kampagne für andere junge Verbraucherinnen und Verbraucher entwerfen, in der sie aufzeigen, wie man sich von Werbung – egal, ob digital oder analog – nicht täuschen lässt. Die eingereichten Beiträge können dabei sowohl Plakat- als auch Video- oder Social Media-Kampagnen sein. Eine Jury bewertet alle Einsendungen und zeichnet die besten Beiträge mit Preisen im Gesamtwert von 6.000 Euro aus.
Hintergrundinformationen
,Schlau gemacht! Der Verbraucherbildungspreis für Schulen in Baden-Württemberg‘ wird gemeinsam vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ausgeschrieben, um den Verbraucherschutz und die Verbraucherbildung an den baden-württembergischen Schulen zu stärken.
Bisher war der Preis bekannt als Verbraucherschutzpreis und richtete sich ausschließlich an allgemeinbildende Schulen. Im aktuellen Schuljahr 2024/25 ist der Preis ausgeschrieben unter dem neuen Namen ,Schlau gemacht! Der Verbraucherbildungspreis für Schulen in Baden-Württemberg‘. Um mehr Altersgruppen und Schulklassen zu erreichen, ist die Ausschreibung seit diesem Schuljahr sowohl für allgemeinbildende und berufliche Schularten als auch für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) geöffnet.
Weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen und Anforderungen