Förderprogramm Modernisierung Ländlicher Wege

Vierte Tranche 2018 zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege / Förderung von vier Kommunen mit insgesamt 111.939,12 Euro

Minister Peter Hauk MdL: „Noch rechtzeitig in 2018 können weitere Mittel für die Modernisierung Ländlicher Wege bereitgestellt werden“

„Seit Veröffentlichung der Fördervorschrift zur Modernisierung Ländlicher Wege im April dieses Jahres kann bereits der 28. bewilligungsreife Antrag der Gemeinden gefördert werden. Die erst kürzlich bis Ende 2021 verlängerte Geltungsdauer der Vorschrift erhöht die Planungssicherheit der Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltspläne“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, anlässlich der Übergabe der vierten Tranche von Bewilligungsbescheiden aus dem Förderprogramm des Ministeriums zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes am Donnerstag (20. Dezember) in Stuttgart.

„Viele Gemeinden baten die Landesregierung um Unterstützung bei der Erhaltung ihrer ländlichen Wege. Teilweise lag der vielfach marode Zustand der Wege daran, dass die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden. Aber oftmals stammen die Wege aus Zeiten, in denen ein einem heutigen Standard genügender Ausbau noch nicht absehbar war“, so der Minister.

Die Landesregierung konnte der Bitte entsprechen und im Koalitionsvertrag die Förderung der Modernisierung Ländlicher Wege einbauen. Daraufhin wurden bisher fünf Millionen Euro in den Doppelhaushalt 2018/2019 eingestellt. Weitere fünf Millionen Euro sollen im folgenden Doppelhaushalt 2020/2021 bereitgestellt werden. Die Mittel sollen in den Jahren 2018 bis 2021 zu gleichen Teilen zur Verfügung stehen.

Das ländliche Wegenetz ist zum einen wichtiger Faktor zur Unterstützung der Landwirtschaft, zum anderen durch seine multifunktionale Eigenschaft auch für Rad- und Wandertouren sowie für Spaziergänge in der Gemeinde für alle Einwohnerinnen und Einwohner bestens geeignet. „Das vorliegende Förderprogramm beinhaltet bei der Antragstellung durch die Gemeinden so wenig Bürokratie wie unbedingt notwendig. Allein die rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen“, betonte der Minister.

Die Spezialisten für den ländlichen Wegebau sind bei den unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landratsämtern angesiedelt. Diese stehen den Gemeinden bei Bedarf beratend zur Seite. Sie leiten die Anträge an das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung als Bewilligungsstelle weiter. „Ich bin sicher, dass dieses Programm den Kommunen eine wesentliche Hilfestellung bei der Modernisierung Ihrer wichtigsten landwirtschaftlichen Wege bietet“, so Peter Hauk.

Hintergrundinformationen:

Vier Kommunen wurden mit insgesamt 111.939,12 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhielt, wird im Folgenden aufgelistet:

  • Boxberg:             12.605,04 Euro
  • Böhmenkirch:       19.764,58 Euro
  • Filderstadt          58.411350 Euro
  • Weikersheim:        21.158,00 Euro

Detaillierte Informationen zum Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung des Ländlichen Wegenetzes finden Sie im Internet unter https://www.lgl-bw.de/lgl-internet/opencms/de/06_Flurneuordnung/Vorschriften/index.html unter der Überschrift ‚Förderung‘. Umfassende Informationen zu den Themen Vermessung und Landentwicklung finden sich auf den Seiten des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) unter www.lgl-bw.de.
Weitere Informationen zu den Themen Ländlicher Raum, Landentwicklung und Landwirtschaft sind auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter www.mlr-bw.de zu finden.