Dr. Julia Stubenbord: „Mit bewussten Entscheidungen für den Tierschutz das Osterfest unbeschwert genießen“
Die Landesbeauftragte für Tierschutz, Dr. Julia Stubenbord, macht am Donnerstag (18. April) in Stuttgart darauf aufmerksam, dass jeder mit kleinen Entscheidungen einen Beitrag zu einem tierfreundlicheren Osterfest 2019 leisten kann. Dies trifft nicht nur auf den viel diskutierten Fleischkonsum zu, auch beim Kauf von Eiern und eierhaltigen Produkten können Tiere geschützt werden.
„Beim Kauf von Eiern bedeutet das, auf tiergerechte Haltungssysteme wie Bio- oder Freilandhaltung zu setzen. Diese sind an der Ziffer 0 (Eier aus ökologischer Erzeugung) bzw. an der Ziffer 1 (Eier aus Freilandhaltung) zu erkennen, die dem auf dem Ei angebrachten Erzeugercode der Herkunfts- und Betriebsnummer vorangestellt ist“, erklärt Stubenbord. „Knifflig wird es bei bereits gefärbten Eiern, auf denen die Haltungsform nicht verzeichnet ist. Denn gekochte und vorgefärbte Eier müssen nicht wie alle anderen Schaleneier mit einem Stempel gekennzeichnet werden. Bei industriell gefärbten Ostereiern werden häufig immer noch Eier von Legehennen aus Käfighaltung verwendet“, erläutert Stubenbord und rät daher, Eier selbst zu färben.
In guter alter Tradition bringt in Deutschland der Osterhase die Eier. Oft ist der Osterhase jedoch gar kein Hase, sondern ein Kaninchen. In der Werbung für Schokoladenhasen hoppeln junge Kaninchen über grüne Wiesen, die mit dem Kindchenschema den Zuschauer entzücken sollen. „Kaninchen sind beliebte Heimtiere für Kinder“, so die Tierärztin. „Allerdings sind Kaninchen keine Kuscheltiere und haben hohe Ansprüche an die Pflege und Haltung. Zum Beispiel sind sie sehr sozial und dürfen daher nicht einzeln gehalten werden. Das Gehege sollte ausreichend groß und mit Rückzugsmöglichkeiten versehen sein. Zusätzlich benötigen die Tiere, geschützt vor potentiellen Gefahrenquellen wie Elektrokabel, täglichen Auslauf. Am besten für die bewegungsfreudigen Tiere ist eine Außenhaltung, denn Kaninchen können ganzjährig im Freien gehalten werden“, führt Stubenbord aus. Viele Kaninchen würden immer noch wie vor 20 Jahren einzeln in zu kleinen Käfigen, welche man immer noch in vielen Zoogeschäften kaufen könne, im Kinderzimmer gehalten.
In Deutschland gibt es aber keine verbindlichen Mindestanforderungen an Haltungssysteme für Heimtiere, an denen sich zum Beispiel Kaninchenhalter orientieren können, wie in der Schweiz und in Österreich. „Wir und viele weitere Experten fordern daher seit Langem eine Heimtierverordnung mit dem Schwerpunkt der verbindlichen Mindestanforderungen, um das Tierwohl unserer Heimtiere in Deutschland zu erhöhen“, so Stubenbord abschließend mit dem Verweis auf den Entwurf einer solchen Heimtierverordnung und einer diesbezüglichen Veröffentlichung der Stabsstelle.
Den Vorschlag für eine Tierschutz-Heimtierverordnung zur weiteren Diskussion finden Sie hier.
Die Veröffentlichung ‚Heimtierverordnung – eine Chance für mehr Tierwohl in Deutschland‘ finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Arbeit der Landesbeauftragten für Tierschutz finden Sie hier.