Verbraucherschutz

Was baden-württembergische Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt wissen sollten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Suchen im Internet

Minister Peter Hauk MdL: „Mit dem Jahr 2024 stehen auch zahlreiche wichtige Neuerungen im Verbraucherrecht an“

Gesetze über digitale Dienste und Märkte: ,Digital Services Act Package‘

„Im digitalen Bereich heißen die Schlüsselworte Sorgfalts- und Transparenzpflichten, die künftig die Betreiber von sozialen Netzwerken und Handelsplattformen noch stärker dazu anhalten sollen, manipulierende Inhalte, wie Dark Patterns oder personalisierte Werbung zu verfolgen. 2024 wird mehr Fairness auf digitalen Plattformen entstehen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Marktmacht wichtiger, großer Unternehmen einzuschränken und den Wettbewerb und die Wahlfreiheit zugunsten der Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Mittwoch (31. Januar) mit Blick auf die ab 2024 EU-weit geltenden Gesetze über Digitale Dienste und Märkte.

Dazu zählt etwa die Möglichkeit, vorinstallierte Apps auf dem Smartphone löschen und Software insgesamt freier wählen zu können. Verbraucherinnen und Verbraucher würden häufig durch manipulierende Inhalte und Werbung auf Basis sensibler persönlicher Daten dazu verleitet, Kaufentscheidungen entgegen ihrer ursprünglichen Interessen zu treffen.

Durch ein einheitliches Beschwerdeverfahren müssen die Plattformen unter anderem Fakeshops und jegliche nicht gekennzeichnete Werbung schneller und wirksamer erfassen und entfernen. Zuständig für die behördliche Durchsetzung in Deutschland wird voraussichtlich hauptsächlich die Bundesnetzagentur sein. Außerdem müssen Anbieter von Online-Plattformen eine Möglichkeit zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorsehen.

Neue Sammelklage: Verbraucherdurchsetzungsgesetz

Mit Einführung der Sammelklage Ende letzten Jahres besteht ein starkes Instrument für mehr Verbraucherschutz für unsere Bürgerinnen und Bürger. Da sich die neue Klageart im vergangenen Jahr erst etablieren musste, werden Verbraucherinnen und Verbraucher im Jahr 2024 stark davon profitieren. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 200.000 € für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt, um kollektiv Leistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht erstreiten zu können.

Einheitlicher Anschluss für Kleinelektrogeräte in der EU

Der einheitliche Anschluss für Smartphones, Tablets und weitere Kleingeräte kommt. Bessere Ladetechnologien bedeuten für die Nutzerinnen und Nutzer weniger Elektroschrott und einen geringeren Aufwand bei der Suche nach Ladegeräten.

Die nationale Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie wird voraussichtlich bis Ende 2024 kommen und USB-C als neuen Standard für Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher einführen. Von 2026 an wird die Auflage im Einklang mit den EU-Vorschriften auch für Laptops gelten.

Hintergrundinformationen:

Informationen rund um den Verbraucherschutz sind auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Themen/Verbraucherschutz sowie auf dem Verbraucherportal Baden-Württemberg abrufbar.

Informationen erhalten Sie auch bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de.

Zum Angebot an Energieberatung in Baden-Württemberg sind weitere Information der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-bw.de/energieberatung-bw und der Interessenvertretung für Energieberater in Baden-Württemberg auf www.gih-bw.de abrufbar.