Ernährung

Zentrale Anlaufstelle zur Unterstützung bei Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist gestartet

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Lebensmittelreste

Minister Peter Hauk MdL: „Lebensmittel sind kostbar und gehören nicht in die Tonne. Das Land Baden-Württemberg setzt sich gegen die unnötige Verschwendung von Lebensmitteln ein.“ Eine Zentrale Anlaufstelle Baden-Württemberg zur Unterstützung des Handels und anderer Organisationen bei der Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist gestartet.

„Gerade an den Osterfeiertagen gehört für viele Menschen ein festliches, gutes und reichhaltiges Essen im Kreise der Familie dazu. Da bei den ausgiebigen Mahlzeiten zu den Feiertagen nicht immer restlos aufgegessen wird, können beispielsweise mit einer kreativen Resteküche Lebensmittelabfälle reduziert werden. Dass gerade bei Festtagsgerichten Reste übrigbleiben, das kommt vor. Doch es ist wichtig, die Reste zu verwerten und mit den Lebensmitteln bewusst umzugehen. Die Herausforderungen im Zuge des Klimawandels sowie gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise zeigen deutlich, dass wir es uns nicht mehr leisten können, noch genießbare Lebensmittel wegzuwerfen. In Baden-Württemberg setzen wir uns bereits seit mehreren Jahren mit vielfältigen Maßnahmen für die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein und wollen diese aber auch stetig ausbauen, um weiter voran zu gehen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Dienstag (11. April).

Insbesondere für den Handel und Organisationen wie die Tafeln sind Fragen rund um die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ebenfalls von großer Bedeutung. Mit der vom Land neu geschaffenen zentralen Anlaufstelle am Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung soll der Handel und Organisationen in Baden-Württemberg dabei unterstützt werden, noch mehr Lebensmittel zu retten. „Mit dem Unterstützungsangebot der zentralen Anlaufstelle schaffen wir einen weiteren wichtigen Baustein, um das Wegwerfen noch genießbarer Lebensmittel zu verringern“, so Minister Hauk.

Aus der Zusammenarbeit des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mit dem Lebensmitteleinzelhandel ist bekannt, dass dort bereits viele Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren. Beispielsweise wird regelmäßig mit karitativen Einrichtungen wie den Tafeln kooperiert, um für den Lebensmitteleinzelhandel unverkäufliche, aber noch genießbare Lebensmittel an diese weiterzugeben. Allerdings stehen sowohl spendende Unternehmen als auch lebensmittelempfangende Akteure in der Praxis vor einigen Herausforderungen.

„Unsicherheiten bezüglich Hygieneanforderungen und rechtlichen Fragen zur Haftung oder Rückverfolgbarkeit können mitunter die Zusammenarbeit zum Beispiel zwischen Tafel und Handel erschweren. Dies führt dazu, dass nicht alle Waren, die gerettet werden könnten, am Ende auch tatsächlich gerettet werden. Auch das Thema Mindesthaltbarkeitsdatum und die Möglichkeit der Weitergabe von Lebensmitteln nach Ablauf spielen hierbei eine Rolle. Noch zu viele Lebensmittel landen allein aufgrund des abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatums in der Tonne. Hier setzt die zentrale Anlaufstelle an. Es freut mich sehr, dass wir dadurch konkrete Frage- und Problemstellungen bei der Weitergabe von Lebensmitteln zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung klären können. Zugleich soll dies die Zusammenarbeit aller Beteiligten fördern mit dem Ziel, die Lebensmittelverschwendung weiter zu reduzieren“, betonte der Minister.

Neben dem Beratungsangebot sollen in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auch praktische Hilfestellungen in Form von Informations- und Schulungsangeboten erarbeitet werden, um alle beteiligten Akteure bestmöglich bei der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu unterstützen.

Fragen und Anliegen zum Thema Vermeidung von Lebensmittelverschwendung können baden-württembergische Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen, Behörden, die Tafeln sowie Initiativen und Organisationen ab sofort über die E-Mail-Adresse lebensmittel-retten@lgl.bwl.de an die zentrale Anlaufstelle richten.

Hintergrundinformationen:

Die zentrale Anlaufstelle wurde im Dezember 2022 vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingerichtet und steht vorerst bis Mitte 2024 zur Verfügung. Sie ist beim Landeskontrollteam Lebensmittelsicherheit Baden-Württemberg (LKL BW) am Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung verortet. Die Stelle verfügt über keine behördlichen Kompetenzen, die Beratung steht im Vordergrund.

Das Land Baden-Württemberg setzt sich seit mehreren Jahren mit vielfältigen Maßnahmen für die Reduzierung der Lebensmittelverschwendung ein. Die Schaffung der zentralen Anlaufstelle ist ein weiterer wichtiger Baustein im Rahmen des Maßnahmenplans zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung und der Ernährungsstrategie Baden-Württemberg.

Informationen zur zentralen Anlaufstelle und zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung erhalten Sie unter www.lebensmittelretter-bw.de und auf den Internetseiten des LKL.