Verbraucherschutz

Zweifel an der Sicherheit von CBD-Produkten

Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Zweifel an der Sicherheit von CBD-Produkten: Verbraucherschutzminister Peter Hauk MdL: „Ich rate zur Vorsicht bei der Aufnahme von CBD durch beispielsweise CBD-Öl oder CBD-Kapseln sowie als CBD-Aromaöl oder CBD-Mundspray bezeichnete Produkte“

„Derzeit angebotene CBD-haltige Erzeugnisse, ob als Nahrungsergänzungsmittel, CBD-Öl, Aromaöl oder Mundspray bezeichnet, unterliegen als Lebensmittel dem Schutzgedanken der europäischen Verordnung für neuartige Lebensmittel. Die erforderliche Zulassung liegt bisher für kein einziges CBD-Produkt vor. Unternehmer, die CBD-Erzeugnisse dennoch verkaufen, verstoßen gegen geltendes Recht“, sagte der baden-württembergische Verbraucherschutzminister, Peter Hauk MdL, am Donnerstag (13. Oktober) in Stuttgart, mit Verweis auf eine Mitteilung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit der Erzeugnisse anhand der Unterlagen der Unternehmen prüfen muss.

Trotzdem ist das Angebot an CBD-Produkten in Deutschland groß und vielfältig. Bundesweit wollen Unternehmen vom Boom der Lifestyle-Produkte profitieren. Teilweise sind sie sich der Rechtslage nicht bewusst. Etliche versuchen allerdings, durch kreatives Gestalten der Produktinformationen zu ihren Erzeugnissen diese den Maßnahmen der jeweiligen Länderbehörden zu entziehen.

„CBD ist vermutlich nicht so harmlos, wie vor allem im Internet und den sozialen Medien dargestellt wird. Nebenwirkungen wie bei einem Arzneimittel können für ein Lebensmittel nicht akzeptiert werden“, warnte der Minister. Die EFSA habe zahlreiche Datenlücken zu gesundheitlichen Auswirkungen, beispielsweise auf die Fortpflanzung oder die Leber, festgestellt, die geschlossen werden müssten, bevor die für eine Zulassung notwendigen Bewertungen weitergeführt werden könnten. Die Sicherheit von CBD als neuartiges Lebensmittel könne ohne weitere Studien nicht festgestellt werden.

„Es ist zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher richtig, dass neuartige Lebensmittel vor dem Inverkehrbringen einer Sicherheitsbewertung unterzogen werden müssen, und daher nicht zu dulden, dass Unternehmen das hierzu geltende Recht nicht beachten“, so Minister Hauk. Er unterstütze daher entsprechende Kontrollen der Lebensmittelüberwachung bei Anbietern von CBD-Produkten und wünsche sich dies auch bundesweit.

Hintergrundinformationen:

Was sind CBD-Produkte?

Cannabidiol (CBD) ist ein Stoff, der aus Cannabis sativa L.-Pflanzen gewonnen und auch chemisch synthetisiert werden kann. Die Begriffe CBD-Produkte bzw. CBD-haltige Erzeugnisse umfassen in diesem Zusammenhang

  • Lebensmittel, die Cannabidiol als „CBD-Isolate“ oder als mit CBD angereicherte Hanfextrakte enthalten, z. B. Hanfsamenöl mit CBD-Zusatz, oder
  • mit CBD angereicherte Extrakte von Teilen der Hanfpflanze (Vollspektrum-Hanfextrakte), die als Lebensmittel einzustufen sind.

Unter den Lebensmittelbegriff fallen nach Lebensmittelrecht nicht nur Erzeugnisse, die zum Verzehr bestimmt sind, sondern auch solche, bei denen vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie aufgenommen werden, beispielsweise als „Aromaöl“ oder „Mundspray“ deklarierte Produkte.

Aufgrund der zahlreichen im Internet veröffentlichten oder über die sozialen Netzwerke verbreiteten Informationen und Hinweisen an Verbraucherinnen und Verbrauchern ist zu erwarten, dass solche Produkte von Verbrauchern aufgenommen werden. Gemäß den lebensmittel­rechtlichen Vorschriften, die eine weite Auslegung des Lebensmittelbegriffs beinhalten, werden solche Produkte ebenfalls als Lebensmittel angesehen.

Zulassung als neuartige Lebensmittel (Novel Food)

Für CBD-haltige Erzeugnisse ist es erforderlich, dass ein Unternehmen vor dem Inverkehrbringen einen Antrag auf Zulassung eines neuartigen Lebensmittels (Novel Food) bei der Europäischen Kommission stellt, da CBD vor 1997 nicht in nennenswertem Umfang auf dem europäischen Lebensmittelmarkt vertreten war.

Im Rahmen des Verfahrens muss der Antragsteller die Sicherheit des Erzeugnisses belegen.

Die Zulassung eines CBD-Produkts konnte bisher noch nicht erfolgen, da u. a. die Sicherheitsbewertung noch für keines der Produkte abgeschlossen werden konnte. Die Verfahren sind derzeit angehalten.

Mitteilung der EFSA vom 7. Juni 2022

Die EFSA hat im Juni 2022 die laufenden Zulassungsverfahren zunächst angehalten. Sie teilte dazu mit, sie habe eine Reihe von Gefahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von CBD ermittelt, z. B. auf die Fortpflanzung und auf die Leber, und festgestellt, dass die zahlreichen Datenlücken zu diesen gesundheitlichen Auswirkungen geschlossen werden müssten, bevor diese Bewertungen weitergeführt werden könnten. Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass die Sicherheit von CBD als neuartiges Lebensmittel nicht festgestellt werden kann. Zunächst sind weitere Studien erforderlich.

Link zur Mitteilung

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