Förderung

Zweiter Förderaufruf für das Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW)

Schriftzug Bioökonomie

Minister Peter Hauk MdL: „Unser Bioökonomie-Förderprogramm setzt Anreize für zukunftsweisende Investitionen und treibt den Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft in Baden-Württemberg weiter voran“. Zweiter Förderaufruf für das Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW).

„Mit dem Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW) fördert das Land zukunftsfähige Projekte aus dem Bereich der Bioökonomie, um den Aufbau einer nachhaltigen, klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft zu unterstützen. Bereits unser erster Förderaufruf ist auf große Resonanz bei den Unternehmen aus Baden-Württemberg gestoßen. Wir freuen uns, dass wir nun mit einem zweiten Aufruf weitere zukunftsweisende Vorhaben im Sinne einer nachhaltigen Bioökonomie fördern können“, sagte Peter Hauk MdL Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Montag (09. August) in Stuttgart.

Für das Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum stehen insgesamt bis zu 35 Millionen Euro zur Verfügung. Mit den zwei Förderlinien „BIPL BW – Innovation“ und „BIPL BW – Invest“ werden nun erneut zukunftsfähige Investitionen bei Unternehmen aus Baden-Württemberg gefördert.

„Wir wollen unsere Wirtschaft dabei unterstützen, klimaneutraler zu werden in dem wir die Bioökonomie in Baden-Württemberg mit wegweisenden Projekten weiter vorantreiben. Dabei werden sowohl Investitionen in innovative Betriebsstätten, als auch Pilot- und Demonstrationsprojekte aus Verbundvorhaben gefördert. Insbesondere im Hinblick auf die Folgen der Covid-19-Pandemie ist eine Unterstützung der Innovations- und Wirtschaftskraft sowie des Aufbaus resilienter regionaler Lieferketten erforderlich“, betonte Minister Peter Hauk.

In der Bioökonomie werden vermehrt bio-basierte Roh- und Reststoffe eingesetzt, die durch innovative Ansätze in Nutzungskaskaden mit einer möglichst hohen Wertschöpfung verwendet und im Kreislauf geführt werden. Dieser Ansatz erfordert erhebliche Investitionen, bietet aber gerade im Sinne einer zukunftsfähigen Wirtschaftsweise große Chancen.

Anträge zu beiden Förderlinien „BIPL BW – Innovation“ und „BIPL BW – Invest“ können ab sofort bis 1. Oktober 2021 eingereicht werden. Für Fragen steht der Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH zur Verfügung.

Hintergrundinformationen

Im Rahmen der Innovationsförderung (BIPL BW - Innovation) können unternehmensgeführte Einzel- und Verbundprojekte im vorwettbewerblichen Bereich gefördert werden, welche die Etablierung einer nachhaltigen kreislauforientierten Bioökonomie in Baden-Württemberg vorantreiben und durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind. Die Vorhaben müssen der industriellen Forschung oder der experimentellen Entwicklung zuzurechnen sein. Die Höhe der Förderung soll mindestens 20.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von 5.000.000 Euro bei Verbundprojekten nicht übersteigen. Weiterhin darf die Förderung je Zuwendungsnehmer beziehungsweise Verbundpartner den Betrag von 1.000.000 Euro nicht übersteigen.

In der Investitionsförderung (BIPL BW Invest) können einzelbetriebliche Vorhaben zum Auf- und Ausbau innovativer Betriebsstätten gefördert werden. Somit sollen baden-württembergische Unternehmen unterstützt werden, innovative Ansätze bei der Be- und Verarbeitung von biogenen Ressourcen zu implementieren. Die Höhe der Förderung soll mindestens 50.000 Euro betragen und darf eine maximale Fördersumme von 1.000.000 Euro nicht übersteigen.

Ab sofort können für beide Förderlinien bis zum 01.10.2021 die Anträge gestellt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende oder unvollständige Anträge können aber möglicherweise nicht mehr prioritär berücksichtigt werden. Aus der Vorlage eines Antrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung abgeleitet werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare

Mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen ressortübergreifenden Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes und kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Der Begriff „Bioökonomie“ wird entsprechend der Landesstrategie definiert als „die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Prinzipien um Produkte und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren eines zukünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems bereitzustellen und zu nutzen“.

MLR-Themenseiten zur Bioökonomie

Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg

Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Peter Hauk MdL

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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