Ideenwettbewerb

Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum“

Stärkung Ehrenamt

Das gesellschaftliche Leben in Baden-Württemberg wäre gerade in Ländlichen Räumen ohne das freiwillige Engagement seiner Bewohnerinnen und Bewohner nicht denkbar. Doch der demografische Wandel hinterlässt Spuren: vielen Vereinen, Verbänden und Organisationen fällt es zunehmend schwer, Nachwuchs für das Ehrenamt zu gewinnen. Viele junge Erwachsene sind bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen, wären sie nicht unsicher darüber, ob sie ausreichend auf die Wahrnehmung des Ehrenamts vorbereitet sind.

In den Vereinen, Organisationen und Initiativen im Ländlichen Raum ist meist vielfaches Wissen zum Ehrenamt vorhanden. Wenn verschiedene Gruppen eines Ortes oder einer Raumschaft ihren Wissensschatz zusammenzutragen und gemeinsam auch mit den Ideen der jungen Menschen erschließen, stärkt dies nicht nur den Nachwuchs für seine Aufgaben. Diese Vernetzung bietet auch den Nährboden für innovative Ideen, wie Wissen vom und für das Ehrenamt weitergegeben oder neu geschaffen werden kann.

Damit es nicht bei Ideen bleibt, soll der Ideenwettbewerb „Stärkung des Ehrenamts“ Bündnisse aus Vereinen, Initiativen und Organisationen dabei unterstützen, gemeinsam mit jungen Erwachsenen neuartige, individuelle und auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahmen für das Ehrenamt zu entwickeln und umzusetzen.

Gesucht werden Projekte, die junge Menschen für die Übernahme einer wichtigen zivilgesellschaftlichen Position oder eines Ehrenamts vorbereiten. Gewünscht sind kreative, kooperative Ideen für innovative Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ländlichen Raum verschiedene Akteure des Ehrenamts zusammenbringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort nachhaltig stärken.

Der Ideenwettbewerb ‚Qualifizierung für das Ehrenamt‘ ist Teil des Impulsprogramms ‚Zusammen halt…‘ der Landesregierung von Baden-Württemberg. Dieses ressortübergreifende Programm möchte im Rahmen von acht Themenfeldern mutige und unkonventionelle Ansätze fördern, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig stärken und fördern.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich lokale Bündnisse aus mindestens zwei verschiedenen Gruppen und / oder Vereinen, die gemeinsam eine auf den Bedarf vor Ort angepasste Qualifizierungsmaßnahme entwickeln wollen. Den Antrag auf Förderung stellt ein beteiligter Verein bzw. eine beteiligte Organisation stellvertretend für das Bündnis. Die Qualifizierungsmaßnahme soll vor allem junge Erwachsene im Alter zwischen 20 und 35 Jahren auf die bevorstehende Übernahme wichtiger zivilgesellschaftlicher Aufgaben bzw. eine Führungsfunktion im Ehrenamt vorbereiten.

Wo werden Projekte gefördert?

Diese Maßnahme ist im ländlichen Raum durchzuführen (Orte bzw. Ortsteile im ländlichen Raum im engeren Sinne bzw. Verdichtungsräume im ländlichen Raum gemäß Landesentwicklungsplan 2002 sowie vergleichbare ländlich geprägte Orte). Eine Karte, welche Orte im ländlichen Raum liegen, finden Sie hier.
Für eine Aussage, ob ein Ort bzw. ein Teilort, der nicht im ländlichen Raum liegt, „vergleichbar ländlich geprägt“ ist, richten Sie bitte eine Anfrage an ehrenamt@mlr.bwl.de.

Mindestens ein Projektpartner muss im Projektort angesiedelt sein. Je weiter die weiteren Projektpartner vom Projektort entfernt sind, desto deutlicher muss aus der Projektbeschreibung hervorgehen, dass dies kein Hindernis zum Gelingen des Projekts darstellen wird. Ziel ist es, die ehrenamtlichen Strukturen im Projektort zu stärken.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Entwicklung, einmalige Umsetzung und Nachbereitung einer Qualifizierungsmaßnahme. Form (z.B. ein klassisches Seminar, eine modular aufgebaute Seminarreihe, eine Maßnahme im virtuellen Raum (sog. „Webinar“), ein Projekt, …) und Inhalte der Qualifizierungsmaßnahme sind frei wählbar, sie müssen zum Bedarf, den verfügbaren Mitteln und der verfügbaren Zeit passen. Die jungen Erwachsenen, die qualifiziert werden sollen, sind bei der Entwicklung der Maßnahme zu beteiligen. Mit den geförderten Projekten kann nach Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Die geförderten Projekte sollen bis zum 15. November 2023 abgeschlossen sein.

Es werden Sachkosten gefördert, die für das Gelingen des Projekts erforderlich sind und mit einer Rechnung belegt werden können. Zu den Sachkosten zählen z.B. Honorare für externe Referenten, Mieten für geeignete Räume, Kosten für Arbeitsmaterial, für Öffentlichkeitsarbeit, auch Entwicklungskosten für im virtuellen Raum durchgeführte Qualifizierungsmaßnahmen.

Nicht gefördert werden

  • Projekte, deren Umsetzung vor Zugang des Bewilligungsbescheids begonnen wurde,
  • Projekte, denen bereits andere Landes- oder Bundesmittel zugesagt wurden,
  • Projekte, die keine eigene, innovative Ansätze aufweisen,
  • Projekte, die Wissen ohne konkrete Anwendungsperspektive („Wissen auf Vorrat“) vermitteln,
  • Projekte, die innerhalb von Verbänden zur Stärkung der eigenen ehrenamtlichen Strukturen durchgeführt werden (hierfür gibt es andere Förderstrukturen der institutionellen Förderung);
  • auf Dauer angelegte Strukturen (z.B. Personalstellen oder -aufstockungen bei Verbänden);
  • gesetzliche Mehrwertsteuer, angebotene Preisnachlässe (Skonti und Rabatte).

Wie hoch ist die Förderung?

Gefördert werden Projekte und Qualifizierungsmaßnahmen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 5 000 € betragen. Der Zuschuss beträgt höchstens 25.000 €. Bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden.

Dem Antrag ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen (siehe Anlage „Kosten- und Finanzierungsplan“), aus dem die Gesamtfinanzierung ersichtlich ist. Die Höhe des tatsächlichen Förderbetrags ist abhängig von der jeweiligen Projektstruktur und den damit verbundenen Projektkosten.

Die Fördermittel können gegen Nachweis der entstandenen Kosten nach Abschluss des Projekts abgerufen werden. Ein Zwischenabruf vor Projektende ist möglich.

Eine Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel.

Wie kann man sich bewerben?

Projektanträge sind unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formulare einzureichen. Diese stehen auf der Internetseite des MLR zur Verfügung unter dem Link: mlr-bw.de/staerkung-ehrenamt, bzw. dem Pfad www.mlr-bw.de „Unser Service“ „Wettbewerbe und Auszeichnungen“ „Stärkung Ehrenamt“.

Projektanträge sind einzureichen bis zum 1. Mai 2022 per E-Mail an ehrenamt@mlr.bwl.de oder an das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Referat 28 / Qualifizierung Ehrenamt, Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart. Eine Unterschrift der/des Vertretungsberechtigten des Antragstellers bzw. der Ansprechperson für das Projekt ist notwendig.

Fragen zur Förderung können gestellt werden an ehrenamt@mlr.bwl.de. Die Antworten auf die eingereichten Fragen werden in einem FAQ-Dokument eingestellt unter dem Link mlr-bw.de/staerkung-ehrenamt.

Auswahlverfahren und Förderung

Die Auswahl unter den eingegangenen Anträgen erfolgt unter Einbeziehung einer Jury durch das MLR. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung und Auswahl besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die ausgewählten Projekte werden nach dem Juryentscheid durch das MLR benachrichtigt und durch das weitere Förderverfahren begleitet.

Antragsunterlagen

Häufige Fragen

Weitere Informationen

Online-Veranstaltung
‚Junges Ehrenamt im Ländlichen Raum – Herausforderungen und Perspektiven‘
am 20. Februar 2022

Präsentation: Junges Ehrenamt im Ländlichen Raum Herausforderungen und Perspektiven
Impulsvortrag von Dr. Mareike Alscher „Junges Ehrenamt im Ländlichen Raum“
Pressemitteilung

Pressemitteilung vom 26. Juli 2021
Ideenwettbewerb ‚Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum‘ geht in die dritte Runde

Infoveranstaltung vom 29.01.2021
Präsentation

Pressemitteilung vom 11. Januar 2021
Die Gewinner des Ideenwettbewerbes ‚Stärkung des Ehrenamts im Ländlichen Raum‘ stehen fest

Informationsveranstaltung vom 3. Juli 2020
Präsentationen der Vorträge
Janine Bliestle (Fachberatung Gemeindenetzwerk BE): Unterstützung für Projekte zur Stärkung des Ehrenamts
Hans-Ulrich Händel (MLR): Bereit fürs Ehrenamt? - Bereit für Nachwuchs
Nina Hartmann (Kreisjugendring Ostalb e.V.): Was erwarten junge Menschen vom Ehrenamt?
Jan Rebehn (MLR): Qualifizierung junger Menschen im Ländlichen Raum für wichtige zivilgesellschaftliche Aufgaben und Führungsfunktionen im Ehrenamt
Pressemitteilung zur Informationsveranstaltung:
Ministerium bringt Programm zur Qualifizierung junger Menschen fürs Ehrenamt auf den Weg

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