Naturschutz in der Agrarlandschaft hat dann Erfolg, wenn er integrativ und kooperativ gedacht und umgesetzt wird. Das Biodiversitäts-Demobetriebe Netzwerk Baden-Württemberg (BiodivNetz BW) wird daher mit dem Ziel gegründet, Demobetriebe mit verschiedenen Biodiversitätsmaßnahmen auf unterschiedlichen landwirtschaftlichen Betriebstypen und in den relevanten Naturräumen des Landes zu schaffen sowie für den Wissenstransfer zwischen Fachbehörden, Beratung und Praxis zu sorgen. Die Förderung und der Ausbau der Biodiversität in der Landwirtschaft ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des „Biodiversitätsstärkungsgesetzes“. Hierzu sollen bis zum Jahr 2025 44 Biodiversitäts-Demobetriebe (d.h. ein Demobetrieb pro Stadt- und Landkreis) für das BiodivNetz BW gewonnen werden.
Gesucht werden landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebskooperationen, die ein hohes Interesse an Naturschutzthemen haben und auf ihren Betrieben vorbildliche Leistungen zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität erbringen (wollen). Die Biodiversitäts-Demobetriebe sollen eindrücklich zeigen, wie sich unter unterschiedlichen Standortbedingungen und auf verschiedenen Betriebstypen Biodiversitätsförderung und Nahrungsmittelproduktion kombinieren lassen. Die Demobetriebe sollen zudem als Plattform für größere Fachveranstaltungen, wie Feldtage und Praxistage, sowie für die Öffentlichkeit, insbesondere aber für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung, zur Verfügung stehen.
Das Angebot
- Teil eines dynamischen Teams zur Stärkung der Biodiversität in Baden-Württemberg
- Vernetzung mit anderen Vorreitern der Biodiversität
- Weitergabe von betriebsbezogenen Fachinformationen
- Zweistufiger Beratungsansatz und Zielvereinbarung mit Monitoringmaßnahmen
- Hilfe, Beratung und Koordination von Veranstaltungen
- Basisvergütung (900 € pro Jahr) und Aufwandsentschädigungen (bis max. 2.500 Euro pro Jahr)
Das zeichnet Ihren Betrieb oder Betriebskooperation aus
- Ihr Betrieb, ob konventionell oder ökologisch bewirtschaftet, setzt in Ihrer Region beispielhaft Biodiversitätsmaßnahmen um oder hat Interesse an der Erprobung innovativer Biodiversitätsmaßnahmen .
- Interesse am Fachgespräch und am Erfahrungsaustausch mit Berufskolleginnen und Kollegen
- Kooperation und Zusammenarbeit mit der Projektkoordination (mind. 2-mal jährliche Betriebs-Besuche).
Was sind die Ziele des Demo-Netzwerkes Biodiversität?
- Die Betriebe sollen als Anschauungsbetriebe für die ökologische und konventionelle Branche dienen.
- Über den Aufbau eines Lernnetzwerks von Praktikern für Praktiker und regelmäßige Feld- und Praxistage soll der Austausch verstärkt werden.
- Öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen sollen zur Umweltbildung und zum Verständnis für die Belange der Landwirtschaft in der Bevölkerung beitragen.
Weitere Informationen
Basis des BiodivNetz BW bildet eine umfassende Übersicht möglicher Biodiversitätsmaßnahmen für verschiedene Bereiche der landwirtschaftlichen Betriebe, wie Ackerland, Grünland und Sonderkulturen. In der Übersicht wird ein breites Bündel an biodiversitätsfördernden Maßnahmen angeboten, aus denen die Demobetriebe gemeinsam mit den Beraterinnen gezielt und zum jeweiligen Betrieb passende Maßnahmen auswählen können. Ebenfalls in der Übersicht enthalten sind Maßnahmen zur gezielten Förderung von Landschaftselementen.
Mit dem Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT II), werden die erfolgreichen Vorgängerprogramme MEKA und FAKT I in der neuen GAP-Förderperiode ab 2023 fortgeschrieben und in wesentlichen Punkten weiterentwickelt. Wichtige Schwerpunkte der Landesregierung insbesondere im Bereich Stärkung der Biodiversität, des Klimaschutzes und des Tierwohls führen zu neuen Fördermaßnahmen. Bewährte Fördermaßnahmen werden ausgebaut.
Weggefallene FAKT I-Fördermaßnahmen wurden zum Teil in die neuen Ökoregelungen der 1. Säule überführt. Hierbei handelt es sich um folgende Maßnahmen:
- A1 Fruchtartendiversifizierung (mind. 5-gliedrige FF) à ÖR 2;
- E 2 ein-/überjährige Brachebegrünung mit Blühmischung à ÖR 1b;
- D1 Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel auf Acker und
Dauerkultur à ÖR 6; - B1.1. Extensive Bewirtschaftung Dauergrünland mit Viehbesatz
bis 1,4 RGV/ha HFF à ÖR 4.
Neue Maßnahmen in FAKT II sind:
- B7 Verzicht auf chem.-synth. Produktionsmittel auf Grünland – Maßnahmen-Nr. A16.2 Seite 22, G2 + G2.1 Seite 23
- E9 Anbau von Mais mit Gemengepartnern (Stangenbohnen) – Maßnahmen-Nr. A4 Seite 7, A4 + A4.1 Seite 14
- E13.1 Erweiterter Drillreihenabstand in Getreide (Lichtäcker) – Maßnahmen-Nr. A12 Seite 8, A12 + A12.1 Seite 19
- E13.2 Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide – Maßnahmen-Nr. A12.2 Seite 19
- E14 Extensive Biomassenpflanzen: Mehrjährige artenreiche Wildpflanzenmischung – Maßnahmen-Nr. S2 + S6 Seite 10, S2 Seite 30, S6 + S6.3 Seite 31
Die aktuelle FAKT II-Maßnahmenliste kann hier abgerufen werden.
Die komplette Übersicht möglicher Biodiversitätsmaßnahmen kann hier heruntergeladen werden.
Pressemitteilung vom 24. Juni 2022: BioDivNetz BW gestartet: 22 Demobetriebe fördern die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg
Projekt Demobetriebe auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien