Förderprogramm

Innovationsmotor

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Zuckersirup

Der Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ trägt zur Umsetzung der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg bei.

Zielsetzung des Förderprogramms

Der Förderaufruf soll die Entwicklung einer kreislauforientierten Bioökonomie unter Nutzung von Biomasse aus der Land-, Wald-  und Lebensmittelwirtschaft fördern. Damit werden neue Anwendungsfelder für nachwachsende Rohstoffe angestoßen und deren Einführung beschleunigt. Die Förderungen sollen dazu beitragen, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, die Zusammenarbeit und Vernetzung von Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu initiieren und zu verbessern und die Einführung neuer Produkte und Produktionsverfahren zu demonstrieren und zu unterstützen. Zudem soll die effektive und effiziente Nutzung nachwachsender und regenerativer Rohstoffe unter Beachtung der Gesichtspunkte des Klimaschutzes, der Umweltschonung und Ressourceneffizienz gesteigert werden

Förderschwerpunkte

Die Förderung bezieht sich auf das Handlungsfeld „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ der Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie. Förderprojekte können sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte beziehen:

  • Ressourcen- und Rohstoffbasis für die nachhaltige Bioökonomie
  • Ernährungssysteme und Lebensmittel der Zukunft
  • Hochwertige biobasierte Materialien für vielfältige Anwendungen
  • Weiterentwicklung von Biogasanlagen für eine zirkuläre Bioökonomie

Antragsverfahren

Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) sind zum 1. August 2025 einzureichen. Die Qualifikation der Antragstellenden, die Technologiereifegrade (TRL) und Vorarbeiten müssen in geeigneter Weise nachgewiesen werden.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei der Bearbeitung der Förderanträge vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unterstützt.

Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt:

E-Mail: E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Telefon: +49 711 658355-55

Wie wird gefördert?

Die folgenden Maßnahmentypen sind gemäß VwV Bioökonomie Innovativ zuwendungsfähig:

  • Projekte zum Innovations- und Technologietransfer sowie zur Wissensvermittlung
  • Durchführbarkeits- und Machbarkeitsstudien zur Erforschung des technoökonomischen Potentials und gesellschaftlichen Potentials (ab TRL4)
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Steigerung der Technologiereife (ab TRL4)
  • Modellhafte Vorhaben zur Demonstration innovativer Technologien (ab TRL 6)

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung (i.d.R. Projektförderung nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014) gewährt.

Die Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für das Bioökonomie-Innovativ-Programm (VwV Bioökonomie Innovativ). Für detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Antragsberechtigten, Zuwendungsempfängern, -voraussetzungen, -Maßnahmen, Art, Höhe und Umfang der Zuwendung, den zuwendungsfähigen Ausgaben und den geltenden Zuwendungsbestimmungen und -vorschriften wird auf die VwV verwiesen.

Weitere Informationen

Förderaufruf „Bioökonomie als Innovationsmotor für den Ländlichen Raum“ (Mai 2025)

Verwaltungsvorschrift Bioökonomie Innovativ (VwV Bioökonomie Innovativ (Mai 2025)

Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg (Juni 2024)

Hintergrund zur Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie

Mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen ressortübergreifenden Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg (LSNB) wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes, kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Im Jahr 2024 wurde die Fortschreibung der Landesstrategie für die Jahre 2025-2029 veröffentlicht.