Förderprogramm

Zukunft Biogas Plus

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Eine Silphienblüte mit einer Biene vor einem Silphienfeld. Im Hintergrund sieht man einen Biogasfermenter.

Innovative Lösungen für eine zirkuläre Bioökonomie: Stärkung von Biogasanlagen als wichtiger Baustein im System der erneuerbaren Energien und Rohstoffe

Der Förderaufruf „Zukunft Biogas Plus“ trägt zur Umsetzung der Biogasstrategie des Landes Baden-Württemberg bei.

Zielsetzung des Förderprogramms

Mit der Förderung von Investitionen in innovative Betriebsstätten unterstützt das Förderprogramm die Entwicklung von zukunftsweisenden Biogasanlagen, die durch effiziente Technologien und nachhaltige Betriebskonzepte langfristig tragfähig sind. Ziel ist es, die Bedeutung von Biogasanlagen im erneuerbaren Energiesystem zu stärken und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft und Sektorkopplung voranzutreiben.

Die Förderung verfolgt drei zentrale Ziele:

  • Die Stärkung ländlicher Räume durch leistungsfähige und dezentrale Biogasanlagen, die regionale Wertschöpfung schaffen und die lokalen Gemeinschaften unterstützen.
  • Eine umfassende Nutzung des technisch nutzbaren Potenzials an Wirtschaftsdüngern und weiteren verfügbaren biogenen Reststoffen, um Ressourcen zu schonen und Abfall zu minimieren.
  • Die Unterstützung der Ressourceneffizienz durch bedarfsgerechte Rückführung von Nährstoffen, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und die Umweltbelastung zu reduzieren.

Förderschwerpunkte

  • Investitionen in umweltfreundliche Anlagen, Technologien und Prozesse, die die Diversifizierung von Biogasanlagen fördern, insbesondere:
  • Der verstärkte Einsatz von Reststoffen und Nebenströmen wie Wirtschaftsdünger, Stroh oder Landschaftspflegegut inklusive Technologien zur Verwertung schwer vergärbarer Substrate.
  • Die Erweiterung der Produktpalette von Biogasanlagen, zum Beispiel durch die Herstellung von Bio-CNG/Bio-LNG als Kraftstoff, von Nährstoff-/Torfersatzprodukten und von biobasierten Rohstoffen für technische Anwendungen.
  • Die Aufbereitung von Biogas zu Biomethan.
  • Investitionen in Biogasleitungen mit einer Länge von mindestens 300 m Luftlinie, einschließlich der Übergabestationen, Gasverdichter und -kühler sowie Kondensatschächte. Voraussetzung ist, dass das transportierte Biogas für eine der folgenden Nutzungen vorgesehen ist:
  • Aufbereitung in Erdgasqualität,
  • Kraft-Wärme-Kopplungs-Nutzung (KWK-Nutzung),
  • Heiz- oder Prozesswärmenutzung oder
  • Nutzung als Kraftstoff.

Antragsverfahren

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Funktionalität des Produktionsprozesses bereits prototypisch in der Einsatzumgebung nachgewiesen ist und der Betrieb der innovativen Technologie gegenüber konventionellen Verfahren einen technoökonomischen und/oder gesellschaftlichen Vorteil bietet.

Vorhaben, die in direktem Zusammenhang mit der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) stehen, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Anträge (bestehend aus einer Vorhabensbeschreibung und einem Antragsformular) können zum 1. Juli 2025 und zum 1. September 2025 eingereicht werden.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wird bei der Bearbeitung der Förderanträge vom Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH unterstützt.

Bei Fragen zum Projektablauf wenden Sie sich gerne an folgenden Kontakt:

E-Mail: Biooekonomie-BW@vdivde-it.de
Telefon: +49 711 658355-55

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung für Investitionen in innovative Betriebsstätten (Projektförderung) gewährt. Die Förderung kann entweder als Investitionsbeihilfe für kleine und mittlere Unternehmen gemäß Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 oder als De-minimis-Beihilfe gemäß Artikel 3 der Verordnung (EU) 2023/2831 erfolgen.

Die Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlicher Raum Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für das Bioökonomie-Innovativ-Programm (VwV Bioökonomie Innovativ). Für detaillierte Informationen zu den Rechtsgrundlagen, Antragsberechtigten, Zuwendungsempfängern, -voraussetzungen, -Maßnahmen, Art, Höhe und Umfang der Zuwendung, den zuwendungsfähigen Ausgaben und den geltenden Zuwendungsbestimmungen und -vorschriften wird auf den Förderaufruf „Zukunft Biogas Plus“ und die VwV Bioökonomie Innovativ verwiesen.

Weitere Informationen

Förderaufruf „Zukunft Biogas Plus“ (Mai 2025)

Verwaltungsvorschrift Bioökonomie Innovativ (VwV Bioökonomie Innovativ (Mai 2025)

Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg (Juni 2024)

Hintergrund zur Biogasstrategie

Im Rahmen der im Jahr 2023 verabschiedeten Biogasstrategie werden die technischen Möglichkeiten der Biogasanlagen für flexible Hochfahrleistungen erweitert sowie die ungenutzten Potenziale an Reststoffen, Gülle und Mist besser ausgeschöpft.

Die Biogasstrategie adressiert drei Strategiefelder:

  1. Transformation des Anlagenbestands hin zu einer systemdienlichen Biogaserzeugung. Beispiele: Biomethanerzeugung und -einspeisung, Flexibilisierung des Anlagenbestands, Kombination mit anderen erneuerbaren Energieträgern.
  2. Anpassung des Substrateinsatzes. Beispiele: Steigerung der Reststoffnutzung, Wirtschaftsdünger (Gülle/Mist), Bioabfälle, biodiversitätsfördernde Substrate.
  3. Einbindung in Bioökonomie-Konzepte. Beispiele: Nutzung und höhere In-Wertsetzung von Gärprodukten (Fasern für stoffliche Nutzung, Torfersatz, Mineraldüngerersatz) und in Zukunft die Bereitstellung von erneuerbaren Kohlenwasserstoffen oder auch grünen Molekülen für die chemische Industrie.