Rund um das Programm

Das EU-Schulprogramm

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Seit dem Schuljahr 2017/18 wird in Baden-Württemberg das neue EU-Schulprogramm umgesetzt. Ziel des Programms: Kindern zu vermitteln, dass Obst, Gemüse und Milch nicht nur gesund sind, sondern auch lecker schmecken.

Mit dem EU-Schulprogramm erhalten Kinder in Kitas und Grundschulen regelmäßig eine Extraportion Obst, Gemüse, Milch & Milchprodukte von  regionalen Lieferantinnen und Lieferanten.

Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essalltag zu integrieren. Durch die pädagogische Begleitung des Programms erfahren Kinder mehr über die Herkunft von Lebensmitteln, über die Vielfalt der Produkte und über eine ausgewogene Ernährungsweise. Zudem stärken sie wichtige Kompetenzen im Umgang mit Lebensmitteln.

Im Schuljahr 2023/2024 nehmen in Baden- Württemberg 5.750 Grundschulen und Kitas mit rund 482.000 Kindern teil

Wer kann teilnehmen?

Kernzielgruppe im EU-Schulprogramm sind Schulen im Primarbereich (Klassenstufen 1 bis 4 einschließlich Sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)). Kindertageseinrichtungen (einschließlich Kindergärten) können dann teilnehmen, wenn es das Budget zulässt. Im Schuljahr 2023/2024 ist dies der Fall.

Schulen und Kitas, die am Programm teilnehmen wollen, müssen sich jährlich neu dafür anmelden. Die Anmeldung für das Folgeschuljahr ist in der Regel zwischen den Oster- und Pfingstferien und nur über diese Homepage möglich. Weitere Informationen zur Anmeldung und Teilnahme finden interessierte Einrichtungen hier.

Erzeugerinnen und Erzeuger oder  Händlerinnen und Händler können sich als Lieferantinnen und Lieferanten im  EU-Schulprogramm beteiligen. Um EU-Beihilfe zu bekommen, müssen die Lieferantinnen und Lieferanten beim Regierungspräsidium Tübingen für das EU-Schulprogramm zugelassen sein. Weitere Informationen zur Teilnahme als Lieferantin oder Lieferant finden sich hier.

Welche Produkte können verteilt werden?

Verteilt werden vorrangig frisches Obst & Gemüse sowie Trinkmilch. Daneben sind auch Naturjoghurt sowie Quark und Käse förderfähig. Milch und Milchprodukte mit Zusätzen wie Zucker, Aromastoffen, Kakao, Nüssen und Früchten sind von der Förderung ausgeschlossen. Für den Programmteil Schulobst und -gemüse sowie für den Programmteil Schulmilch gibt es jeweils eine Sortimentsliste der förderfähigen Produkte.

Wann und wie oft können die Produkte verteilt werden?

Die Produkte dürfen während des Vor- oder Nachmittags, aber nicht im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit an die Kinder ausgegeben werden. Im Schuljahr 2023/2024 kann pro angemeldetem Kind und beihilfefähiger Schulwoche eine Portion Schulobst und -gemüse und eine Portion Schulmilch verteilt werden.

Wie wird das Programm finanziert?

Die Kinder erhalten Obst, Gemüse und Milch kostenlos.

Jede Portion Schulobst und -gemüse oder Schulmilch, die die Einrichtungen über das EU-Schulprogramm verteilen, wird mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Der Förderbetrag deckt einen Teil  der Nettokosten (Produkt und Lieferung) ab.

Für die Finanzierung des Restbetrags einschließlich der Mehrwertsteuer sind die Schulen und Kitas selbst verantwortlich. In der Regel sind es Sponsoren, die ihnen durch ihr finanzielles Engagement die Teilnahme ermöglichen. Die EU-Förderung beantragt die Lieferantin oder der Lieferant beim Regierungspräsidium Tübingen.

Die Höhe der Portionspreise ist nicht verbindlich festgelegt. Orientierungspreise sollen Einrichtungen und Lieferantinnen oder Lieferanten als Richtschnur dienen, wie hoch der Portionspreis vor Abzug der EU-Förderung sein kann - siehe Downloads zum aktuellen Schuljahr 2023/2024.

Wie funktioniert das Sponsoring?

Schulen und Kitas brauchen Sponsoren, die als Paten die Kofinanzierung der Obst-, Gemüse- und Milchverteilungen übernehmen. Infrage kommen Einzelpersonen, Verbände, Vereine und Firmen, denen unsere Kinder und deren Ernährung am Herzen liegen. Natürlich können sich auch Eltern als Sponsoren engagieren.

Aufgrund der hohen Teilnahmezahlen kann im Schuljahr 2023/2024 nur eine Portion Obst bzw. Gemüse und eine Portion Schulmilch pro Kind und beihilfefähiger Schulwoche mit EU-Mitteln gefördert werden. Das heißt aber nicht, dass es nur eine Portion geben darf oder soll.

Eine zweite und ggf. auch dritte Portion pro Woche ist bei den Kindern sehr willkommen und zur Ausbildung guter Ernährungsgewohnheiten sinnvoll. Um diese zu ermöglichen, sind Einrichtungen auf die Unterstützung durch Sponsoren angewiesen.

Ein Sponsor muss nicht die Finanzierung für eine Schule oder Kindertagesstätte alleine tragen. Er kann sich auch mit einem fixen Betrag beteiligen. Es liegt in seinem Ermessen, ob er der Einrichtung die zugesagte Summe als Ganzes oder in festgelegten Raten überweist. Er kann auch mit der Einrichtung vereinbaren, dass sie ihm die Rechnung der Lieferantin / des Lieferanten zukommen lässt und er diese direkt begleicht.

Unternehmen, die anbieten für Schulen und Kitas Sponsoren zu finden, tun dies nicht im Auftrag des Landes, sondern in der Regel aus wirtschaftlichem Interesse.

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