Bunte Früchte und frische Milch schmecken richtig lecker und machen fit für den Schul- und Kitaalltag. Als Teil einer ausgewogenen Ernährung sind sie für ein gesundes Aufwachsen und die Gesundheit im späteren Leben wichtig.
Durch das EU-Schulprogramm erhalten Kinder in Grundschulen und Kitas regelmäßig Obst & Gemüse und/oder Milch(-produkte) von regionalen Lieferantinnen und Lieferanten. Kinder kommen damit auf den Geschmack dieser Lebensmittel und lernen bereits in jungen Jahren ganz nebenbei, sie in ihren Essalltag zu integrieren. Durch die pädagogische Begleitung des Programms erfahren Kinder mehr über die Herkunft von Lebensmitteln und eine ausgewogene Ernährungsweise, zudem stärken sie wichtige Alltagskompetenzen.
Um Schulen und Kitas die Teilnahme am EU-Schulprogramm so einfach wie möglich zu machen, sind hier die zentralen Schritte aufgelistet:
Das EU-Schulprogramm macht Kindern Appetit auf Obst, Gemüse sowie auf Milch(-produkte). Das Programm besteht aus zwei Komponenten: der Verteilung der Produkte an die Kinder zum einen und der pädagogischen Begleitung zum anderen. Es hat sich bewährt, eine Ansprechperson für das EU-Schulprogramm in der Einrichtung zu benennen. Das erleichtert die Kommunikation aller Beteiligten untereinander.
Einen schnellen Überblick gibt die „Kurzinfo: EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg“. Alle wichtigen Informationen für Einrichtungen rund um Anmeldung und Teilnahme enthalten die „Teilnahmebedingungen Einrichtungen“.
Beide Dokumente finden Sie unten bei den Downloads.
Um am EU-Schulprogramm teilnehmen zu können, brauchen Einrichtungen eine zugelassene Lieferantin oder einen zugelassenen Lieferanten für Obst und Gemüse beziehungsweise Milch(-produkte). Schulen und Kitas sind dafür verantwortlich, eine Lieferantin oder einen Lieferanten zu finden und mit ihr oder ihm die Abwicklung zu vereinbaren.
Unterstützung bei der Suche nach Lieferantinnen und Lieferanten
Um Schulen und Kitas bei der Suche nach Lieferantinnen und Lieferanten zu unterstützen, gibt es eine Liste mit zugelassenen Lieferantinnen und Lieferanten. Sie finden diese unten bei den Downloads. Einrichtungen können natürlich auch selbst neue Lieferantinnen und Lieferanten fürs Programm gewinnen und örtliche Erzeugerinnen und Erzeuger oder Händerinnen und Händler darauf ansprechen. Lieferantinnen und Lieferanten, die noch nicht als EU-Schulprogramm-Lieferantinnen oder Lieferanten zugelassen sind, müssen zuerst einen Antrag auf Zulassung beim Regierungspräsidium Tübingen stellen. Nur vom Regierungspräsidium Tübingen zugelassene Lieferantinnen und Lieferanten können die EU-Beihilfe beantragen.
Weitere Informationen zur Zulassung von Lieferantinnen und -Lieferanten finden sich hier.
Welche Produkte können bezogen werden?
Beihilfefähige Produkte im Rahmen des EU-Schulprogramms sind vorrangig frisches Obst, Gemüse und Trinkmilch, daneben auch Naturjoghurt, Quark und Käse gemäß den für das jeweilige Schuljahr geltenden Sortimentslisten „Schulmilch“ bzw. „Schulobst und -gemüse“. Sie finden die Listen unten bei den Downloads.
Die Früchte müssen der Qualität von Handelsware entsprechen. Obst, Gemüse und Milch(-produkte) dürfen keine Zusätze von Zucker, Süßungsmitteln, Fett oder Salz enthalten.
Grundlage für die Kostenberechnung im EU-Schulprogramm ist die einzelne Portion (Produkt und Lieferung). Eine Portion Obst und Gemüse umfasst 100 g, eine Portion Schulmilch 250 ml Trinkmilch oder 150 g Naturjoghurt bzw. Quark oder 30 g Käse.
In Baden-Württemberg wird jede Portion Obst & Gemüse bzw. Milch(-produkt), die über das EU-Schulprogramm ausgegeben wird, mit einem festen Betrag aus EU-Mitteln gefördert. Die Förderung beantragt die Lieferantin oder der Lieferant beim Regierungspräsidium Tübingen.
Den Restbetrag (einschließlich der Mehrwertsteuer des Gesamtbetrages) muss die Einrichtung oder ein Sponsor finanzieren. Wie hoch der von der Einrichtung zu tragende Restbetrag ist, ist nicht verbindlich festgelegt. Dies hängt von der Höhe des Portionspreises (einschließlich Lieferung) ab. Die Höhe der Portionspreise ist nicht vorgegeben und muss daher rechtzeitig zwischen Lieferantin oder Lieferant und Einrichtung vereinbart werden.
Als Hilfestellung und Richtschnur für Einrichtungen und Lieferantinnen oder Lieferanten dienen die Orientierungspreise. Sie zeigen an, wie hoch der Preis pro gelieferter Portion vor Abzug des EU-Förderbetrags sein kann/soll. Abweichungen nach oben sind möglich, zum Beispiel bei Belieferung mit sehr hochpreisigen Produkten wie Beerenobst oder Ziegenkäse, bei langen Anfahrtswegen und kleinen Liefermengen oder in Jahren mit witterungsbedingt knappem Angebot. Abweichungen nach unten sind möglich, z.B. wenn die Lieferantin oder der Lieferant die Produkte selbst erzeugt. Die EU-Förderung muss sich im Preis der Erzeugnisse in jedem Fall widerspiegeln.
Die für das jeweilige Schuljahr geltenden Orientierungspreise und Förderbeträge pro Portion finden Sie unten bei den Downloads im Dokument „Portionsgrößen, Förderbeträge & beihilfefähige Schulwochen“:
Interessierte Einrichtungen sollten rechtzeitig mit ihrer Lieferantin oder ihrem Lieferanten Kontakt aufnehmen und sich um die Finanzierung des Eigenanteils zum Beispiel durch Sponsoren kümmern. Sponsoren können zum Beispiel Kita- oder Schulträger, Fördervereine, Eltern oder Unternehmen sein.
Die Kosten für Einrichtungen bzw. deren Sponsoren hängen – außer von der Höhe des Portionspreises – noch von folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der teilnehmenden Kinder
- ob die Kinder beide Lebensmittelgruppen erhalten (Früchte und Milch) oder nur eine von beiden,
- welche Kosten für eine Einrichtung bei Teilnahme am EU-Schulprogramm anfallen. Wie eine Einrichtung prüfen kann, ob die EU-Förderung korrekt an sie weitergegeben wird, ist im Dokument „Kostenrechnung für Einrichtungen“ unten bei den Downloads dargestellt.
Alle Einrichtungen, die am EU-Schulprogramm teilnehmen möchten, müssen beim Regierungspräsidium Tübingen einen Online-Antrag auf Zulassung stellen. Eine Zulassung ist möglich für:
- Obst & Gemüse
- Milch(-produkte)
- Obst & Gemüse und Milch(-produkte)
Anmeldung für das kommende Schuljahr
Alle Schulen und Kitas, die im Folgeschuljahr am EU-Schulprogramm teilnehmen wollen, müssen sich zwischen den Oster- und Pfingstferien des Vorschuljahres dafür online anmelden. Das gilt auch für Einrichtungen, die bereits teilnehmen. Ein Einstieg ins laufende Schuljahr ist nicht möglich.
Für die Anmeldung sind folgende technischen Voraussetzungen und Angaben erforderlich:
- Internet-Zugang, PDF-Reader und Drucker
- Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Ansprechperson/en der Einrichtung
-
Lieferantin oder Lieferant
- Anzahl der Kinder je Klasse/Gruppe
Den Link zur Anmeldung finden Sie hier.
Zulassung
Die Zulassung erfolgt durch schriftlichen Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Zulassungsbescheide für das Folgeschuljahr werden in der Regel im Juli an die Einrichtungen versandt. Die Listen der aktuell zugelassenen Einrichtungen sind unten bei den Downloads zu finden.
Für Lieferungen, die vor der Zulassung der Einrichtung oder ohne Zulassung erfolgen, kann keine EU-Förderung gewährt werden.
Lieferantin oder Lieferanten informieren
Nach Erhalt des Zulassungsbescheids geben die Einrichtungen bitte umgehend eine Kopie davon an ihre Lieferantin oder ihren Lieferanten weiter und vereinbaren Ort, Zeitpunkt und Häufigkeit der Belieferung.
Kinderzahl überprüfen
Relevant für die Förderung im Schuljahr ist die Zahl der Kinder, die zur Zielgruppe gehören und die Einrichtung zu Beginn des Schuljahres tatsächlich - besuchen. Diese Zahl steht ggf. zum Zeitpunkt der Anmeldung fürs neue Schuljahr noch nicht endgültig fest.
Weicht die Anzahl der am Programm teilnehmenden Kinder zum Schuljahresbeginn von der im Zulassungsbescheid nach oben oder nach unten ab, so ist die Einrichtung verpflichtet, bis zum 15. August über folgenden Link einen Online-Änderungsantrag zu stellen und die EU-Schulprogramm-Lieferantin oder den EU-Schulprogramm-Lieferanten entsprechend zu informieren (Weiteres s. 6. Schritt, Änderungen erforderlich?).
Kinderzahl dokumentieren
Die Anzahl der teilnehmenden Kinder zum Schuljahresbeginn muss im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle von der Einrichtung bzw. ihrem Träger belegt werden können. Als Dokumente kommen zum Beispiel Klassen- bzw. Gruppenlisten infrage, die zum Schuljahresbeginn erstellt und von der Einrichtungsleitung bzw. dem Einrichtungsträger unterzeichnet sind. Die Dokumente sind - wie alle anderen förderrelevanten Unterlagen im EU-Schulprogramm – von der Einrichtung zehn Jahre aufzubewahren.
Einrichtungen, die die Teilnahme am EU-Schulprogramm beantragen und vom Regierungspräsidium Tübingen einen Zulassungsbescheid erhalten haben, haben die Möglichkeit einen Änderungsantrag zu stellen. Dies wird erforderlich, falls sich zulassungsrelevante Daten (z.B. Kinderzahlen) oder die Einrichtungsdaten (z.B. Kontaktdaten) geändert haben.
Wie kann eine Änderung beantragt werden?
Ein Änderungsantrag kann nur über folgenden Link gestellt werden. Um sich in der Webanwendung anmelden zu können, benötigen Sie Ihre Kennnummer und Ihr Kennwort
Welche Änderungen kommen in Frage?
1. Änderungen von Name, Adresse, Kontaktdaten (E-Mailadresse und Telefon) oder Ansprechpersonen der Einrichtung
Bitte achten Sie darauf, dass die Kontaktdaten Ihrer Einrichtung immer aktuell sind. Wichtig ist besonders Ihre E-Mailadresse, da alle relevanten Daten (auch für eine erneute Anmeldung) ausschließlich per E-Mail versandt werden.
Diese Änderungen sind jederzeit möglich.
2. Änderungen der Kinderzahlen
2.1 Änderungen der Kinderzahlen vor Schuljahresbeginn
Weicht die Anzahl der teilnehmenden Kinder zum Schuljahresbeginn von der bei der Anmeldung angegebenen und im Zulassungsbescheid festgelegten Kinderzahl ab, so ist die Einrichtung verpflichtet, bis 15. August beim Regierungspräsidium Tübingen einen Änderungsantrag zu stellen und die EU-Schulprogramm-Lieferantin oder den EU-Schulprogramm-Lieferanten entsprechend zu informieren.
2.2 Änderungen der Kinderzahlen nach Schuljahresbeginn
Relevant für die Förderung während des Schuljahres ist die Anzahl der Kinder, die zu Beginn des Schuljahres die Einrichtung tatsächlich besuchen und laut Bescheid zugelassen sind.
Wenn Änderungen der Kinderzahlen während des laufenden Schuljahres geltend gemacht werden sollen, so ist dies mittels eines Änderungsantrags zu drei Terminen möglich. Änderungsanträge können, wenn sie bis zum jeweiligen Stichtag gestellt wurden, zum nächstmöglichen Termin beschieden werden. Die Stichtage für die Änderungsanträge sind jeweils der:
- 10. Oktober : Änderung gültig ab: 01. November
- 10. Januar : Änderung gültig ab: 01. Februar
- 10. April : Änderung gültig ab: 01. Mai
Wichtig
- Änderungsanträge sind erst nach Bewilligung Ihres Erst- oder Folgeantrags möglich.
- Falls Sie zwischenzeitlich einen weiteren Änderungsantrag stellen und noch keinen Bescheid erhalten haben, werden die vorherigen Änderungen überschrieben und nicht berücksichtigt.
- Änderungen der Kinderzahlen zum Schuljahresbeginn müssen bis 15. August gemeldet werden.
- Änderungen der Kinderzahlen im laufenden Schuljahr können zu den oben genannten Stichtagen gemeldet werden. Nur dann können sie im Förderverfahren berücksichtigt werden.
- Änderungen der Kinderzahlen können nur positiv beschieden werden, wenn noch ausreichend Budget verfügbar ist.
- Reichen Sie eine Kopie Ihres Änderungsbescheids an Ihre Lieferantin oder Ihren Lieferanten weiter.
- Die Zahl der teilnehmenden und zugelassenen Kinder zum Schuljahresbeginn ist zu dokumentieren.
- Änderungen der Kinderzahlen innerhalb des Abrechnungszeitraums Ihrer Lieferantin oder Ihres Lieferanten (je nach Lieferantin oder Lieferant ist das ein Monat, ein Quartal oder ein Halbjahr) sind nicht möglich. Sprechen Sie Änderungen der Kinderzahl im laufenden Schuljahr deshalb vorher mit Ihrer Lieferantin oder Ihrem Lieferanten ab.
- Wenn Änderungen im laufenden Schuljahr geltend gemacht werden, so sind auch diese neuen Kinderzahlen entsprechend zu dokumentieren.
Einrichtungen, die am EU-Schulprogramm teilnehmen, erhalten zu Beginn des Schuljahres das EU-Schulprogramm-Poster zugesendet. Sie sind verpflichtet, dieses gut sichtbar, lesbar und dauerhaft am Haupteingang der Einrichtung aufzuhängen.
Das Poster zum Download finden Sie unten bei den Downloads.
Sowohl das pädagogische Fachpersonal als auch die Eltern haben einen bedeutenden Einfluss auf das kindliche Essverhalten. Es ist deshalb wichtig, diese einzubeziehen, zu bestärken und zu informieren.
Alle Einrichtungen sind verpflichtet, ihr pädagogisches Fachpersonal und die Eltern der teilnehmenden Kinder über die Beteiligung sowie Zweck und Inhalt des EU-Schulprogramms zu informieren. Zusammen mit dem Poster erhalten Sie von uns einen Informationsflyer zur Weitergabe an die Eltern. Den Informationsflyer für Eltern finden Sie in verschiedenen Sprachen unten bei den Downloads.
Umsetzung des Programms vor Ort
Nun ist es soweit, Früchte und Milch werden von Ihrer Lieferantin oder Ihrem Lieferanten angeliefert. Ihre Aufgabe ist es nun, die Umsetzung des Programms vor Ort zu organisieren. Folgende Überlegungen unterstützen Sie bei Ihrer Planung:
- Wo werden die Produkte gelagert?
- Wie kommen die Produkte zu den Kindern?
- Werden die Früchte klein geschnitten oder erhalten die Kinder geeignete Obstarten am Stück?
- Wer übernimmt die Zerkleinerung der Früchte?
- Wann essen die Kinder die Produkte?
- Wie wird die pädagogische Begleitung in der Einrichtung organisiert?
Selbstverständlich richtet sich die Umsetzung vor Ort danach, wie es am besten in den eigenen Schul- oder Kitaalltag passt und welche Produkte die Einrichtungen von Ihrer Lieferantin oder Ihrem Lieferanten erhalten.
Folgende Rahmenregelungen der EU sind bei der Umsetzung vor Ort unbedingt zu beachten, die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Programm führen:
-
Die Produkte des EU-Schulprogramms dürfen nicht im Rahmen der Mittagsverpflegung ausgegeben werden.
-
Das Einrühren von Zusätzen wie Kakao, Zucker oder Süßungsmittel in Produkte des EU-Schulprogramms ist auch in der Einrichtung nicht zulässig.
Für die Lieferantin oder den Lieferanten die Anlage 1 seines Förderantrags quittieren.
Die Lieferantinnen und Lieferanten beantragen die EU-Förderung beim Regierungspräsidium Tübingen. Dazu ist es notwendig, dass die Einrichtungen die Anlage 1 des Förderantrags quittieren und damit den Erhalt der Ware bestätigen. (Ein Beispiel für die Anlage 1 des Förderantrags findet sich unten bei den Downloads.) Bitte geben Sie die quittierte Anlage 1 des Förderantrags umgehend an Ihre Lieferantin oder Ihren Lieferanten zurück. Nur so kann dieser seinen Förderantrag fristgerecht stellen und die EU-Förderung vollständig erhalten.
Die pädagogische Begleitung ist ein wichtiger Baustein des EU-Schulprogramms. Dadurch lernen Kinder mehr über die frischen Früchte und leckeren Milch(-produkte) sowie über deren Herkunft. Kinder erfahren, wie sie sich ausgewogen ernähren können, lernen die Vielfalt der Produkte kennen und schulen wichtige Alltagskompetenzen im Umgang mit Lebensmitteln. Gemeinsam ein köstliches Buffet in der Schule oder Kita zubereiten und genießen, den Wochenmarkt oder einen landwirtschaftlichen Betrieb besuchen oder die Lebensmittel mit allen Sinnen kennen lernen – sind einige spannende Beispiele. Jede Einrichtung ist verpflichtet pädagogische Begleitmaßnahmen durchzuführen, von der alle am EU-Schulprogramm teilnehmenden Kinder profitieren. Dazu gehört auch die Weitergabe des Infoflyers, den teilnehmende Einrichtungen zu Beginn des Schuljahrs zusammen mit dem Poster erhalten, an die Eltern. Welche Begleitmaßnahmen durchgeführt wurden und wie viele Kinder daran teilgenommen haben, muss bei der Anmeldung fürs nächste Schuljahr angegeben werden.
Ansprechpartner rund um die pädagogische Begleitung:
LErn BW Landeszentrum für Ernährung Baden-Württemberg an der
Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL)
Oberbettringerstraße 162
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel.: 07171/917-235
E-Mail: schulprogramm@lel.bwl.de
Internetseite
Unterstützung durch den Infobrief „EU-Schulprogramm aktuell“
Am EU-Schulprogramm teilnehmende Grundschulen und Kitas erhalten mehrmals jährlich per E-Mail den Infobrief „EU-Schulprogramm aktuell“. Neben allgemeinen Themen zur Umsetzung des Programms finden sich dort praxisrelevante Tipps und Anregungen zur Gestaltung der pädagogischen Begleitung. Die bereits versandten Infobriefe können Sie hier abrufen.
Unterstützung durch das LErn BW und die Landesinitiative BeKi – Bewusste Kinderernährung
Das LErn BW und die Landesinitiative BeKi unterstützen Schulen und Kitas bei der Umsetzung der pädagogischen Begleitung:
- Fortbildungen für Lehrkräfte
Ideenwerkstatt Ernährungsbildung – Anregungen zur Umsetzung des Bildungsplans
Der Ernährungsführerschein – die Küche kommt ins Klassenzimmer
Ein bisschen nachhaltig kann jede und jeder – Ideen und Materialien zur Umsetzung der Leitperspektive BNE - Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher
- Unterricht für Kinder rund um Gemüse, Obst, Milch und Milchprodukte sowie Informationsveranstaltungen für Eltern
- Bildungsmaterialien für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher
- Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm
Bei Interesse an den Bildungsangeboten wenden Sie sich bitte an schulprogramm@lel.bwl.de
Beim LErn BW finden sich darüber hinaus Informationen zur Kinderernährung sowie Informationen und Unterstützungsangebote zur Schul- und Kitaverpflegung.
Weitere Angebote:
- Landwirtschaftskalender – Bildungsmaterial für Grundschulen
- Streuobstportal Baden-Württemberg– Streuobstpädagogik und Informationen
- Bio aus Baden-Württemberg – Informationen für Verbraucher
- Lernort-Bauernhof Baden-Württemberg – Bildungsangebote und -materialien
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg – Bildungsangebote und -materialien
Materialien und Angebote externer Anbieter (ggf. kostenpflichtig)
- Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), besonders
„Für Gemüseforscher und Obstdetektive. Module zur Ernährungsbildung in der Grundschule“
„Für Milchforscher und Joghurtdetektive – Module zur Ernährungsbildung in der Grundschule“
Ernährungsführerschein – Die Küche kommt ins Klassenzimmer - information. medien. agrar eV. (i.m.a.)
- Milchwirtschaftlicher Verein Baden-Württemberg (MWV)
- Klasse 2000
- Komm´ mit in das Gesunde Boot
- GemüseAckerdemie
Kontakt
Für Schulen und Kitas
Rund um Anmeldung, Teilnahme, Lieferung und Abrechnung
Telefon: 07071 – 757 3502
E-Mail: Schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de
Rund um die pädagogische Begleitung
Telefon: 07171 – 917 235
E-Mail: schulprogramm@lel.bwl.de
Für Lieferanten
Rund um Zulassung, Lieferung, Abrechnung und Förderung
Telefon: 07071 – 757 3502
E-Mail: Schulfruchtlieferanten@rpt.bwl.de