Über 45.000 Hektar Moorfläche gibt es in Baden-Württemberg. Naturnahe Moore leisten einen überproportionalen Beitrag zum Klimaschutz und tragen zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei. Darüber hinaus sind sie ein wertvoller Baustein, die Qualität des Grundwassers zu erhalten. Der Schutz der Moore ist daher ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Die in Baden-Württemberg vorrangig anzutreffenden Hoch- und Niedermoore sollen systematisch erhalten und renaturiert werden.
Um die Wiedervernässung ehemaliger Moore möglich zu machen, müssen die dafür vorgesehen Flächen im Eigentum von geeigneten Trägern sein. Hierzu muss oftmals ein Träger diese Flächen aufwändig erwerben oder tauschen. Durch das Bodenmanagement der Flurneuordnung können die entsprechenden Flächen bereitgestellt werden. Die in einem Flurneuordnungsgebiet erworbenen Flächen werden an geeignete Stellen gelegt und optimal geformt. Dadurch sind manche Maßnahmen überhaupt erst umsetzbar, bzw. können schneller starten.
Bereits in der Vergangenheit wurden in enger Zusammenarbeit mit der Naturschutzverwaltung Flurneuordnungsverfahren zur großflächigen Verbesserung der Situation von Mooren durchgeführt. So gab es beispielsweise im Bereich des Federseemoores mehrere Flurneuordnungsverfahren mit dem Ziel, Nutzungskonflikte zu entflechten, um das Federseemoor zu schützen und weiterentwickeln zu können.
Aktuellstes Beispiel ist das Flurneuordnungsverfahren „Betzenweiler (Ried)“. Es beinhaltet als Schwerpunkte die bodenordnerische Unterstützung des Projekts „Wiedervernässung des Betzenweiler Riedes“ und die Renaturierung der Miesach.