ELR

Das 1x1 des ELR

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Wissenswertes zum Förderprogramm

Ziel des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum, kurz ELR, ist die integrierte Strukturentwicklung in den ländlich geprägten Räumen Baden-Württembergs. Mit den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen fördert das ELR eine Vielzahl an Projekten, die dazu beitragen, dass Baden-Württemberg seine ausgeglichene, dezentrale Struktur behält.

Die Förderkriterien werden passgenau an aktuelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen angeglichen. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung sowie der Stärkung von Klimaresilienz. Seit dem Programmjahr 2024 ist im Hinblick auf den Klimaschutz der Neubau von Gebäuden nur noch mit CO2-speichernden Materialen förderfähig. Minister Hauk plädiert in diesem Zusammenhang nachdrücklich für Holz als klimafreundlichen Baustoff. Ein Grund ist, dass der Baustoff Holz, anders als beispielsweise Stahl oder Beton, nicht mit großem Energieaufwand hergestellt werden muss.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung einer intakten Grundversorgung für den Ländlichen Raum gilt in diesem Förderschwerpunkt die Ausschließlichkeit von Holzbau bei Neubauten nicht. Eine Gemeinde mit intakter Grundversorgung bietet kurze Wege hat ein großes Potenzial für umwelt- und klimafreundliche Mobilität und ist damit auch ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz. Auch im Förderschwerpunkt Grundversorgung erhalten Projekte die mit einem CO2-speichernden Material durchgeführten werden in der Regel einen Förderzuschlag von 5%-Punkten. Dieser Förderzuschlag besteht im ELR seit 2019 und hat sich zu einem klimafreundlichen Zugpferd entwickelt: mittlerweile werden rund 40% der im ELR geförderten Projekte in Holzbauweise umgesetzt.

Was wird gefördert?

Welche Förderschwerpunkte gibt es und was wird gefördert?

Da eine Vielzahl an Projekten Beiträge zur integrierten Strukturentwicklung leisten können, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

  • Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen werden Scheunen in Wohnraum umgewandelt, alte Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude wie alte Schulen zu Wohnungen umgebaut. Damit wird die vorhandene Bausubstanz klimaschonend weitergenutzt – und zugleich ein Beitrag zur Netto-Null geleistet. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein unverzichtbarer Beitrag zum Klimaschutz. Spezielle Maßnahmen im Spektrum der Wohnumfeldmaßnahmen, die zur Klimaresilienz der Gemeinden beitragen, können seit dem Programmjahr 2024 als Modellprojekt gefördert werden. Wenn in Dörfern zum Beispiel Elemente der sogenannten „Schwammstadt“ realisiert werden, wirkt sich dies positiv auf das Mikroklima aus. Im Falle von Extremwetterereignissen (z.B. Starkregen) werden die negativen Folgen abgemildert. Solche kommunalen Modellprojekte werden mit bis zu 50% gefördert.
  • Im Förderschwerpunkt Grundversorgung werden z.B. für Bäckereien größere Backstuben oder Anbauten für ein Tagescafé gefördert oder Vereine erhalten Unterstützung beim Umbau eines alten Waschhauses zum Dorfladen. Gerade im Hinblick auf das Altern der Bevölkerung sowie die Möglichkeit den Alltag mit kurzen Wegen zu leben, ist ein breites Angebot vor Ort wichtig. Kurze Wege ermöglichen zudem auch einen klimafreundlichen Alltag, da sich der Bedarf an motorisiertem Individualverkehr deutlich reduziert.
  • Im Förderschwerpunkt Gemeinschaftseinrichtung stehen Dorfgemeinschaftshäuser, vielseitig genutzte Festhallen oder auch die Zusammenlegung von mehreren Einrichtungen im Fokus. Attraktive, gern besuchte Treffpunkte sind essentiell für das gute Miteinander im Dorf.
  • Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden durch die Förderung von Kleinen und Mittleren Unternehmen zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert bzw. geschaffen. Alle Maßnahmen tragen durch eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Betriebe zu einer wirtschaftlichen Stärkung des Ländlichen Raums in Baden-Württemberg bei.

Wie unterstützt das ELR klimaschonendes Bauen?

Im Hinblick auf den immer spürbarer werdenden Klimawandel rücken ökologische Aspekte der investiven Maßnahmen verstärkt in den Fokus. Dabei ist einerseits die Wiedernutzung vorhandener Gebäude bzw. der bereits verbauten grauen Energie wichtig. Wenn neu gebaut werden muss, ist der Holzbau dafür besonders gut geeignet. Bäume speichern während ihres Wachstums CO2 im Holz ein, dieses CO2 bleibt während der kompletten Nutzzeit des Holzes gespeichert und entlastet die Atmosphäre. Daher gibt es seit 2019 einen Förderzuschlag, wenn Baumaßnahmen vorwiegend mit CO2-speichernden Materialien in der Tragwerkskonstruktion durchgeführt werden. Da diese zusätzlichen 5% -Punkte vorwiegend bei der Verwendung von Holz vergeben werden, wird meist vom „Holzzuschlag“ gesprochen. Bei den Programmentscheidungen der letzten Jahre erhielten rund 40% der Projekte diesen Zuschlag. Seit dem Programmjahr 2024 sind alle Neubauprojekte (Ausnahme Grundversorgung) nur noch dann förderfähig, wenn sie die Kriterien des Holzzuschlags erfüllen.

Ein weiteres Klimaplus erzielt das ELR durch die Stärkung der Innenentwicklung. Und mit dem Erhalt von Wiesen und anderer Freiflächen schützen wir das Klima und stärken zudem die Klimaresilienz der Gemeinden. 

Wenn Sie sich für das Bauen mit Holz interessieren, aber noch Beratungsbedarf haben, empfehlen wir Ihnen die kostenfreie Erstberatung durch die Holzbau-Offensive Baden-Württemberg (siehe unten).

Wie wird gefördert?

Wer kann sich um eine Förderung bewerben und wie läuft das Verfahren ab?

Sowohl Privatpersonen, Vereine, Genossenschaften, Kommunen und Unternehmen können im ELR Projektträger sein. Antragssteller im ELR ist jedoch immer die Gemeinde. Da die Anträge über die Gemeinden, in denen die Maßnahme umgesetzt wird, eingereicht werden müssen, findet hier bereits eine erste Bewertung statt: Wie beurteilt die Gemeinde die strukturelle Bedeutung des Vorhabens? Liegt die Baugenehmigung vor oder ist sie zumindest denkbar? Gibt es Synergieeffekte? Nach der Priorisierung der Projekte durch die Gemeinde werden die Maßnahmen auf Landkreisebene im Koordinierungsausschuss diskutiert. Die hier mit viel regionalem Wissen getroffene Priorisierung dient den Regierungspräsidien im nächsten Schritt zur Erstellung eines Programmvorschlags. Dieser Vorschlag ist die Grundlage für die Programmentscheidung, die durch den Minister getroffen wird. Unternehmen können nach der Auswahl in der Programmentscheidung ihren tatsächlichen Förderantrag bei der L-Bank einreichen

Wie lange dauert das Förderverfahren?

Die Gemeinden legen die Abgabetermine individuell fest. In der Regel müssen die Anträge den Gemeinden Anfang bis Mitte September vorliegen, die Programmentscheidung erfolgt bis März des Folgejahres. Sobald ein Projekt mit der Programmentscheidung ins ELR eingeplant ist, kann mit der Umsetzung der Maßnahme auf eigenes Risiko begonnen werden. Wird mit der Umsetzung vor der Einplanung begonnen, erlischt entsprechend der Landeshaushaltsordnung (LHO) der Förderanspruch. Auf „eigenes Risiko“ bedeutet, dass die Förderung nicht sicher ist. So können beim Erstellen der Bewilligung noch Punkte auftreten, die einer Bewilligung entgegenstehen (z.B. der KMU-Status ist nicht erfüllt).

Liegen die Unterlagen dem Regierungspräsidium bzw. der L-Bank vollständig vor, erfolgt die Bewilligung innerhalb weniger Wochen.

Wie hoch sind die Fördersätze?

Die Fördersätze variieren aufgrund der ELR-Verwaltungsvorschrift und beihilferechtlicher Vorgaben sehr stark. Die Förderung liegt zwischen 10 und 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Wenn gefördert wird, beträgt die Fördersumme mindestens 5.000 € und maximal 1.000.000 €.

Zum Beispiel eine häufig vergebene Förderung: Bei der grundlegenden Modernisierung von eigengenutzten Wohngebäuden beträgt die Förderung pro Wohneinheit bis zu 50.000 € (mit Holzbau 55.000 €), der Fördersatz beträgt max. 30% bzw. 35% der zuwendungsfähigen Kosten.

Wenn man mehr wissen möchte

Wo gibt es genauere Informationen zum ELR?

Genauere Informationen erteilen die Kommunen und die Regierungspräsidien. Auf den Internet-Seiten der Regierungspräsidien sind auch die Antragsformulare, die Verwaltungsvorschrift und weitere Dokumente einzusehen.

Informationen zum ELR-Antrag

MOGENA (Schwerpunktgemeinden)

Weitere Informationen