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Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung - MOGENA

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Mit den Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung, kurz MOGENA, wird die Förderlinie der Schwerpunktgemeinden zukunftsorientiert weiterentwickelt und setzt dabei neue Impulse und Anreize im Hinblick auf Klimasensibilität.

Kommunaler Klimaschutz und die Anpassung kommunaler Infrastrukturen an die sich abzeichnenden Folgen des Klimawandels gewinnen zunehmend an Bedeutung. Ziel des ELR ist weiterhin die integrierte Strukturentwicklung. Innerhalb dieses Zieles werden die Aspekte Klimaschutz und Klimaresilienz noch mehr als bisher in den Fokus genommen. Hierdurch soll in diesen Gemeinden die Wohnqualität verbessert werden und den Folgen des Klimawandels durch „Vermeidungsstrategien“ begegnet werden.

Ein Neues Konzept! - Änderungen gegenüber den Schwerpunktgemeinden auf einen Blick

  1. Mit Neuausrichtung des Konzepts heißen die Schwerpunktgemeinden künftig „Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)".
  2. Bewerber-Gemeinden müssen sich künftig im Rahmen der Konzepterstellung intensiv mit den Themen Klimaschutz und Klimaresilienz auseinandersetzen.
  3. Die Förderkulisse wird auf ländlich geprägte ELR-Gemeinden (ELR-Förderkulisse) der Randzone der Verdichtungsräume (bisher nur Gemeinden des Ländlichen Raums nach dem LEP) erweitert.
  4. Bewerben können sich künftig Gemeinden auch lediglich mit Teilorten. Diese Teilorte sollten hinsichtlich der Einwohnerzahl eine gewisse kritische Masse überschreiten.
  5. Das Budget pro MOGENA wird künftig bis zu 5 Mio. € (bisher 3 Mio. €) betragen.
  6. Das Budget pro interkommunaler MOGENA wird künftig bis zu 8 Mio. € (bisher 6 Mio. €) betragen.
  7. Soweit Bewerbungen besonders modellhafte Ansätze/Projekte in den Themenfelder Klimaschutz/-resilienz (z.B. Schwammstadtmodelle, Verschattungen, Hitzevorkehrungen, multicodierte Räume (Mehrfachnutzung), Projekte zur Entsiegelung/Flächensparen) aufweisen, die übertragbare Erkenntnisse für das ELR und andere vergleichbaren Gemeinden erwarten lassen, kann mit der Antragstellung eine erhöhte modellhafte Förderung (vgl. 5.3 VwV ELR) beantragt und gewährt werden (Zustimmung MLR). Der Fördersatz richtet sich nach der Modellhaftigkeit der Maßnahme. Hierbei kommen in erster Linie kommunale Projekte in Frage (z.B. Wohnumfeldmaßnahmen). Das MLR behält sich in diesen Fällen vor, diese Modelle wissenschaftlich evaluieren zu lassen.